Schweiz
Erschwerte Umstände bei erleichterten Einbürgerungen
Von Iwan Städler. Aktualisiert am 08.01.2009
Romeo P.* staunte nicht schlecht, als er kürzlich Post vom Bundesamt für Migration erhielt. Er wohnt seit über 40 Jahren in der Schweiz und ist seit 30 Jahren mit einer Schweizerin verheiratet. Nun möchte sich der Mitarbeiter einer grossen Gemeinde einbürgern lassen. Eigentlich sieht das Gesetz für Leute wie ihn eine «erleichterte» Einbürgerung vor, bei welcher der Bund allein entscheidet. Doch nun muss Romeo P. erfahren, dass diese Einbürgerung gar nicht so leicht vonstatten geht – zumindest was deren Dauer betrifft.
Im einem Standardbrief schreibt ihm das Bundesamt für Migration (BFM): «Normalerweise ist mit einer Verfahrensdauer von rund eineinhalb Jahren zu rechnen. In Einzelfällen kann das Verfahren aber länger dauern.» Denn: «Die Arbeitslast ist zurzeit bei den am Einbürgerungsverfahren beteiligten Stellen gross. Wir bitten Sie deshalb, während des laufenden Verfahrens nur in ausserordentlichen Fällen und in schriftlicher From an die zuständigen Behörden zu gelangen.»
Faktische Verlängerung der Fristen
Susanne Leutenegger Oberholzer, Baselbieter SP-Nationalrätin und Mitglied der Rechtskommission, findet das problematisch: «Damit unterläuft man faktisch die Fristen.» Laut Gesetz kann ein Ausländer drei Jahre nach der Heirat mit einer Schweizerin die Einbürgerung beantragen, sofern er fünf Jahre lang in der Schweiz gewohnt hat. Wenn sich das Einbürgerungsverfahren aber über anderthalb Jahre hinzieht, dauert es entsprechend länger, bis er hierzulande abstimmen und wählen kann.
Das BFM erklärt die lange Verfahrensdauer mit der hohen Zahl von 35 000 Einbürgerungsgesuchen, welche die dafür zuständigen 30 Mitarbeiter jährlich zu prüfen haben. Konkret kontrollieren sie erst, ob die formellen Kriterien wie etwa die gesetzlich vorgegebenen Fristen erfüllt sind. Danach holt das BFM beim Kanton und anderen Stellen einen so genannten Erhebungsbericht ein. Dieser soll aufzeigen, wie stark der Gesuchssteller in der Schweiz integriert ist, inwiefern er die hiesige Rechtsordnung beachtet, ob er für die Sicherheit der Schweiz eine Gefahr ist und ob es sich bei seiner Ehe allenfalls um eine Scheinehe handeln könnte.
Nicht alle Kantone sind dabei gleich schnell. «Die jeweilige Dauer zur Erstellung der Berichte ist sehr unterschiedlich», sagt BFM-Sprecher Cantieni. Welche Kantone zu den schnellen respektive zu den langsamen gehören, will er aber nicht verraten.
Fünf zusätzliche Stellen bewilligt
Zum Teil ist es gar möglich, dass eine erleichterte Einbürgerung länger dauert als ein ordentliches Einbürgerungsverfahren. Es gebe aber auch Fälle, die in deutlich weniger als einem Jahr abgeschlossen würden, sagt Cantieni.
Um die Verfahren zu verkürzen, hat der Bundesrat im letzten November fünf zusätzliche Stellen bewilligt. Darüber hinaus soll die Personalanstellung künftig flexibler werden. Schliesslich möchte das BFM die Verfahren mit einer bereits geplanten Revision des Bürgerrechtsgesetzes so beschleunigen, dass die Gesuchssteller künftig weniger lange auf den Entscheid warten müssen.
* Name der Redaktion bekannt (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 08.01.2009, 22:32 Uhr
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