«Es braucht unangemeldete Kontrollen»
Interview: Vincenzo Capodici. Aktualisiert am 02.02.2011 38 Kommentare
Peter Wehrli ist Geschäftsführer des Zentrums Selbstbestimmtes Leben (ZSL) in Zürich. Das ZSL ist eine Genossenschaft von Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen. Sie engagieren sich für eine Gesellschaft, in der sie ein selbstbestimmtes Leben führen können. (Bild: Keystone )
Links
Reaktion zum Missbrauchsfall
«Man muss beim Menschen ansetzen»
Ivo Lötscher, Geschäftsführer des Nationalen Branchenverbandes der Institutionen für Menschen mit Behinderung (INSOS), macht nach dem jüngsten Missbrauchsfall keine Lücken im System aus. Um den Schutz der Pflegepersonen zu verbessern, müsse bei den Menschen angesetzt werden. «Die Ausbildung der Mitarbeitenden auf allen Ebenen und in allen Funktionen muss den hohen Anforderungen gerecht werden», sagte Lötscher in der Sendung «Heute Morgen» von Schweizer Radio DRS. Anzeichen für sexuelle Gewalt müssten weit im Voraus erkannt werden. «Und das kann man lernen», sagte Lötscher.
Weiter zeige der Fall von sexuellem Missbrauch im Kanton Bern auf, dass eine breite Sensibilisierung sowohl der Menschen, die betreut werden, als auch der Angehörigen nötig sei. Lötscher sagte weiter, bereits bestehende Schutzmechanismen müssten überprüft und besser aufeinander abgestimmt werden. Er stellte allerdings klar: «Einen 100-prozentigen Schutz zu garantieren, das geht nicht.»
Liege ein Machtgefälle vor - beim jüngsten Missbrauchsfall waren die Opfer zumeist geistig und körperlich behindert - könnten sexuelle Übergriffe nie ausgeschlossen werden. Aber: «In diesem Ausmass ist es ganz klar ein Einzelfall.»
Der 54-jährige Sozialtherapeut H. S. aus dem Kanton Bern hatte gestanden, er habe sich in den letzten drei Jahrzehnten an 114 Heimbewohnern und Kindern vergangen. In acht weiteren Fällen blieb es laut Kantonspolizei Bern beim Versuch. Der Grossteil der Missbrauchsfälle in neun Heimen in den Kantonen Bern, Aargau, Appenzell Ausserrhoden und in Süddeutschland sind verjährt. 33 Fälle können noch strafrechtlich verfolgt werden. (vin/sda)
Dossiers
Artikel zum Thema
Herr Wehrli, der Sozialtherapeut H. S. hat während 30 Jahren in Heimen mindestens 114 Kinder und Behinderte sexuell missbraucht, in acht weiteren Fällen blieb es beim Versuch. Wie konnten diese Verbrechen so lange unentdeckt bleiben?
Die Kontrollen von Heimen sind ungenügend. Auf diesen Missstand weisen wir schon seit Jahren hin. Es genügt nicht, wenn die Buchhaltung und die Menüpläne kontrolliert werden, aber keine Gespräche mit den Heimbewohnern stattfinden. Und es ist auch nicht gut, dass die Kontrollen im Voraus gemeldet werden. Die Behörden haben versagt.
Wen meinen Sie damit?
Die Heimaufsichtsbehörden der Kantone. Diese führen nur oberflächliche Kontrollen durch, und sie sind häufig mit den Heimleitungen verbandelt. Bei solchen Konstellationen werden Missstände nicht aufgedeckt, im Gegenteil. Dazu kommt, dass Stiftungsräte der Heime oft gar nicht wissen, wie es dort zu und her geht.
Es krankt also am Kontrollsystem der Heime. Was schlagen Sie vor, um den Schutz der Heimbewohner zu verbessern?
Es braucht unangemeldete Kontrollen: Diese sollen an jedem Tag und zu jeder Tageszeit möglich sein. Notwendig ist zudem eine unabhängige Stelle, an die sich Heimbewohner oder deren Familienangehörige wenden können, wenn sexuelle Übergriffe oder Misshandlungen passieren. Es gab eine solche Stelle – die Fachstelle Behinderung und Sexualität in Basel. Sie befasste sich vor allem mit der Prävention von sexueller Gewalt, musste aber vor ein paar Wochen ihren Betrieb einstellen, weil sie von keiner Institution finanzielle Unterstützung erhielt. Die Forderung nach unabhängigen Meldestellen stellen wir schon seit Jahren. In den letzten Jahren sind immer wieder Missbrauchsfälle in Heimen bekannt geworden. Schliesslich müssten auch andere Wohnformen für Behinderte diskutiert werden.
Woran denken Sie, wenn Sie andere Wohnformen fordern?
Behinderte und Kinder, die in Heimen untergebracht sind, brauchen mehr Kontakte mit der Aussenwelt. Sie sollen sich, wenn möglich, in der normalen Welt bewegen können. Behinderte wären ausserhalb von Institutionen besser aufgehoben und besser geschützt als in Heimen, wo sie praktisch alleine mit ihren Betreuern hinter verschlossenen Türen leben. Am besten wäre es, wenn sie im familiären Rahmen betreut werden und wohnen könnten. Dort ist für Behinderte die Wahrscheinlichkeit kleiner, Opfer von Missbräuchen zu werden, weil es eine soziale Kontrolle durch das normale Umfeld gibt.
Was läuft sonst noch falsch in den Heimen?
Ein grosses Problem sind die häufigen Personalwechsel. Dadurch können die Heimbewohner kein Vertrauen in ihre Bezugspersonen oder Therapeuten entwickeln. Kinder und Behinderte sind völlig auf sich alleine gestellt, sie sind für ihren Schutz selbst verantwortlich. Das kann nicht gut gehen, das habe ich persönlich erlebt.
Wie denn?
Ich bin in einem Heim aufgewachsen und missbraucht worden. Aber ich traute mich nicht, mit jemandem im Heim über die Übergriffe zu sprechen. In solchen Fällen haben Betroffene Angst, dass sie noch mehr Probleme bekommen, wenn sie nicht schweigen.
Trotz des gestern bekannt gewordenen Missbrauchsfalls hat der Schweizer Verband der Institutionen für Menschen mit Behinderung verlauten lassen, dass es im System keine Lücken gebe (siehe Infobox). Sie sagen genau das Gegenteil...
...mit solchen Aussagen möchte sich der Verband selber schützen, weil er gegen schärfere Kontrollen ist. Der Verband hat Angst, dass Fehler entdeckt werden. Ein anderes Problem ist, dass sich die Öffentlichkeit kaum für das Thema interessiert: Niemand will wissen, was in den Behindertenheimen passiert.
Im jüngsten Missbrauchsfall hat ein Opfer bereits vor sieben Jahren den Sozialtherapeuten H. S. belastet. Trotzdem wurde die Strafuntersuchung eingestellt. Kann es sein, dass das geistig behinderte Mädchen einfach nicht verstanden oder ernst genommen wurde?
Es gibt nur sehr wenige Menschen, die sich gar nicht artikulieren können. Mit ihrem Verhalten können sich auch Schwerbehinderte schon irgendwie ausdrücken. Aber man muss diese Menschen gut kennen, um diese Anzeichen lesen zu können. Dass Aussagen von Behinderten nicht zu einem Gerichtsverfahren führen, kann passieren. Offenbar gab es in diesem Fall ernsthafte Zweifel. Auch bei gesunden Menschen kommt es vor, dass ihre Aussagen für eine gerichtliche Anklage nicht ausreichen. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 02.02.2011, 16:34 Uhr
Kommentar schreiben
38 Kommentare
Alle Erwachsenen in der CH müssen vereidigt werden. Die Grausamkeit der Vergehen sind noch nicht im Bewusstsein der Bürgers. An den Pranger stellen ist das Urteil bei Vergehen. Die Geheimniskrämerei von Kirchen, Banken und Behörden müssen verschwinden. Die Öffentlichkeit muss offen werden. Antworten
Erschütternd, wahnsinnig tragisch und meistens sind die Schwachen und Hilflosen die Opfer, wie die vielen Vorfälle in verschiedensten "Heimen" belegen. Diejenigen, welche jetzt am lautesten schreien und verurteilen sollen sich einfach mal fragen, warum die Fachstelle Behinderung/Sexualität in BS dicht ging. Wer ist verantwortlich für all die Kürzungen in sozialen Bereichen. Ein wichiger Faktor... Antworten
Schweiz
Familie, Beruf und Studium
Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.






