Schweiz

«Es gibt Leute, die sofort rückfällig werden»

Interview: Monica Fahmy. Aktualisiert am 30.06.2011 43 Kommentare

Der verwahrte Gewalttäter Jean-Louis B. ist vor drei Tagen seinen Aufsehern entkommen. Der forensische Psychiater Marc Graf erklärt, was in einem flüchtigen Straftäter vorgeht und was passieren könnte.

1/10 Der flüchtige Mörder und Vergewaltiger Jean-Louis B. ist nach fünf Tagen auf der Flucht am 1. Juli 2011 gefasst worden.

   

«Allein wäre es für eine Person sehr schwierig, sich erfolgreich einer Festnahme zu entziehen»: Marc Graf, stellvertretender Leiter der forensischen Abteilung, Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel.

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Verwahrter auf der Flucht: Augenzeugen berichten

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Seit zwei Tagen ist ein verwahrter Vergewaltiger und Mörder am Neuenburgersee auf der Flucht. Die Bevölkerung ist beunruhigt.

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Seit Montagnachmittag ist der verwahrte Gewalttäter Jean-Louis B. auf der Flucht. Was könnte in ihm vorgehen?
Da ich ihn nicht kenne, kann ich das nicht beurteilen. Losgelöst vom Fall gibt es sehr viele Möglichkeiten, was in einem flüchtigen Täter vorgehen könnte. Ein relativ gesunder Mensch hätte sicher grosse Angst vor einer Wiederverhaftung, weil die Konsequenzen natürlich fatal wären. Er würde versuchen, sich dem zu entziehen. Wie, hängt davon ab, wie rücksichtslos eine Person ist. Es gibt Täter, die sehr aggressiv waren, als sie gestellt wurden. Umgekehrt gibt es Täter, die sich problemlos ergeben haben. Wenn beim Täter eine psychische Störung vorliegt, dann können ganz bizarre Verhaltensmuster auftreten.

Welche zum Beispiel?
Es gibt Leute, die sind sich gar nicht bewusst, dass sie gesucht werden, und die dementsprechend unbekümmert durch die Gegend spazieren. Es gibt auch eine grosse Zahl von Tätern, die sich stellen, weil ihnen bewusst wird, dass zwischen ihrem Idealbild von Freiheit und der Realität eine grosse Diskrepanz besteht.

B. hat die letzten 40 Jahre in Haft verbracht. Er kennt die Aussenwelt von den paar Ausflügen, die er gemacht hat. Wie bewegt sich so jemand in Freiheit?
Da gibt es grosse Unterschiede. Es gibt Leute, die über eine grosse Sozialkompetenz verfügen und von einem langen Strafvollzug oder einer langen Verwahrung nicht beeinträchtigt werden. Die Haft stellt ja an und für sich sehr grosse Anforderungen an das Sozialverhalten. Umgekehrt gibt es Leute, die durch die sogenannte Institutionalisierung ganz erheblichen Schaden nehmen und die irgendwann nicht mehr in der Lage sind, in Freiheit ein normales Leben zu führen.

Der Verwahrte ist zu Fuss geflüchtet, ohne Geld, sein Gesicht ist überall in den Medien. Was für Möglichkeiten hat er?
Das hängt von der Kompetenz des Täters ab. Viele Flüchtige fallen schnell auf, weil sie aus Hunger, Durst oder Geldmangel einen blöden Fehler begehen. Dann gibt es andere raffinierte Täter, die ihre Flucht über Monate, Jahre geplant und über Kontakte zur Aussenwelt Vorbereitungen getroffen haben. Die waren erfolgreich, konnten sich sogar ins Ausland absetzen.

Könnte B. Helfer haben?
Das ist eine Variante, welche die Polizei ganz sicher in Erwägung zieht. Es gehört zum Standardvorgehen, dass die Kontakte einer Person in den letzten Monaten und Jahren überprüft werden. Allein wäre es für eine Person sehr schwierig, sich erfolgreich einer Festnahme zu entziehen. Sie müsste ihr Äusseres ändern können, Geld auftreiben, Ausweispapiere. Häufig begehen Täter dann Raubüberfälle, um an Geld oder Fahrzeuge zu kommen, was der Polizei wieder Spuren liefert.

Ist es auch denkbar, dass sich eine gesuchte Person in die Wälder zurückzieht?
Ja. In England gab es letztes Jahr zum Beispiel den dramatischen Fall eines Mannes, der sich in die Wälder und die Kanalisation zurückgezogen und dort verschanzt hatte, um einer Festnahme zu entgehen. Ob jemand sich so zurückzieht, hängt von der Persönlichkeit eines Täters ab.

Kann eine Person in der Natur überleben, auch wenn sie aus langer Gefangenschaft kommt? In der Schweiz ist das überhaupt kein Problem. Wir sind ja nicht im Himalaja oder in der Wüste Gobi. Auch Nahrungsmittel und mögliche Unterkünfte wie Geräteschuppen sind überall vorhanden.

Jean-Louis B.s Lebenslauf ist geprägt von Gewalt. Er hat fünf Frauen vergewaltigt, eine davon getötet. Die zuständigen Behörden stufen ihn als sehr gefährlich und nicht therapierbar ein. Womit muss man bei ihm rechnen?
Dazu kann ich keine Aussage machen, weil ich ihn nicht kenne. Natürlich gibt es Fälle, in denen mit dem Schlimmsten zu rechnen ist. Umgekehrt gibt es aber auch Fälle, bei denen man zu einer günstigeren Prognose kommt und wo das Risiko von Lockerungen vertretbar ist.

Womit muss jemand rechnen, der B. über den Weg läuft?
Alles ist möglich. Es gibt Täter, die zum Schluss kommen, es bringt nichts mehr, wieder zu delinquieren. Andere begehen auf der Flucht Suizid. Andererseits gibt es Leute, die sofort rückfällig werden. Möglicherweise hatten sie in der Haft die ganze Zeit entsprechende Fantasien, oder sie überlegen sich, dass es sowieso keine Rolle mehr spiele, weil sie ja wieder festgenommen und verwahrt würden. Das ist das Problem bei Kapitalstrafen, wie es die Verwahrung in einem bestimmten Sinn ja auch darstellt. Viele Täter argumentieren da ähnlich. Sie sagen, sie hätten ja nichts mehr zu verlieren, und begehen auf der Flucht dann aufgrund ihrer Störung leider schwere Straftaten. Auf gar keinen Fall sollte man bei einem Kontakt den Helden spielen, sondern sich selber schützen und sofort die Polizei informieren. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 30.06.2011, 17:15 Uhr

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43 Kommentare

Hans Maag

30.06.2011, 18:01 Uhr
Melden 72 Empfehlung

Auch wenn der Mann ein weiteres Verbrechen begeht, zusätzlich kann er nicht bestraft werden. Er kann also ungestraft ausbrechen, vergewaltigen und morden. Es ist die unsägliche Naivität der Gutmeinenden bei den Vollzugsbehörden, die schliesslich für zukünftige Verbrechen solcher Leute verantwortlich sind. Ich wünsche allen diesen schlaflose Nächte. Antworten


Dieter Kaiser

30.06.2011, 17:54 Uhr
Melden 58 Empfehlung

Man höre endlich auf mit dieser unseligen täterorientierten Betrachtungsweise. Die Bevölkerung hat genug von der Kuscheljustiz. Antworten



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