Schweiz

Ex-Anwalt der bulgarischen Krankenschwestern vertritt die Schweizer Geiseln

Aktualisiert am 10.01.2010

Rachid Hamdani und Max Göldi bekommen einen weiteren Rechtsbeistand. Ab der nächsten Anhörung wird Emmanuel Altit die beiden Schweizer verteidigen.

Erfahrung mit dem libyschen Rechtsystem: Emmanuel Altit.

Erfahrung mit dem libyschen Rechtsystem: Emmanuel Altit.
Bild: Keystone

Das Genfer Büro des französischen Anwalts bestätigte am Sonntagabend auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA entsprechende Medienberichte. Emmanuel Altit habe ein Visum für die Einreise nach Libyen, hiess es. Er werde in den nächsten Tagen dorthin aufbrechen, um Hamdani und Göldi gemeinsam mit dem bisherigen libyschen Anwalt Salah Zahaf zu verteidigen. Altit hat bereits Erfahrung mit der libyschen Justiz gesammelt. Er vertrat bis Juli 2007 die fünf bulgarischen Krankenschwestern und den palästinensischen Arzt, die in Libyen zunächst zum Tod verurteilt und später freigelassen wurden.

Die Krankenschwestern und der Arzt hatten mehr als acht Jahre in einem Gefängnis gesessen. Die gegen sie verhängte Todesstrafe wurde zunächst in lebenslange Haft umgewandelt. Im Juli 2007 wurden sie schliesslich entlassen. Die sechs Ausländer waren beschuldigt worden, hunderte libysche Kinder absichtlich mit HIV angesteckt zu haben. Experten hatten dies allerdings bezweifelt und die schlechte Hygiene in der Klinik in Bengasi als Grund für die Infektionen genannt.

Prozess wieder vertagt

Den beiden Schweizern Rachid Hamdani und Max Göldi wird in Libyen der Prozess gemacht, weil sie gegen Visabedingungen verstossen und illegale wirtschaftliche Tätigkeiten begangen haben sollen. Sie sind bislang zu keiner Anhörung persönlich erschienen.

Auch bei der für Sonntag angesetzten Anhörung im Berufungsprozess wegen angeblicher Visavergehen blieb Hamdani in der Schweizer Botschaft in Tripolis. Der Prozess wurde deshalb auf den 24. Januar vertagt, wie EDA-Sprecher Georg Farago bestätigte. Im Fall Göldis findet die nächste Anhörung in dem Berufungsprozess am Donnerstag statt.

Verurteilt in Abwesenheit

Hamdani und Göldi waren Ende November in Abwesenheit zu 16 Monaten Gefängnis und einer Busse verurteilt worden, weil sie gegen Aufenthaltsbestimmungen verstossen haben sollen. Die beiden fochten das Urteil an. Weil sie sich dem Gericht im anschliessenden Berufungsprozess nicht persönlich stellten, wurden die Anhörungen auf Januar vertagt.

Ebenfalls bereits verschoben wurden die Anhörungen im zweiten Prozess gegen die beiden Geschäftsleute vor einem Wirtschaftsgericht. Dazu soll Göldi nun am 16. Januar angehört werden, Hamdani einen Tag später. Der Richter stellte dabei die Bedingung, dass die beiden dieses Mal persönlich erscheinen müssen. (raa/sda)

Erstellt: 10.01.2010, 22:19 Uhr

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