Schweiz

Ex-SVP-Präsident von Solothurn wegen Steuerbetrugs verurteilt

Aktualisiert am 01.02.2012 75 Kommentare

Ein Solothurner Gericht hat Heinz Müller wegen Steuerbetrugs zu einer Geldstrafe verurteilt. Der SVP-Politiker hatte Kosten seines Wahlkampfs als Firmen-Ausgaben verbucht. Müller will in Berufung gehen.

Hielt den Einsatz des Firmengeldes für rechtens: Heinz Müller.

Hielt den Einsatz des Firmengeldes für rechtens: Heinz Müller.
Bild: Keystone

Der SVP-Kantonsrat Heinz Müller zieht das Urteil aber weiter. (Video: Reuters)

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Das Amtsgericht verurteilte den ehemaligen Solothurner SVP-Kantonalpräsident Heinz Müller zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 330 Franken. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Müller hatte seine Wahlkampfkosten von 170'000 als Ausgaben seiner Firma verbucht. Damit folgte das Gericht den Anträgen und der Argumentation der Staatsanwaltschaft. Zur Verhandlung kam es, weil Müller gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Einsprache erhoben hatte.

Müller wurde vom Amtsgericht für schuldig befunden, die Jahresgewinne seiner Firma in den Jahren 2006 und 2007 um insgesamt 187'835 Franken geschmälert zu haben. Davon machten seine Wahlkampfkosten rund 170'000 Franken aus.

Er hatte die Kosten für seine Kandidatur bei der Nationalratswahl 2007 über den Geschäftsaufwand seiner Firma in Grenchen verbucht. Wegen des Abzugs sank der Firmengewinn, was zu tieferen Unternehmenssteuern führte. Müller schaffte die Wahl in den Nationalrat nicht.

Keine Geschäftsaufwendungen

Die Wahlkampfkosten seien nicht geschäftsmässige Aufwendungen, sondern private Ausgaben, sagte die Einzelrichterin in der Urteilsbegründung. Mit der Verbuchung der Gelder habe Müller die Steuerbehörde täuschen wollen. Daher habe er sich neben des mehrfachen Steuerbetrugs auch der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig gemacht.

Im Kanton Solothurn könne eine Firma gemäss Steuerpraxis Parteispenden von höchstens 15'000 Franken als Geschäftsaufwand abziehen. Bei einer höheren Summe müsse ein Unternehmen jedoch einen direkten Nutzen vorzeigen können.

Freispruch als Ziel

Müllers Verteidiger hatte bei der Verhandlung vor Amtsgericht einen Freispruch gefordert. Müller sei stets davon überzeugt gewesen, dass der Einsatz des Firmengeldes für den persönlichen Wahlkampf rechtens gewesen sei, hielt der Verteidiger fest.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger kündigte noch im Gerichtssaal an, sein Mandant werde in Berufung gehen. Die nächste Instanz ist das kantonale Obergericht. Bereits früher hatte Müller klar gemacht, er strebe einen Grundsatzentscheid des Bundesgerichts an.

Im vergangenen Oktober hatte Müller erneut ohne Erfolg für einen Sitz im Nationalrat kandidiert. Im November trat der nach zehn Jahren als SVP-Kantonalpräsident zurück.

Müller sieht sich als Opfer

Noch hängig ist Müllers Klage gegen den Kanton Solothurn. Im Dezember 2010 hatte er gegen den Kanton eine Klage wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte eingereicht. Darin fordert er vom Kanton Schadenersatz und Genugtuung.

Müller sieht sich als «Opfer einer Amtsgeheimnisverletzung». Beim Strafverfahren wegen Steuerbetrugs handle es sich um eine «politische Schmutzkampagne», hielt der SVP-Politiker fest.

Der Regierungsrat beauftragte mit der Untersuchung einen ausserkantonalen Oberstaatsanwalt und einen ausserkantonalen Staatsanwalt (beide stammen aus dem Kanton Zürich). (kpn/sda)

Erstellt: 01.02.2012, 19:53 Uhr

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75 Kommentare

Luc Rossier

01.02.2012, 17:22 Uhr
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Warum wundert mich das nicht? Zuerst Zuppiger, dann Lei, dann der Knatsch mit Rickli und und und ... Einen fröhlichen Betrieb haben die da bei der SVP! :-) Antworten


André Bürgi

01.02.2012, 17:31 Uhr
Melden 172 Empfehlung

Wenn wundert's?
Wo $VP draufsteht ist auch $VP drin....!
Antworten



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Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.

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