«Es ist einfacher, diese Menschen als Simulanten hinzustellen»
Interview: Monica Fahmy. Aktualisiert am 15.09.2010 30 Kommentare
Glaubt eine Möglichkeit zur Unterscheidung von Schein-Invaliden und wahren Opfern zu kennen: Caroline Bono.
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Caroline Bonos Geschichte als Buch
Caroline Bono-Hörler
Allein gegen Goliath
Wie mein rundumversichertes Leben zum Albtraum wurde
ISBN: 978-3-03763-013-6
Erscheint am 17. September 2010
Stichworte
Schleudertrauma-Patienten haben künftig kein Anrecht auf Leistungen der IV. Was sagen Sie zum Bundesgerichtsurteil?
Das Bundesgericht sagt, dass Hals-Wirbelsäule-Verletzte, bei denen keine« organischen Funktionsausfälle» nachgewiesen wurden, keine Leistungen der IV mehr erhalten werden. Diese Menschen werden gänzlich bei der Sozialhilfe landen. Dabei sollten Personen, die im Strassenverkehr unverschuldet verletzt werden, gar nie bei der IV landen. Es wäre Sache der Haftpflichtversicherer für den Erwerbsausfall dieser Unfallopfer aufzukommen. Tatsächlich muss dann aber die Krankenkasse, die IV und die Sozialhilfe für diese Menschen einstehen, das zahlt der Bürger. Kommt hinzu, dass bei vielen Verletzten primäre organische Schädigungen übersehen werden, das heisst, sie in Tat und Wahrheit gar keine Fälle ohne Organschäden sind.
Von was für Fällen reden wir dann?
Gemäss Studien werden 67 Prozent aller Wirbelbrüche und 66 Prozent aller Kopfverletzungen in der Erstuntersuchung übersehen. Diese Opfer gelten dann als Schleudertrauma-Verletzte ohne Befund auf dem Röntgenbild. Leichte traumatische Hirnschädigungen werden besonders oft übersehen. Ich habe viele Verletzte kennengelernt, bei welchen kein korrekter Neurostatus (mit Ganguntersuchung) gemacht wurde, welcher die Hirnschädigung in der Erstuntersuchung nachweisen würde. Eine Hirnschädigung ist aber eine Organverletzung.
Gibt es denn Untersuchungen, in denen die Organverletzung nachweisbar wäre?
Mit einer Kombination von Neurootologie (Messung von Hirnströmen), von funktioneller bildgebender Diagnostik und manueller Diagnostik, wie es in Deutschland gemacht wird, könnte man hundertprozentig Scheininvalide von wirklich verletzten Menschen unterscheiden. Warum lassen die Versicherungen und die Gutachter diese Untersuchungen dann durchs Band nicht durchführen? Ich behaupte, weil sich das Bild dann umkehren würde und es offensichtlich würde, wie viele Verletzte um die ihnen zustehenden Leistungen gebracht würden und sich damit die Haftpflichtversicherer an den Sozialwerken «bereichern».
Es gibt aber dokumentierte Fälle von Missbrauch. Wollen Sie, dass die Versicherungen die einfach ausser Acht lassen?
Ich sage nicht, dass es keinen Betrug gibt. Die Betrüger in der Diskussion ins Feld zu führen ist aber eine sehr gute Strategie, um zu vertuschen, dass in der Schweiz und in Europa hundertausende von Unfallopfern durch den Unfall bei der IV und der Sozialhilfe landen, weil der Haftpflicht- und/oder Unfallversicherer zu Unrecht die Kausalität bestreitet. Obduktionen im Gefrierschnitt haben ergeben, dass 98 Prozent der Patienten, die keinen Befund auf dem Röntgenbild hatten, tatsächlich strukturelle Verletzungen hatten, die ihre Schmerzen nachweisen. Eine Studie belegt, dass bei Schleudertraumaverletzten ohne nachweisbaren Befund bei der Obduktion pro Halswirbelsäule 10 gravierende Verletzungen übersehen wurden. Die Yale Universität konnte eine signifikante Abnahme der Bänderbelastbarkeit nach Schleudertrauma nachweisen. Dadurch wird die Halswirbelsäule instabil, auch wenn die Wirbel nicht brechen.
Wie viele Menschen sind betroffen?
Der Schleudertrauma-Verband schätzt, dass jährlich 25'000 Menschen ein Schleudertrauma erleiden. Davon haben gemäss aktuellen Studien 40 bis 45 Prozent lebenslange Beschwerden. Wir sprechen hier von sehr viel Geld. Die Versicherungen berufen sich stets auf die Québec Taskforce Studie I von 1995, eine Metaanalyse, die nur einem kleinen Prozentsatz der Schleudertrauma-Patienten eine wirkliche Verletzung mit Langzeitfolgen attestiert.
Worum geht es bei der Québec Taskforce Studie I?
Es wurden über 10'000 Studien ausgewertet. Doch die Forscher haben nur 62 berücksichtigt. Alle Studien, die ihnen nicht passten, wurden herausgefiltert. Leider beziehen sich die «Schleudertrauma-Gegner» regelmässig auf diese Studie. Diese ist schon deshalb falsch, weil Verletzte, denen die Versicherung die Leistungen einstellt, damit als gesund aufgeführt werden. Auch viele Ärzte, die es gut mit Schleudertrauma-Patienten meinen, stützen sich auf diese Studie ab. Sie wissen nicht, dass sie fehlerhaft und längst durch eine Nachfolgestudie (Bergholm/Cassidy 2001) widerlegt ist.
Sie sagten eingangs, der Beweis, dass jemand tatsächlich verletzt ist, könne medizinisch erbracht werden. Weshalb wird es nicht häufiger gemacht?
Man könnte mit der oben genannten Kombination nachweisen, wer an den Folgen eines Schleudertraumas leidet und wer nicht. Überlegen Sie selber, weshalb weder die Haftpflicht-, noch die Unfallversicherer noch die IV diese Untersuchungen durchführen. Dabei wäre die Lösung einfach. Die IV unterstützt Unfallopfer von Anfang an in der Beweissicherung gegen den Haftpflichtversicherer und führt die im Gesetz vorgesehenen Regressprozesse gegen diese. Sie werden aber in der Praxis kaum geführt, es ist einfacher und bequemer, diese schwer betroffenen Menschen als Simulanten hinzustellen.
Ihr Fall ist insofern speziell, dass auf dem Röntgenbild Verletzungen nachweisbar waren.
Ja. Ich habe multiple Schädigungen, aber sie wurden im Notfall übersehen. Das Bundesgericht hat entschieden, dass es nicht willkürlich ist, wenn das Handelsgericht nur auf diesen Notfallarzt abstellt. Die Gerichte haben mir nicht recht gegeben. Wie soll denn jemand zum Recht kommen, bei dem auf dem Röntgenbild nichts zu sehen ist und erst die Obduktion die Schädigungen nachweist? (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 14.09.2010, 18:38 Uhr
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30 Kommentare
Ich bin schockiert von der neuen Rechtssprechung. Aufgrund eines Autounfalls hat sich mein Leben innert 10 Sek. total verändert. Ich habe nach dem Unfall noch einige Wochen 100% gearbeitet, bis ich vor lauter Schmerzen nicht mehr konnte, heute arbeite ich 50%. Es sollen Betrüger ermittelt und nicht wirklich Betroffene bestraft werden. Es geht wieder einmal nur ums Geld und nicht um Wahrheit! Antworten
Vielen Dank für dieses Interview. Mir standen die Haare zu Berg, als ich hier gestern den Artikel über die Zufriedenheit der Versicherungsbranche las. Diese bemühte sich gestern natürlich schön schnell für eine Pressemitteilung und prangerte darin die hohen Kosten durch die bösen Patienten an. Dass die Kosten nach langen Rechtsstreitereien nur verlagert werden, zeigt Frau Bono hier sehr schön auf. Antworten
Schweiz
Familie, Beruf und Studium
Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.






