«Es geht die Schweiz nichts an, wie Deutschland seine Steuern erhebt»
Interview: Ralph Pöhner. Aktualisiert am 27.03.2009 87 Kommentare
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Herr Thielemann, Sie waren am Mittwoch als Experte vor den Finanzausschuss des Deutschen Bundestags geladen. Dort sagten Sie, «in der Schweiz kursierten gänzlich abenteuerliche Argumente zur Rechtfertigung des Bankgeheimnisses». An welche Argumente dachten Sie?
Die Sache ist eigentlich ganz einfach: Wo man wohnt, wird man besteuert. Das Besteuerungsrecht der Staaten hängt am Wohnsitz und an nichts anderem. Dieses Wohnsitzprinzip zu verletzen, ist ein schweres staatliches Vergehen, vor allem, wenn es systematisch geschieht. Was das Ganze kompliziert macht, sind die Argumente, die dagegen kursieren.
Zum Beispiel, dass ein souveräner Staat Dinge wie die Besteuerung oder Information der Steuerbehörden selber festlegen kann.
Genau. Aber die Schweiz hat keine legitime Souveränität in Bezug auf Steuer-Ausländer, das ist ein Missbrauch der Souveränität. Damit wäre eigentlich schon alles erledigt. Aber es kursiert noch ein zweites Argument: der Steuerwettbewerb. Die Idee, dass die Staaten untereinander im Konkurrenzkampf um tiefere Steuern und attraktive Steuerzahler stehen. Bloss haben wir es hier mit einem Nicht-Wettbewerb zu tun. Denn Leistung spielt hier keine Rolle. Sowohl der Steuerflüchtling wie die Steueroase sind Trittbrettfahrer. Der Flüchtling wandert nicht aus, sondern er will die Leistung seines Heimatlands weiter nutzen. Und wo liegt die Leistung der Steueroase?
Immerhin schafft sie Druck auf die Finanzminister anderer Länder, damit deren eigene Steuern nicht überborden.
Das ist das Argument: «Ihr Deutschen solltet selber dafür sorgen, dass ihr keine Steuerwüste habt». Dieses Argument ist zynisch. Denn wenn der Informationsaustausch verweigert wird, ist es für einen Steuerflüchtling immer günstiger, sein Geld in einer Steueroase zu verstecken. Die Steuerwüste wäre nur dann nicht mehr gegeben, wenn die Steuern auf Kapitaleinkommen bei Null lägen. Im übrigen geht es die Schweiz gar nichts an, wie Deutschland seine Steuersouveränität wahrnimmt. Wie auch umgekehrt: Wenn die Schweiz meint, Kapitaleinkommen seien nur wenig zu versteuern, kann sie das gerne machen. Aber nicht für Steuer-Ausländer.
Wo bleibt der ebenfalls hohe Wert der Gleichbehandlung? Ein deutscher Falschparker bekommt dieselbe Busse wie ein Schweizer Falschparker, und ähnlich soll auch die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug für beide gelten.
Nein, wenn die Personen, um die es geht, in der Schweiz nicht ansässig sind, besteht kein Recht, sie dem Schweizer Steuerrecht zu unterwerfen – wie indirekt auch immer. Das ist der Kern der gesamten Angelegenheit.
Die Banken melden, dass die Kunden ihr Geld längst nicht mehr ins Land bringen, um Steuern zu sparen, sondern weil sie Diskretion suchen; sie fliehen vor der staatlichen Überwachung ihrer Konti. Es gibt viele Indizien, dass da einiges dran ist.
Das macht keinen Unterschied. Die Besteuerung ist eine elementare Grundpflicht aller Bürger. In Deutschland ist der Zugriff der Steuerbehörden - die übrigens selber dem Steuergeheimnis unterliegen – nur darum nicht vollständig erfüllt, weil es diese Steuerfluchtmöglichkeit gibt. Deshalb will ja die EU den grenzüberschreitenden Informationsaustausch.
Das heisst: Lieber fiskalische Vollabschöpfung als Schutz der Privatsphäre.
Erstens: Die Schweiz geht die fiskalische Privatsphäre eines anderen Staates nichts an. Zweitens kann es keine fiskalische Privatsphäre geben. Denn das ist eine Diskriminierung der verschiedenen Einkommensarten: Normale Lohnbezüger sind mit ihrem Lohnausweis vollständig steuertransparent. Es geht also um eine rechtsstaatliche Frage – also darum, dass alle gleichermassen steuerpflichtig und steuertransparent sind. Und wenn die Steuerbehörden nicht wissen, wie hoch die Einkommen sind, können sie natürlich nicht besteuern.
Jeder kann die Steuerpflicht auf seine Art umgehen: Steuerflucht mag in Deutschland ein Sport der Reichen sein – aber Schwarzarbeit ist Volkssport.
Deshalb kann der Staat ja nicht auf Kapitaleinkommen verzichten, das wäre eine abenteuerliche Argumentation. Im übrigen ist die Gesamtsteuerbelastung in Deutschland laut OECD-Statistik tiefer als in der Schweiz.
Genau so argumentieren die hiesigen Bankiers. Sie sagen: Die Schweiz ist keine Steueroase – was zeigt, dass das Kapital eben nicht wegen der Steuern hierherströmt, sondern wegen der Sicherheit oder der Diskretion.
Nein. Der Grund ist, dass in Deutschland Kapitaleinkommen nur noch gering besteuert werden – im Wesentlichen wegen der Steueroasen. Deshalb entsteht der sogenannte Mittelstandsbauch: Die Arbeitnehmer haben die Lasten zu bezahlen. So macht sich die Schweiz mitschuldig, dass die deutschen «Normalbürger» solch eine hohe Steuerbelastung haben.
Letztlich teilt das Bankgeheimnis einen Aspekt mit dem Arztgeheimnis, Postgeheimnis, Beichtgeheimnis oder Anwaltsgeheimnis: Als Nebenwirkung unterstützt es illegales Verhalten – aber man nimmt dies in Kauf, weil es die Diskretion offenbar wert ist.
Das kann man so nicht parallelisieren. Es gibt Berufsgeheimnisse, aber sie gelten nicht gegenüber autorisierten Behörden. In diesem Fall also der Steuerbehörden. Wenn man dies nicht will, muss man klar sagen, was es bedeutet – nämlich dass Kapitaleinkommen nicht oder nur mit allergrösster Schwierigkeit besteuert werden kann.
Oder dass der Staat einfach stärker um Einverständnis und Freiwilligkeit bei den Steuerzahlern besorgt sein muss.
Steuern sind eben Bürgerpflicht. Wir als republikanische Bürger wollen, dass diese Pflicht rechtsstaatlich und sanktionsbewehrt gesichert ist. Ansonsten werden die Steuern letztlich abgeschafft, sie werden zu Spenden.
Und wo beginnt das Widerstandsrecht? Ein bekannter Bankier hat einmal gesagt, es sei «in höchstem Masse moralisch vertretbar, Vermögenswerte von fiskalisch Verfolgten» zu schützen. Wer mehr als die Hälfte seiner Einkünfte für Steuern hergeben müsse, sei «faktisch ein Staatssklave und bedarf besonderer Anteilnahme und Hilfe».
Das ist ein libertäres Staatsverständnis – Steuern erscheinen hier als Diebstahl. Aber es versteht gar nicht, was der Staat soll. Alle Gewalt geht vom Volk aus, das Volk ist der Souverän, dies heisst: Wir selbst, «we, the people», geben uns eine rechtsverbindliche Ordnung, und das bedeutet, dass wir ein sanktionsbewehrtes Rechtssystem schaffen. Weil wir wissen, dass sonst der verantwortungsbewusste Bürger der Dumme wäre. Und das wird hier einfach abgestritten, mit äusserst radikalen Positionen, die mit unserer gegenwärtigen Rechtsordnung überhaupt nicht vereinbar sind. Ich hoffe deshalb auch, dass die Schweiz aus eigenen Stücken sieht, dass sie mit der Verweigerung des Informationsaustausches ihrer eigenen Rechtsstaatstradition zuwiderläuft. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 27.03.2009, 09:02 Uhr
































