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«Es wird nie einen Prozess gegen Marcel Ospel geben»

Egal ob ihnen morgen Mittwoch Decharge erteilt wird oder nicht - vor die Richter werden die früheren UBS-Topmanager nie kommen. Peter V. Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern, über Gerechtigkeit, die sich die Schweiz offenbar nicht leisten kann.

«Wenn ein Aktionär der Meinung ist, die damalige UBS-Führung habe versagt, sollte er die Decharge verweigern»: Marcel Ospel verlässt die Bühne nach der ordentlichen Generalversammlung der UBS am Mittwoch, 23. April 2008 in der St. Jakobshalle in Basel.

«Wenn ein Aktionär der Meinung ist, die damalige UBS-Führung habe versagt, sollte er die Decharge verweigern»: Marcel Ospel verlässt die Bühne nach der ordentlichen Generalversammlung der UBS am Mittwoch, 23. April 2008 in der St. Jakobshalle in Basel.
Bild: Keystone

Showdown in Basel - Tagesanzeiger.ch/Newsnet berichtet live

An der UBS-Generalversammlung von morgen Mittwoch in Basel sollen die Aktionäre über die Entlastung der Manager abstimmen. Gemäss zahlreichen Medienberichten ist eine Mehrheit für die Décharge unsicher, da in den letzten Wochen auch grössere Aktionäre wie Pensionskassen dagegen ausgesprochen haben.

Tagesanzeiger.ch/Newsnet wird morgen live Berichten: Mit einem Nachrichtenticker, mit Video-Interviews und Analysen.

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Der Berner Wirtschaftsrechtler Peter V. Kunz: «Bis heute weiss man nicht, wem man welche Fehler anlasten kann.»

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Hand aufs Herz: Wie gross ist Ihrer Meinung nach die Schuld der früheren UBS-Spitze an den Milliardenverlusten, welche die Bank ab 2007 ins Debakel stürzten?
Peter V.Kunz: Ich will mich nicht um eine klare Antwort drücken. Aber es ist tatsächlich so, dass man bis heute nicht weiss, wem man welche Fehler anlasten kann. Dass solche passiert sind, ist klar, sonst hätte die UBS kaum 50 Milliarden Franken abschreiben müssen.

Der damalige Verwaltungsrat und die Konzernleitung tragen doch am Ende die Gesamtverantwortung. Juristisch gesehen trifft das zwar zu, doch können daraus keine direkten rechtlichen Konsequenzen abgeleitet werden. Um jemanden strafrechtlich (Busse) oder zivilrechtlich (Schadenersatz) belangen zu können, muss man ihm konkretes Fehlverhalten nachweisen können. Und das ist im vorliegenden Fall sehr schwierig, weil Dutzende Personen involviert waren.

Würden Sie den Aktionären empfehlen, die UBS-Spitze für die Jahre 2007 und 2008 zu entlasten und Decharge zu erteilen?
Wenn ein Aktionär der Meinung ist, die damalige UBS-Führung habe versagt, sollte er die Decharge verweigern. Er würde nichts dabei verlieren und auch die UBS nicht gefährden.

Wird die Decharge verweigert, könnten die Aktionäre die damalige UBS-Führungsriege verklagen. Wie realistisch ist es, dass Ospel, Wuffli, Kurer, Rohner und weitere frühere Topmanager tatsächlich vor Gericht werden erscheinen müssen?
Die Antwort mag vielleicht für viele ernüchternd sein: Aber aus juristischer Sicht haben Marcel Ospel & Co. absolut nichts zu befürchten, und zwar weder zivil- noch strafrechtlich. Es wird nie einen Prozess geben.

Warum nicht?
Weil es kein Aktionär wagen wird, als Zivilkläger vor Gericht zu ziehen. Eine solche Schadenersatzklage ist sehr teuer, Sie werden keinen UBS-Aktionär finden, der dafür genügend Geld hat. Ein einzelner Aktionär kann nicht seinen eigenen Schaden geltend machen, sondern muss für die Höhe des Gesamtschadens klagen. Das Risiko, zu verlieren, ist schlicht zu gross, weil im Falle einer Niederlage Gerichtskosten von mehreren Millionen Franken fällig würden. Einzig die UBS selber hätte als geschädigte Gesellschaft genügend Geld für einen solchen Prozess. Sie hat aber bekanntlich entschieden, die frühere UBS-Spitze nicht zu verklagen.

Die einzelnen Aktionäre könnten sich aber zusammenschliessen und gemeinsam gegen die UBS klagen.
Theoretisch schon. Aber erstens bräuchte es dazu Tausende von Aktionären, und zweitens haben solche Zusammenschlüsse in der Schweiz keine Tradition.

Egal, ob die Aktionäre morgen Decharge erteilen oder nicht, den früheren UBS-Managern passiert nichts. Eigentlich sollte man meinen, dass die Besitzer einer Firma mehr Einflussmöglichkeiten haben müssten.
Das ist ein Punkt, den ich als Aktienrechtler seit Jahren kritisiere. Heute kann sich kaum ein Aktionär einen Prozess leisten. Diese Klagehindernisse müssen beseitigt werden. Wenn ein einzelner Aktionär ausschliesslich das Geld, welches er selber verloren hat, in einer Schadenersatzklage geltend machen könnte, wäre sein Risiko kleiner und es würde vermutlich mehr Gerichtsverfahren geben.

Könnte hier die Abzocker-Initiative von Thomas Minder Abhilfe schaffen? Sie fordert mehr Mitspracherecht für die Aktionäre.
Nein, die Initiative hilft hier nichts, weil die Klageansprüche der Aktionäre nicht thematisiert werden. Vielmehr müsste das Parlament in der laufenden Revision des Aktienrechts nachbessern. Bisher fehlte es jedoch an Enthusiasmus.

Bei der heutigen Rechtslage kommt der morgigen Decharge-Abstimmung nur eine symbolische Bedeutung zu. Was wären bei einem Nein die Folgen für die UBS?
Es hätte in erster Linie negative Schlagzeilen in aller Welt zur Folge. Der heutige Verwaltungsrat müsste in diesem Fall aber auch noch einmal auf seinen Entscheid vom letzten Dezember zurückkommen, die frühere Bankspitze nicht belangen zu wollen. Dass er ein zweites Mal zum selben Schluss käme, ist durchaus möglich, aber prüfen müsste er den Beschluss auf jeden Fall.

Was denken Sie, wird der früheren UBS-Führung Decharge erteilt?
Anfangs war ich überzeugt, dass die Entlastung gewährt wird. Mittlerweile hat der Wind etwas gedreht. Es wird knapp werden, aber tendenziell gehe ich immer noch von einem Ja aus.

Die UBS scheint nichts dem Zufall überlassen zu wollen. Dass sie bereits gestern das positive Ergebnis für das erste Quartal bekannt gab, soll die kritischen Aktionäre vermutlich dazu bringen, doch noch für die Decharge zu stimmen.
Das sehe ich genau so. Das hat die UBS extrem gut orchestriert. Sie will mit der Präsentation des guten Ergebnisses die Aktionäre dazu bringen, nach vorne und nicht mehr nach hinten zu schauen. Dieses Vorgehen ist aber durchaus legitim.

Am Mittwoch steht auch Oswald Grübels Vorschlag für ein neues Vergütungssystem, das quasi unbegrenzt hohe Boni ermöglichen würde, zur Diskussion. Glauben Sie, dass er bei einem allfälligen Nein als UBS-CEO abtreten wird?
Nein, das ist für mich ein unrealistisches Szenario. Oswald Grübel muss über solchen Dingen stehen. Würde er wegen eines verletzten Egos abtreten, wäre das sehr enttäuschend. (Berner Zeitung)

Erstellt: 13.04.2010, 10:10 Uhr

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47 Kommentare

Roland Moser

13.04.2010, 19:24 Uhr
Melden

Wenn es so ist, dass man Millionen braucht, um eine Schadenersatzklage zu finanzieren, dann beweist das eigentlich nur, dass in der Schweiz Recht käuflich ist und man je nach Verbrechensmuster (siehe VR und GL der UBS) nie etwas zu befürchten hat. Das Gesetz gilt also nur für "Kleinkriminelle" und nicht für VR und GL einer Grossbank. Wo leben wir? Antworten


Wolfgang Sidler

13.04.2010, 17:59 Uhr
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Es hätte längst ein Antrag an die GV gestellt werden müssen, dass die UBS selber gegen Ospel und Co. eine Zivilklage anzustrengen habe. Dieser Antrag hätte Chancen, und die UBS könnte das Kostenrisiko tragen. Eine Zivilklage wäre vor allem wegen der Rechtsbrüche in Amerika nicht chancenlos. Noch ist also nicht aller Tage Abend, und Ethos sollte in diesem Sinne tätig werden. Antworten


Aschi Oiram

13.04.2010, 17:21 Uhr
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In einem Kleinbetrieb wird eine ausländische Putzfrau angestellt und das Arbeitsamt eine Woche zu spät orientiert. Busse 500.- Da weder der Angestellte der das Anstellungsgespräch führte noch der Personalchef sich schuldig befindet, kann nicht die AG gebüsst werden. Somit meldete der Firmenchef sich als verantwortlich. Wenn es über Mia Fr. geht, gibts weder Bussen noch Verantwortliche, in Zürich! Antworten


Fred Büchi

13.04.2010, 15:57 Uhr
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Ein Staat, der sowas zulässt, ist seiner ehrlichen Bürger schlicht nicht würdig. Die müssten mit einem Steuerboykott und Generalstreik reagieren. Dann ändert sich gewiss was. Antworten


Niklaus Zumthür

13.04.2010, 15:40 Uhr
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@Rosmarie Schrunz: Könnte es sein, dass er bei den vielen Mitarbeiter/innen-Gesprächen seine Arbeit vernachlässigt hat? Uebrigens: „junge Familie“ ist wohl etwas untertrieben ... Trotzdem, auch ich wünsche alles Gute. Antworten


alfred bleuler

13.04.2010, 15:10 Uhr
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da ist im nachhinein guter rat überflüssig, genauso wie die faust im zu sack. nach meinem dafürhalten gibt es nur 2 möglichkeiten. 1. bankkontakte genauer hinterfragen. sag mir wer deine hausbank ist -- ich weiss wer du bist. 2. die banken müssten einen reinen garantiefond äufnen, . damit müsste eine schuld-haftpflich-versicherung in unbegrenzter höhe abgeschlossen werden. (keine staatsgarantie Antworten


Dieter Wundrig

13.04.2010, 15:00 Uhr
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Es steht also fest, es wird nie einen Prozess gegen Ospel und seine Abzockergilde geben! Was aber ist, wenn sich die neue Führung der UBS nochmals einen Gau erlaubt. Man erkennt dann sicherlich wieder kein konkretes Fehlverhalten trotz Gesamtverantwortung! Gehen diese Herren dann auch ungestraft zum Golfplatz und dürfen sich der üppigen Boni erfreuen? Welch ein wunderbares Bankerleben! Antworten


tamara graber

13.04.2010, 14:50 Uhr
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@ Matti Hoch: Warum regen Sie sich so auf? Sind Sie nicht oft hier im Forum anzutreffen, die gute Sache der Bürgerlichen zu verfechten? Alle, die bei der UBS ein Konto unterhielten oder vor bald 15 Jahren den Kantonalbanken Geld zugesprochen haben um diese vor der Pleite zu retten, regen sich nun auf? Dabei sind wir doch in einem bürgerlichen und seeehr demokratischen Land? Schweizer sind amüsant. Antworten


Hans Müller

13.04.2010, 14:07 Uhr
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Ich ärgere mich auch fürchterlich, aber wir haben einen Rechtsstaat. Das sollte man nicht aus den Augen verlieren. Die Alternative wäre dann, dass man jeden, der schlechte Ergebnisse bringt und viel Geld eingesackt hat, einfach einlocht oder schlimmer. Das kann's ja auch nicht sein. Vorwärts schauen ist jetzt angesagt. Die Milch ist vergossen, die kriegen wir nicht zurück. Antworten


Roman Hofmann

13.04.2010, 14:07 Uhr
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Klar wollen die Politiker die Gesetze nicht ändern, sie sitzen ja selbst in diese Verwaltungsräten oder malen sich zumindest ihre Zukunft dort aus. Antworten


pierre rappazzo

13.04.2010, 13:39 Uhr
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Die heutige UBS könnte eine Schadenersatzklage einreichen. Auch für die Angeklagten würden sehr grosse Kosten entstehen, da diese auch von der Klagensumme abhängen. Alleine deswegen sollte die UBS dies tun. Diese Ausgabe wäre für die Glaubwürdigkeit viel wirkungsvoller, als irgend eine teuere Imagekampagne. Antworten


Peter Waldner

13.04.2010, 13:26 Uhr
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Was soll denn das? Es liegt doch auf der Hand, dass "Ospel & Co." das gemacht hatten, was vom Gesetz her legal ist und in den Wirtschaftshochschulen gelehrt wird. Dass die hochwohlgeborenen Theorien der Hochschulen in der Realität öfter mal scheitern, weil dem hochgebildeten Management zunehmend Instinkt und Sozialkompetenz abgeht - das ist doch nicht nur bei den Banken deutlich sichtbar! Antworten


Ronald Rüegg

13.04.2010, 13:25 Uhr
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Wieso kann ich eigentlich nicht beeinflussen, wie meine Pensionskasse mit dem durch mein Pensionskassengeld finanzierten UBS Aktien abstimmt? Antworten


hans maag

13.04.2010, 13:12 Uhr
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Die UBS-GV wird richtigerweise Decharge erteilen. Der Staat jedoch sollte Ospel vor Gericht bringen, das staatliche Strafmonopol wurde schliesslich eingeführt um Anarchie zu vermeiden. Ospel könnte man empfehlen, die Boni der letzten Jahre in eine wohltätige Stiftung einzubringen, er hat noch genug rechtmässig erworbenes Geld, um in Ehren alt zu werden. Antworten


Hannes Estermann

13.04.2010, 12:51 Uhr
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Meine Einstellung zu den Bankern allg.ist sehr vorsichtig gesagt-getrübt. Ich verstehe null von Gesetzen-brauchts ja auch nicht,wenn all die Wirtschaftsfachleute selber nicht wissen - was Sach ist. Weshalb Ospel und seinesgleichen höchst wahrscheinlich nie angeklasgt werden ist äusserst simpel. Die Antwort heisst: Keine Krähe pikt der anderen ein Auge aus-egal ob es um Banken,Politik etc. handelt. Antworten


Rosmarie Schrunz

13.04.2010, 12:46 Uhr
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Ich werde Herrn Ospel als Aktionaerin Decharge erteilen. Laesst doch diesen Banker in Ruhe. Er hat nun eine junge Familie aufgebaut und kann nun endlich seinen Hobbies froehnen. Als ehemalige Angestellte der UBS am Hauptsitz war er uns ein guter Chef. Immer fuer eine Gespraech bereit. Wir sind viele Ehemalige die ihm nachtrauen. Antworten


Clemens Darley

13.04.2010, 12:45 Uhr
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Ich verstehe nicht, wieso wir der UBS immer noch die lange Leine geben. Seit ihrer Entstehung durch die Fusion, hat die UBS doch nur Ärger gemacht, und das nicht zu knapp. Man erinnert sich an Meili, die Swissair, Finanzkrise und und und. Man müsste mal mit harter Hand aufräumen. Antworten


Matti Hoch

13.04.2010, 12:24 Uhr
Melden

Es ist klar "Grosse"lässt man laufen,"Kleine hängt man auf" , siehe Swissair Debakel! Es ist offenbar heute modern geworden, wohl Verantwortung zu übernehmen, aber wenn daraus ein grosser Schaden für Viele entsteht, geht man einfach zur Tagesordnung weiter.Vielleicht auch weil wir als normale Bürger schlafen u. zuviel"Brot u. Spiele"konsumieren?Also, wachen wir endlich auf und handeln wir! Antworten


Roman Fretz

13.04.2010, 12:22 Uhr
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@Peter Hablützel Bin voll Einverstanden, dass diese Banker Guilde so unkontrolliert ihre Interessen auf Kosten Aller durchsetzen kann, ist ein Versagen der Politiker. Und somit ein Versagen von uns allen, als Wähler !! Antworten


Tischhauser Ralph

13.04.2010, 12:21 Uhr
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Herr Ospel hat regelmässig sein zu hoher Lohn damit begründet das er ein aktiver Verwaltungsratspräsident sei. Er wüsste was seine Manager täten. Er wusste nichts aber auch gar nichts. Das mindeste wäre wenn er den Lohn der letzten 10 Jahre dem Bund überweisen würde. Damit er auch wiedereinmal ohne Larve unters Volk gehen kann. Antworten


Mike Venus

13.04.2010, 12:20 Uhr
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Die Kleinen hängt man auf und die Grossen lässt man laufen! War schon immer so und wird es wahrscheinlich auch immer bleiben. Trotzdem hoffe ich, dass die Entlastung morgen an der GV nicht erteilt wird. Antworten


Dani Kobler

13.04.2010, 12:02 Uhr
Melden

Die UBS Aktionäre täten gut daran das Richtige zu tun. Das ihre Aktie heute bei 18.- steht und nicht bei 0.- ist einzig dem Bund, also dem Steuerzahler zu verdanken. Ein kleines Dankeschön dafür in Form einer schallenden Ohrfeige für die Verantwortlichen ist das Mindeste. Antworten


Rolf Bänziger

13.04.2010, 12:02 Uhr
Melden

Es gibt nur eine Sprache, die solche "Firmen" verstehen - kein CH-Bürger sollte sein Geld in solche Verbrechersyndikate investieren. KMU's müssten die Möglichkeit haben, allfällige Kredite verfallen zu lassen und neue bei einer nichtkriminellen Bank (CS gehört nicht dazu!) zu beantragen. Wenn nichts passiert - das nächste deja-vu folgt garantiert - wird der Kreislauf der Gier fortgesetzt! Antworten


Kurt Bossart

13.04.2010, 11:54 Uhr
Melden

Anstatt immer wieder über die hohen Saläre und Boni der Wirtschaftsführer zu jammern, den Spiess einfach umdrehen: Forderung von angepassten Minimallöhnen. So z.B. etwa 50'000 monatlich für eine Putzfrau und in diesem Stil weiter. Da wäre wieder alles im Gleichgewicht. Was spricht eigentlich dagegen? Gleiches Recht für alle! Antworten


laura petri

13.04.2010, 11:49 Uhr
Melden

gian caduff10:57 Uhr Ich werde morgen auch mit meinen wenigen Aktien die Decharge erteilen. Ospel & Co haben doch nur das gemacht, was von uns allen (Pensionskassenversicherte, Aktionäre) verlangt war: Gewinnsteigerung um jeden Preis und somit Aktienkurs in schwindelerregende Höhen hiefen -----und das rechtfertigt alles und jedes?. aber mit aktionären wie ihnen geht die rechnung auf! danke schön! Antworten


Toni Gysin

13.04.2010, 11:47 Uhr
Melden

Jemand, der mitverantwortlich für den Verlust von CHF 50'000'000'000 ist, soll an der GV einfach so reingewaschen werden? Ist dies der kleine Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit? Positiv ist, dass die UBS aus dem laufenden Geschäft endlich wieder ein zählbares Ergebnis erwirtschaftet hat. Vergessen wir aber nicht, dass die SNB Ramschpapiere hütet + die UBS bis 2014 keine Steuern bezahlt! Antworten


Andreas D. Meier

13.04.2010, 11:40 Uhr
Melden

Hr. Kunz macht einen konkreten Vorschlag, wie bei einer Aktienrechtsrevision vorzugehen ist! Unser Parlament ist gefordert! Der Mangel ist erkannt, nun muss der Gesetzgeber handeln! Auch hier wird gelten "An ihren Taten sollt ihr sie erkennen" Ich bin gespannt, wie sich die Bürgerlichen bei der Beratung im Parlament verhalten werden! Ich hoffe, sie werden ihre "Beisshemmung" überwinden! Antworten


Marc Hauser

13.04.2010, 11:39 Uhr
Melden

Ich mag ja kein Jurist sein, aber im Strafgesetzbuch gibt es den Artikel 165, wonach die Misswirtschaft einen strafbaren Tatbestand darstellt und wenn 50 Mia. Abschreiber nicht als Misswirtschaft angesehen wird, dann hat die Kommentatorin Caroline Brunner vollkommen recht. Unsere Gesetzgebung ist so ausgerichtet, dass nur die kleinen und Kleinstbetrüger strafrechtlich verfolgt werden. Antworten


Niklaus Zumthür

13.04.2010, 11:36 Uhr
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@Usula Haass: Es geht an der GV um die letzten DREI Jahre. 2007 war der Kurs über 70! Unglaublich, aber wahr. Antworten


Sibylle Weiss

13.04.2010, 11:31 Uhr
Melden

Ich bin weder überrascht nocht enttäuscht, da ich es schlichtweg nicht anders erwartet habe.Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.Hingegen ist 2 Sekunden zu spät kommen, ein Sofortkündigungsgrund f.den kleinen Angestellten.Die Wirtschaft ist ein hopeless case und demzufolge keine .5.- wert,dass man sich noch damit auseinandersetzt! Antworten


Peter Hablützel

13.04.2010, 11:29 Uhr
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Vor den Gesetz sind (fast) alle gleich..... Nur die UBS, Marcel Ospel & Co nicht! - Wo bleiben unsere gewählten Volksvertreter des National- & Ständerates, die das Volk und ihre Meinungen vertreten sollten. Legen diese schützend die Hand über die Finanzwelt um die Spendequellen nicht versiegen zu lassen oder raffen diese sich endlich zusammen um des Volkswillen nachzukommen? Notstandgesetz... Antworten


Hans Meier

13.04.2010, 11:22 Uhr
Melden

Es wäre nun endlich an der Zeit, in die Zukunft zu schauen und die Vergangenheit "ruhen" zu lassen! Typisch Schweizerisch - die Zukunft ignorieren um Zeit für die Vergangenheit zu verschwenden!! Antworten


Usula Haass

13.04.2010, 11:18 Uhr
Melden

@cian caduff: Bitte wann hat die UBS in den letzten 2 Jahren den Aktienkurs in schwindelnde Höhen getrieben? Die Herren von der Konzernleitung haben die Anleger betrogen und das "gesparte" Geld als Boni erhaltern! Diese waghalsigen Geschäfte dürfen nicht ins Auge gehen - dafür erhalten die sogenannten Kundenberater sehr gutes Gehalt! Und wie gesagt: für die schlechte Beratung gabs grosse Boni!! Antworten


Caroline Brunner

13.04.2010, 11:10 Uhr
Melden

Alle sind gleich vor dem Gericht - die einen sind gleicher!!!! Antworten


Tom Kuhn

13.04.2010, 11:05 Uhr
Melden

@T. Wüthrich: Anstatt irgendwelche Gerüchte in die Welt zu setzen, sollte man wissen, dass sowas gem. OR nicht erlaubt ist. (kein Stimmrecht!) Die Minder Initiative hat fatale Fehler. Die Entscheidungsträger werden nicht belangt sowie Bonusbeschränkungen können leicht umgangen werden. Fehlentscheidungen müssen Rückwirkungen auf die Mitglieder der GL und des VRs haben. Der König wird nicht bestraft Antworten


gian caduff

13.04.2010, 10:57 Uhr
Melden

Ich werde morgen auch mit meinen wenigen Aktien die Decharge erteilen. Ospel & Co haben doch nur das gemacht, was von uns allen (Pensionskassenversicherte, Aktionäre) verlangt war: Gewinnsteigerung um jeden Preis und somit Aktienkurs in schwindelerregende Höhen hiefen...Es ist heuchlerisch nun die Köpfe der Verantwortlichen zu fordern, weil die waghalsigen Geschäfte zünftig ins Auge gegangen sind. Antworten


Silvia Müller

13.04.2010, 10:54 Uhr
Melden

Erstaunt das wen? Orwell sagte schon: Alle sind gleich, einige sind Gleicher. Dies gilt vor allem vor Gericht, wo mit verschiedenen Massen gerechnet wird.. ein bisschen Erpessung... und nichts passiert. Gerechtigkeit... harharhar. Antworten


André Wegmüller

13.04.2010, 10:45 Uhr
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@Th. Wüthrich: Das Stimmrecht bei eigenen Aktien ruht! Lesen Sie das Aktienrecht... Antworten


Paul Thürig

13.04.2010, 10:42 Uhr
Melden

Wenn man schon nicht weiss,wem welche Vergehen zuzuschreiben sind,dann wäre es doch die Aufgabe der zuständigen Staatsanwaltschaft entsprechende Ermittlungen aufzunehmen! Aber einmal mehr erzürnt es Volkesstimme,wenn man sieht,wie man "Kleine" hängt, dagegen "Grosse" einfach springen lässt... Antworten


Alexander Müller

13.04.2010, 10:32 Uhr
Melden

Die Aktionäre der UBS tun gut daran die Decharge zu erteilen. Denn Sie müssen Interesse an steigenden Kursen der UBS-Aktie haben. Da können sie sich negative Schlagzeilen und hohe Prozesskosten nicht leisten. Eine Klage gegen Ospel, Kurer und Co. ist ohnehin nicht erfolgreich. Also Schwamm drüber und nach vorne schauen. Antworten


Oliver Weingartner

13.04.2010, 10:31 Uhr
Melden

Ob in einem Prozess Gerichtskosten von mehreren Millionen Franken drohen können ist umstritten. Es gibt die Meinung, dass auch bei Verfahren mit sehr grossen Streitwerten eine faktische Obergrenze bestehe (z.B. CHF 50 000). Ausserdem kann der Richter die Kosten nach Ermessen auf Kläger und die Gesellschaft verteilen. Eine Revision des Aktienrechts in diesem Punkt wäre aber dennoch wünschenswert. Antworten


Pascal Meier

13.04.2010, 10:31 Uhr
Melden

Es wird sowieso zur Decharge-Erteilung kommen! Aber es ist eine riesen Frechheit für jeden der morgens aufsteht und einer ehrlichen Arbeit nachgeht! Ich hoffe solche Leute bekommen irgenwann die Quittung!! Antworten


Tamara Klingler

13.04.2010, 10:30 Uhr
Melden

Dann kommt es einfach drauf an, ob Ospel wenigstens genug Mann ist, sich beim Schweizer Volk zu entschuldigen. Und seine Boni müsste er seinem ehemaligen Arbeitgeber zurückgeben. Antworten


laura petri

13.04.2010, 10:28 Uhr
Melden

«Es wird nie einen Prozess gegen Marcel Ospel geben» und Bei der heutigen Rechtslage kommt der morgigen Decharge-Abstimmung nur eine symbolische Bedeutung zu. Was wären bei einem Nein die Folgen für die UBS! wenn ich das lese kommt ir das frühstück wieder hoch! ein rechtlicher freipass für finanzpiraten! Antworten


Hans Meier

13.04.2010, 10:28 Uhr
Melden

@ Thomas Wüthrich: Die Aktien, welche die UBS selber besitzt, sind nicht stimmberechtigt, eine Unternehmung kann sich nicht selber besitzen... Antworten


Johannes B. Meister

13.04.2010, 10:25 Uhr
Melden

@ Thomas Wüthrich: das Stimmrecht der eigenen Aktien ruht. Bitte erst informieren, dann schreiben. Danke! Antworten


Thomas Wüthrich

13.04.2010, 10:20 Uhr
Melden

Die UBS wird genug eigene Aktien haben um das Abstimmungsergebnis (Decharge-Erteilung) zu beeinflussen. Antworten



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