«Es gibt achtenswerte Gründe für das Bankgeheimnis»
Interview: Hubert Mooser. Aktualisiert am 06.02.2010
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Herr Wanner, soll die Schweiz in Zukunft auf die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung generell verzichten, so wie dies neu auch Politiker aus ihren Reihen fordern?
Die Kantone und die Finanzdirektorenkonferenz haben sich dazu noch nicht geäussert.
Und was meint der Solothurner Finanzdirektor Christian Wanner dazu?
Es ist eine Lösung zu suchen, welche innen- und aussenpolitische Akzeptanz findet, und nicht aus den Augen verliert, dass der Finanzplatz Schweiz, namentlich das Vermögensverwaltungsgeschäft, auch in Zukunft seinen wesentlichen Beitrag zum Wohlstand (Arbeitsplätze, Steuereinnahmen) leisten kann.
Was für ein Bankgeheimnis wollen die Schweizer Kantone?
Wie gesagt: Weder die Kantone noch die Finanzdirektoren haben sich dazu positioniert. Klar ist, dass das steuerliche Bankgeheimnis gegenüber dem Ausland mit der Übernahme des OECD-Standards aufgehoben ist. Ob dies auch im Inland gelten soll, ist noch nicht ausdiskutiert. Und klar ist, dass es weiterhin achtenswerte Gründe für das Bankgeheimnis gibt, es gegenüber privaten Dritten aufrechtzuerhalten ist.
FDP-Politiker wie zum Beispiel Nationalrat Werner Messmer, sagen heute, das Bankgeheimnis schade dem Image der Schweiz. Haben Sie solche Äusserungen überrascht?
Nein, wir haben eine solche Entwicklung im Gefolge der neuen Amtshilfepolitik in Steuersachen erwartet. Gerade deshalb forderten die kantonalen Finanzdirektoren zur Klärung politischer und rechtlicher Fragen eine breit abgestützte Vernehmlassung zur neuen Amtshilfepolitik und den darauf basierenden Doppelbesteuerungsabkommen. Dies fand leider nicht statt, weshalb die derzeitige Diskussion meines Erachtens eher konfus verläuft.
Bundesrat Hans-Rudolf Merz hat angedeutet, er sei auch bereit über den automatischen Informationsaustausch zu reden. Mit diesem System hätten die Steuerbehörden direkten Zugriff auf die Bankkonten der Steuerzahler. Ist das nicht der Traum jedes Finanzdirektors?
Nein. Einerseits gehe ich vom Grundsatz aus, dass die Steuerpflichtigen ehrlich sind. Andererseits müssten die Steuerverwaltungen die entstehende Datenflut zuerst bewältigen können, sofern dies überhaupt möglich ist.
Ist der automatische Informationsaustausch für die Schweiz realistisch? Es ist verfrüht, darüber zu spekulieren.
Sind die Kantone mit der vom Bundesrat gewählten Strategie einverstanden?
Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren unterstützt grundsätzlich die rasche Ratifikation der neuen Doppelbesteuerungsabkommen.
(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 06.02.2010, 17:33 Uhr
































