Schweiz

«Es geht um Macht, nicht um Sex»

Von Hannah Einhaus. Aktualisiert am 06.04.2010 4 Kommentare

Die katholische Kirche Region Bern betreibt seit neun Jahren eine Anlaufstelle für Opfer sexueller Übergriffe. Laut Karl Graf, Co-Leiter des Dekanats, trägt sie zur hiesigen Nullquote bei.

Empörter Karl Graf: «Ich tue meine Verurteilung öffentlich kund.»

Iris Andermatt

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Mehr Schutz für Opfer

Die katholische Kirche Region Bern ist Pionierin in der Bekämpfung sexueller Ausbeutung in der kirchlichen Praxis. 2001 wurde ein Papier erarbeitet und eine Anlaufstelle für die Opfer eingerichtet. 2007 wurde der Wirkungskreis der Anlaufstelle auf das ganze, zehn Kantone umfassende Bistum Basel ausgeweitet.

Neben der Betreuung von Opfern bemüht sich die Stelle um die Sensibilisierung von Seelsorgern, damit diese sich ihrer Verantwortung für die Ratsuchenden bewusst sind. Die Anlaufstelle bietet einen informellen und einen formellen Beschwerdeweg. Beim informellen beschränkt sich die Funktion auf Information und Beratung über ein allfälliges weiteres Vorgehen. Beim formellen Beschwerdeweg veranlasst die Anlaufstelle die Einberufung eines Gremiums. Hier werden die weiteren Schritte wie juristisches Vorgehen, psychologische Betreuung des Opfers und Sanktionen gegen den Täter beraten. Die Ansprechperson vertritt die Interessen des Opfers. Das Verfahren von der Beschwerde bis zum Abschluss dauert nicht länger als sechs Monate.

Gab es einen speziellen Vorfall, dass Sie vor neun Jahren in Bern eine Anlaufstelle eingerichtet haben?
Ja. 1997 kam es zu einem Übergriff eines Priesters. Vorher war das nie ein Thema. Der Priester wurde verurteilt. Für uns war das der Anlass, diese Anlaufstelle einzurichten, was im Jahr 2001 auch geschah. Wichtig ist bis heute, dass die zuständige Person dieser Fachstelle bei ihrer Aufgabe unabhängig ist. Sie begleitet das Opfer solcher Übergriffe, berät es und nimmt in einem grösseren Verfahren auch dessen Interessen gegenüber anderen Gremien wahr.

Wie wurde von diesem Angebot bislang Gebrauch gemacht?
Nie. Jedenfalls nicht in Bern. Eine Dunkelziffer von Übergriffen kann ich natürlich nicht ausschliessen. Vor drei Jahren wurde das Einzugsgebiet der Berner Anlaufstelle auf das ganze Bistum Basel ausgeweitet. Bekannt geworden ist kürzlich der Fall in Baden. Wir müssen uns immer bewusst sein, dass bei solchen Übergriffen nicht der Sex, sondern die Macht im Zentrum steht. Als Seelsorger müssen wir uns dieser Verantwortung bewusst sein. Die Anlaufperson ist eine Vertrauensperson, muss das Opfer stärken und sorgfältig abwägen, was das Opfer empfindet.

Wie erklären Sie sich diese Nullquote in Bern?
Die Kirche ist nicht so priesterzentriert wie zum Beispiel diejenige Irlands, wo zahlreiche Missbrauchsfälle bekannt wurden. Das gilt für die Kirche in der Schweiz allgemein. Zudem bilden die Priester, die unter Zölibat stehen, eine Minderheit. Die meisten katholischen Gemeinden werden von Laien geführt, also von ausgebildeten Theologinnen und Theologen, die auch heiraten können. Von den total 15 Pfarreien der katholischen Kirche Region Bern werden lediglich 4 von Priestern geführt. Das Zölibat bedeutet einen hohen Anspruch an die Integration der Sexualität, deshalb sind Priester sicher anfälliger. Dazu kommt der hohe Anspruch an die Moral und im Falle eines Missbrauchs der verständliche Vorwurf der Doppelmoral.

Sollte man das Zölibat abschaffen?
Das Bistum Basel fordert seit 1972 die Abschaffung des Zwangszölibats. Dies würde die Gefahr von sexuellen Missbräuchen klar heruntersetzen.

Sehen Sie einen Zusammenhang zwischen der Nullquote und der Arbeit der Anlaufstelle?
Bestimmt. Die Anlaufstelle stellt sich vor das Opfer und nimmt es in Schutz. Damit verringert sich das Machtgefälle gegenüber dem Täter sehr schnell. Der Täter muss Publizität befürchten. Durch laufende Sensibilisierung und Weiterbildung machen wir unsere Seelsorger zudem auf diese Fragen aufmerksam.

In den Medienberichten ist immer wieder die Rede von kircheninternen Verfahren und Gerichten. Inwiefern kennt dieses Recht Strafgesetze?
Das kanonische Recht verurteilt solche Taten klar, aber Täter werden gedeckt. Im Fall des Priesters in Baden wollten die kirchlichen Instanzen ihm eine Chance geben und ihn psychiatrisch begleiten lassen. Doch das war naiv. Pädophilie wird unterschätzt, sie ist nicht heilbar.

Welche Reaktionen haben Sie in den letzten Wochen erfahren?
Ein Theologe der Dreifaltigkeitskirche hielt eine empörte Rede an einem Gottesdienst vor wenigen Wochen. Dafür erhielt er Applaus. In unseren Gemeinden würde niemand die Übergriffe herunterspielen.

Wie begegnen Sie der Empörung?
Ich teile sie und tue meine Verurteilung auch mit öffentlichen Auftritten kund.

In den letzten Jahren und vor allem auch in den letzten Monaten kumulieren sich die Meldungen über sexuelle Missbräuche in der Kirche. Warum jetzt?
Das hat sicher mit einer gewissen Enttabuisierung zu tun. Die Opfer sind offener geworden, darüber zu sprechen.

Wenn ein Täter Ihnen im Beichtstuhl einen Missbrauch gestehen würde, bekäme er dann Ihre Absolution?
Nur unter harten Bedingungen. Erst muss er sich einem Gericht stellen.

Karl Graf (62) arbeitete nach seinem Theologiestudium als Pfarreiseelsorger. Vor seinem Amtsantritt als Co-Leiter des Dekanats der Region Bern im Jahr 2004 leitete er die Gemeinde St.Franziskus in Münchenbuchsee. Er präsidiert den Verein Kirche im Dialog. Graf ist verheiratet und Vater dreier Kinder. ein Das Interview wurde vor der Medienkonferenz der Schweizer Bischöfe von vergangener Woche geführt. (Berner Zeitung)

Erstellt: 06.04.2010, 07:21 Uhr

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4 Kommentare

Markus F. Baumgartner

06.04.2010, 09:54 Uhr
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Wen wunderts ! Das Misstrauen ist natürlich riesengross. "Betriebsinterne Anlaufstellen" lösen zum jetzigen Zeitpunkt eher Argwohn aus.Dass Zwischenfälle lange unter dem Deckel gehalten wurden und immer noch nur das zugegeben wird, was aufgedeckt wird, kann der Sache nicht dienen.Ich jedefalls würde der Gerichtsbarkeit mehr trauen. Antworten


Fritz Nussbaumer

06.04.2010, 11:34 Uhr
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Es ist ungeheuerlich, dass sich die Römisch katholische Kirche anmasst zu entscheiden, ob die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden muss oder nicht. In den meisten Missbrauchsfällen handelt es sich um ein Verbrechen im weniger schlechten Fall um ein Vergehen. Hier ist nur der Staat zuständig. Wer Offizialvergehen und -Verbrechen verschleiert, macht sich strafbar. Antworten



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