Ex-Sarasin-Mitarbeiter hat Lei angezeigt
Aktualisiert am 16.01.2012 130 Kommentare
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Der Thurgauer Anwalt Hermann Lei muss sich möglicherweise auf ein zweites Verfahren gefasst machen. Der mutmassliche Datendieb hat gegen den SVP-Kantonsrat Strafantrag wegen Verletzung des Anwaltsgeheimnisses gestellt.
Der ehemalige Mitarbeiter der Bank Sarasin habe den Strafantrag der Zürcher Staatsanwaltschaft zu Protokoll gegeben, sagte Leis Anwalt Valentin Landmann am Sonntag. Er bestätigte damit Berichte der «NZZ am Sonntag» und des «SonntagsBlick». Der IT-Mitarbeiter macht geltend, dass er Lei in seiner Funktion als Anwalt aufgesucht habe, als er ihm die gestohlenen Bankdaten von Nationalbankpräsident Philipp Hildebrand vorlegte. Zudem habe er der Weiterleitung nicht zugestimmt.
Diese Aussagen bestreitet Lei jedoch. «Zwischen dem mutmasslichen Datendieb und Herrmann Lei bestand nie ein Mandatsverhältnis», sagte Landmann der Nachrichtenagentur sda. Die beiden hätten sich als ehemalige Schulkollegen getroffen und wegen der Hildebrand-Daten täglich mehrmals Kontakt gehabt.
«Lei steht zu allem, was er getan hat»
Lei habe zudem keineswegs gegen den Willen des mutmasslichen Datendiebes gehandelt. «Alles passierte in Absprache mit ihm und auf dessen eigenen Wunsch.» Lei stehe zu allem, was er getan habe und sei, was diesen Strafantrag betreffe, sehr zuversichtlich.
Ein weiteres Verfahren gegen Lei eröffnete die Zürcher Staatsanwaltschaft III am Freitag. Sie ermittelt wegen Verletzung des Bankgeheimnisses, weil Lei die heiklen Daten über Devisentransaktionen auf Hildebrands Konto an SVP-Vizepräsident Christoph Blocher weiterleitete.
Befragung Blochers
Zur Klärung der Umstände der Datenweitergabe wurde nach Angabe der Zürcher Staatsanwaltschaft am Freitag auch SVP-Nationalrat Christoph Blocher befragt. Gegen Blocher «liege zum jetzigen Zeitpunkt» im Unterschied zu den beiden SVP-Kantonsräten «kein Tatverdacht vor», sagte Staatsanwalt Umberto Pajarola auf Anfrage.
Wie die «NZZ am Sonntag» heute berichtet, könnte die Gesetzesbestimmung zur Verletzung des Geschäftsgeheimnisses für Blocher jedoch zu einem Problem werden. Denn gemäss Strafgesetz wird bestraft, wer den Verrat eines Geschäftsgeheimnisses für sich oder einen anderen ausnütze.
Das Treffen in Herrliberg
Noch ist in der Affäre Hildebrand einiges unklar. Fest steht, dass es am 3. Dezember zu einem Treffen in Blochers Residenz in Herrliberg ZH gekommen war, wie «Blick» vergangene Woche berichtete. Neben Lei und Blocher war auch der ehemalige Mitarbeiter der Bank Sarasin zugegen. Dieser habe Blocher die Unterlagen gezeigt, erinnert sich Lei.
Der «Sonntagsblick» berichtet heute, dass es dabei zu keiner Anstiftung durch den Alt-Bundesrat, die Daten aus der Bank zu holen, gekommen sei. Dies Zeitung beruft sich auf zwei dem Fall nahestehende, unabhängige Quellen. Der ehemalige Mitarbeiter habe gleichzeitig gewusst, dass die Weitergabe der Kontodaten wohl seine Existenz und Karriere zerstören würde. Blocher soll dem Ex-Sarasin-Mitarbeiter beim Treffen in Herrliberg gesagt haben, er werde ihm helfen, wenn etwas schief laufen würde, ohne dabei ein konkretes Angebot zu unterbreiten. (jak)
Erstellt: 15.01.2012, 13:16 Uhr
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130 Kommentare
Nun sollte man hier die gleiche Auslegekunst anwenden, wie bei Hildebrands angeblich belastendem Mail. Was heisst das "wenn etwas schief laufen würde"? Was sollte da schief laufen? Unterstellt dieses "schief laufen" nicht zugleich, dass etwas ohne Probleme durchlaufen sollte? Und was heisst: "werde ihm helfen"? Hängt Anstiftung wirklich von einem konkreten Angebot auf Franken und Rappen ab? Antworten
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