Schweiz

Exit hält Sterbehilfepläne des Bundes für untauglich

Die Regelungen verhinderten für viele Patienten den begleiteten Freitod, schränkten das Selbstbestimmungsrecht ein und kriminalisierten Sterbehelfer, so Exit.

Hält nichts von den neuen Gesetzesvorlagen zur Sterbehilfe des Bundesrates: Hans Wehrli, Präsident Exit

Hält nichts von den neuen Gesetzesvorlagen zur Sterbehilfe des Bundesrates: Hans Wehrli, Präsident Exit
Bild: Keystone

Der Bundesrat müsse seine Gesetzesentwürfe zurückziehen, forderte Exit in der am Montag veröffentlichten Vernehmlassungsantwort. Weit besser als die «aufgeblähte Regelung im Strafgesetzbuch» wäre ein Aufsichtsgesetz für die Sterbehilfeorganisationen, wenn es denn neue Regelungen überhaupt brauche.

Jede Freitodbegleitung werde in der Schweiz polizeilich untersucht, gibt Exit zu bedenken. Dabei hätten die Behörden so gut wie nie strafrechtliche Verstösse festgestellt. Es sei darum fraglich, ob neue Gesetzesbestimmungen überhaupt nötig seien.

An den bundesrätlichen Änderungen des Strafgesetzbuches für die Suizidbeihilfe findet Exit kein gutes Haar. Auf den zweiten Vorschlag der Landesregierung, das Verbot der Freitodbegleitung, geht die Organisation schon gar nicht ein.

Exit verweist auf Umfragen, die mit grosser Regelmässigkeit ergeben, dass drei Viertel der Schweizer Bevölkerung eine liberale Freitodhilfe und damit das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende wünschen.

Grundrechte verletzt

Die bundesrätlichen Vorschlage stünden dazu im krassen Gegensatz. Sie schränkten das Selbstbestimmungsrecht massiv ein und verletzten damit verschiedene Grundrechte. Zweck der Übung sei der Ausschluss möglichst vieler Menschen von einer möglichen Freitodbegleitung. Die Arbeit der Sterbehilfeorganisationen würde verunmöglicht.

Zahlreiche Leidende wie Schmerzpatienten, Chronischkranke, Polymorbide und Tetraplegiker dürften nicht mehr in den Tod begleitet werden. Als Konsequenz müsste mit mehr gewaltsamen Suiziden und Suizidversuchen gerechnet werden.

Die ganze Regelung sei eine «Lex Dignitas». Gemeint sei der Sterbetourismus, ausbaden müsste das überzogene Regelwerk aber die gesamte Schweizer Wohnbevölkerung. Die bisherige liberale schweizerische Gesetzgebung müsse beibehalten werden.

Zürcher Vereinbarung als Muster

Wenn die Sterbebegleitung schon einer weitergehenden gesetzlichen Regelung bedarf, verlangt Exit ein Aufsichtsgesetz für die Organisationen. Dazu könnte die Vereinbarung zwischen Exit und dem Kanton Zürich als Muster dienen.

Die Regelung von Exit mit der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft datiert vom Juli 2009. Dignitas, die zweite in der Schweiz aktive Sterbehilfeorganisation, macht bei dieser Vereinbarung nicht mit.

Der Bundesrat hat seine Vorschläge bis am 1. März in die Vernehmlassung geschickt. (tan/sda/)

Erstellt: 25.01.2010, 14:34 Uhr

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