Schweiz
«Es gibt kaum ein Gesetz, das derart krass missachtet wird»
Klagt an: Nationalrätin Franziska Teuscher. (Bild: Keystone)
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Frauen wehren sich seit jeher gegen Lohn-Ungerechtigkeit. Ohne viel Erfolg für ihren Geldsäckel. Und dies trotz fast 30-jährigem Verfassungsartikel, der gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit zusichert. Und trotz Gleichstellungsgesetz, das 1996 in Kraft getreten ist und jegliche Art von Diskriminierung verbietet.
«Es gibt kaum ein Gesetz, das derart krass missachtet wird wie das Gleichstellungsgesetz», sagte Franziska Teuscher, Nationalrätin der Grünen, am Donnerstag vor den Medien in Bern. Ausserdem überlasse es den betroffenen Frauen, ihr Recht für gleichen Lohn für gleiche Arbeit einzufordern.
Der Weg via Gerichte und Schlichtungsstellen verlange einen langen Atem. «Wenn es schneller gehen soll, müssen auch die Unternehmen aktiv werden», forderte Teuscher. Ziel sei es, die Löhne zu überprüfen, anzupassen und transparent zu machen. «Das ist weder eine Hexerei noch eine zeitraubende Schikane.»
Gleichstellung im Schneckentempo
Seit Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes hatte sich der Lohnunterschied stetig verkleinert. «Eindrückliche Sprünge waren jedoch nicht zu verzeichnen, und die Differenz blieb immer beschämend hoch», resümierte Christina Werder, Zuständige für Gleichstellungspolitik beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund, die Zahlen der vergangenen Jahre.
Betrug die Lohndifferenz 2006 18,9 Prozent, hat sie sich aber gemäss Bundesamt für Statistik seither wieder erhöht und zwar auf 19,3 Prozent im Jahr 2008. Die Analyse der Zahlen hat nun ergeben, dass vor allem die Lohnunterschiede bei Kadern und Bonizahlungen die Schere öffnen.
Boni sind Männersache
Bei Versicherungen und im Handel betrügen die Lohnunterschiede im mittleren und oberen Kader bis zu 29 Prozent, führte Corinne Schärer von der Gewerkschaft Unia aus. Im Bankensektor sei von 2006 bis 2008 die Lohndifferenz in den obersten Etagen von 15,9 auf 23,7 Prozent angestiegen.
Ausserdem fördern Sonderzahlungen wie Boni, also flexible Lohnbestandteile, die ungleiche Verteilung der Löhne. «Sonderzahlungen werden nicht geschlechtsneutral verteilt», analysierte Schärer.
Auch hier fallen die Banken auf: Der Anteil Boni am Gesamtlohn eines Bankers beträgt 34 Prozent, so Schärer. Bei Bankerinnen beträgt der Anteil 15 Prozent.
Vorwärts statt rückwärts
Auch der öffentliche Sektor, der doch eigentlich eine Vorbildfunktion übernehmen sollte, mache keine gute Falle, sagte Michela Bovolenta vom Verband des Personals öffentlicher Dienste, VPOD. Die Lohndifferenz blieb auf Bundesebene stabil bei 12,9 Prozent. Bei Kantonen und Gemeinden ging sie etwas zurück.
Die Forderungen der Gewerkschaften und Frauen sind klar: Löhne müssen transparent sein und überprüfbar. Ausserdem müssen sie diskriminierungsfrei ausgestaltet sein. (sam/sda/)
Erstellt: 04.03.2010, 16:15 Uhr



