«Es wird nie einen Prozess gegen Marcel Ospel geben»

Von Philippe Müller. Aktualisiert am 13.04.2010 47 Kommentare

Egal ob ihnen morgen Mittwoch Decharge erteilt wird oder nicht - vor die Richter werden die früheren UBS-Topmanager nie kommen. Peter V. Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern, über Gerechtigkeit, die sich die Schweiz offenbar nicht leisten kann.

«Wenn ein Aktionär der Meinung ist, die damalige UBS-Führung habe versagt, sollte er die Decharge verweigern»: Marcel Ospel verlässt die Bühne nach der ordentlichen Generalversammlung der UBS am Mittwoch, 23. April 2008 in der St. Jakobshalle in Basel.

«Wenn ein Aktionär der Meinung ist, die damalige UBS-Führung habe versagt, sollte er die Decharge verweigern»: Marcel Ospel verlässt die Bühne nach der ordentlichen Generalversammlung der UBS am Mittwoch, 23. April 2008 in der St. Jakobshalle in Basel.
Bild: Keystone

Showdown in Basel - Tagesanzeiger.ch/Newsnet berichtet live

An der UBS-Generalversammlung von morgen Mittwoch in Basel sollen die Aktionäre über die Entlastung der Manager abstimmen. Gemäss zahlreichen Medienberichten ist eine Mehrheit für die Décharge unsicher, da in den letzten Wochen auch grössere Aktionäre wie Pensionskassen dagegen ausgesprochen haben.

Tagesanzeiger.ch/Newsnet wird morgen live Berichten: Mit einem Nachrichtenticker, mit Video-Interviews und Analysen.

Artikel zum Thema

Der Berner Wirtschaftsrechtler Peter V. Kunz: «Bis heute weiss man nicht, wem man welche Fehler anlasten kann.»

Stichworte

Hand aufs Herz: Wie gross ist Ihrer Meinung nach die Schuld der früheren UBS-Spitze an den Milliardenverlusten, welche die Bank ab 2007 ins Debakel stürzten?
Peter V.Kunz: Ich will mich nicht um eine klare Antwort drücken. Aber es ist tatsächlich so, dass man bis heute nicht weiss, wem man welche Fehler anlasten kann. Dass solche passiert sind, ist klar, sonst hätte die UBS kaum 50 Milliarden Franken abschreiben müssen.

Der damalige Verwaltungsrat und die Konzernleitung tragen doch am Ende die Gesamtverantwortung. Juristisch gesehen trifft das zwar zu, doch können daraus keine direkten rechtlichen Konsequenzen abgeleitet werden. Um jemanden strafrechtlich (Busse) oder zivilrechtlich (Schadenersatz) belangen zu können, muss man ihm konkretes Fehlverhalten nachweisen können. Und das ist im vorliegenden Fall sehr schwierig, weil Dutzende Personen involviert waren.

Würden Sie den Aktionären empfehlen, die UBS-Spitze für die Jahre 2007 und 2008 zu entlasten und Decharge zu erteilen?
Wenn ein Aktionär der Meinung ist, die damalige UBS-Führung habe versagt, sollte er die Decharge verweigern. Er würde nichts dabei verlieren und auch die UBS nicht gefährden.

Wird die Decharge verweigert, könnten die Aktionäre die damalige UBS-Führungsriege verklagen. Wie realistisch ist es, dass Ospel, Wuffli, Kurer, Rohner und weitere frühere Topmanager tatsächlich vor Gericht werden erscheinen müssen?
Die Antwort mag vielleicht für viele ernüchternd sein: Aber aus juristischer Sicht haben Marcel Ospel & Co. absolut nichts zu befürchten, und zwar weder zivil- noch strafrechtlich. Es wird nie einen Prozess geben.

Warum nicht?
Weil es kein Aktionär wagen wird, als Zivilkläger vor Gericht zu ziehen. Eine solche Schadenersatzklage ist sehr teuer, Sie werden keinen UBS-Aktionär finden, der dafür genügend Geld hat. Ein einzelner Aktionär kann nicht seinen eigenen Schaden geltend machen, sondern muss für die Höhe des Gesamtschadens klagen. Das Risiko, zu verlieren, ist schlicht zu gross, weil im Falle einer Niederlage Gerichtskosten von mehreren Millionen Franken fällig würden. Einzig die UBS selber hätte als geschädigte Gesellschaft genügend Geld für einen solchen Prozess. Sie hat aber bekanntlich entschieden, die frühere UBS-Spitze nicht zu verklagen.

Die einzelnen Aktionäre könnten sich aber zusammenschliessen und gemeinsam gegen die UBS klagen.
Theoretisch schon. Aber erstens bräuchte es dazu Tausende von Aktionären, und zweitens haben solche Zusammenschlüsse in der Schweiz keine Tradition.

Egal, ob die Aktionäre morgen Decharge erteilen oder nicht, den früheren UBS-Managern passiert nichts. Eigentlich sollte man meinen, dass die Besitzer einer Firma mehr Einflussmöglichkeiten haben müssten.
Das ist ein Punkt, den ich als Aktienrechtler seit Jahren kritisiere. Heute kann sich kaum ein Aktionär einen Prozess leisten. Diese Klagehindernisse müssen beseitigt werden. Wenn ein einzelner Aktionär ausschliesslich das Geld, welches er selber verloren hat, in einer Schadenersatzklage geltend machen könnte, wäre sein Risiko kleiner und es würde vermutlich mehr Gerichtsverfahren geben.

Könnte hier die Abzocker-Initiative von Thomas Minder Abhilfe schaffen? Sie fordert mehr Mitspracherecht für die Aktionäre.
Nein, die Initiative hilft hier nichts, weil die Klageansprüche der Aktionäre nicht thematisiert werden. Vielmehr müsste das Parlament in der laufenden Revision des Aktienrechts nachbessern. Bisher fehlte es jedoch an Enthusiasmus.

Bei der heutigen Rechtslage kommt der morgigen Decharge-Abstimmung nur eine symbolische Bedeutung zu. Was wären bei einem Nein die Folgen für die UBS?
Es hätte in erster Linie negative Schlagzeilen in aller Welt zur Folge. Der heutige Verwaltungsrat müsste in diesem Fall aber auch noch einmal auf seinen Entscheid vom letzten Dezember zurückkommen, die frühere Bankspitze nicht belangen zu wollen. Dass er ein zweites Mal zum selben Schluss käme, ist durchaus möglich, aber prüfen müsste er den Beschluss auf jeden Fall.

Was denken Sie, wird der früheren UBS-Führung Decharge erteilt?
Anfangs war ich überzeugt, dass die Entlastung gewährt wird. Mittlerweile hat der Wind etwas gedreht. Es wird knapp werden, aber tendenziell gehe ich immer noch von einem Ja aus.

Die UBS scheint nichts dem Zufall überlassen zu wollen. Dass sie bereits gestern das positive Ergebnis für das erste Quartal bekannt gab, soll die kritischen Aktionäre vermutlich dazu bringen, doch noch für die Decharge zu stimmen.
Das sehe ich genau so. Das hat die UBS extrem gut orchestriert. Sie will mit der Präsentation des guten Ergebnisses die Aktionäre dazu bringen, nach vorne und nicht mehr nach hinten zu schauen. Dieses Vorgehen ist aber durchaus legitim.

Am Mittwoch steht auch Oswald Grübels Vorschlag für ein neues Vergütungssystem, das quasi unbegrenzt hohe Boni ermöglichen würde, zur Diskussion. Glauben Sie, dass er bei einem allfälligen Nein als UBS-CEO abtreten wird?
Nein, das ist für mich ein unrealistisches Szenario. Oswald Grübel muss über solchen Dingen stehen. Würde er wegen eines verletzten Egos abtreten, wäre das sehr enttäuschend. (Berner Zeitung)

Erstellt: 13.04.2010, 10:10 Uhr

47

Kommentar schreiben







 Ausland



Verbleibende Anzahl Zeichen:

Mit dem Absenden des Kommentars erklärt sich der Leser mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden: Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt. Telefonische Auskünfte werden keine erteilt. Ihr Kommentar kann auch auf Google und anderen Suchseiten gefunden werden.

47 Kommentare

Toni Gysin

13.04.2010, 11:47 Uhr
Melden

Jemand, der mitverantwortlich für den Verlust von CHF 50'000'000'000 ist, soll an der GV einfach so reingewaschen werden? Ist dies der kleine Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit? Positiv ist, dass die UBS aus dem laufenden Geschäft endlich wieder ein zählbares Ergebnis erwirtschaftet hat. Vergessen wir aber nicht, dass die SNB Ramschpapiere hütet + die UBS bis 2014 keine Steuern bezahlt! Antworten


Clemens Darley

13.04.2010, 12:45 Uhr
Melden

Ich verstehe nicht, wieso wir der UBS immer noch die lange Leine geben. Seit ihrer Entstehung durch die Fusion, hat die UBS doch nur Ärger gemacht, und das nicht zu knapp. Man erinnert sich an Meili, die Swissair, Finanzkrise und und und. Man müsste mal mit harter Hand aufräumen. Antworten



Schweiz

Populär auf Facebook – Privatsphäre

Meistgelesen in der Rubrik Schweiz

AKTUELLE KADERSTELLEN

Marktplatz

CONTROLLING-SPEZIALIST Medici & Sprecher AG, OW UR SZ ...

Specialist Regulatory Affairs Phonak AG, Stäfa, Stäfa

Technischer Projektleiter (Ingenieur / Mikrotechniker) (m/w) advisca gmbh, BE