Schweiz

Experten: Bundesrat soll Ventilklausel anwenden

Von Stefan Schürer. Aktualisiert am 24.02.2012 208 Kommentare

Rund 100'000 Personen wanderten vergangenes Jahr aus der EU in die Schweiz ein. Nun raten Experten dem Bundesrat, die Ventilklausel anzuwenden. Doch ein solcher Entscheid ist delikat.

«Das vorhandene Unbehagen ernst nehmen»: Arbeiter im Thurgau bei der Ernte von Nüsslisalat.

«Das vorhandene Unbehagen ernst nehmen»: Arbeiter im Thurgau bei der Ernte von Nüsslisalat.
Bild: Nicolas Senn/Keystone

Entscheid mit politischen Folgen: 8 Länder könnten von der Ventilklausel betroffen sein. (Bild: TA-Grafik mrue)

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Die Anziehungskraft der Schweiz ist ungebrochen. Rund 100'000 Personen migrierten 2011 von der EU in unser Land. Gut 59'000 davon kamen als Erwerbstätige in die Schweiz. Vor diesem Hintergrund entscheidet die Landesregierung in den kommenden Wochen über die Anwendung der Ventilklausel. Noch will sich der Bundesrat nicht in die Karten blicken lassen. Absehbar sind daher primär zwei Dinge: Der Entscheid bringt den Bundesrat in eine Zwickmühle. Und seine Tragweite ist beschränkt.

Die Ventilklausel erlaubt es der Schweiz, bei überdurchschnittlicher Zuwanderung die Zahl der Zuzüger zu plafonieren. Die Voraussetzungen hierfür wären erfüllt – allerdings nur gegenüber den neuen osteuropäischen Mitgliedsstaaten, den sogenannten EU-8. Ihnen gegenüber könnte die Schweiz die Zuwanderung für die Zeitspanne von Mai 2012 bis April 2014 auf jährlich rund 3800 Personen beschränken.

Politische Erwägungen

Zum Vergleich: Seit dem Wegfall von Kontingenten gegenüber der EU-8 im Mai 2011 haben bis Ende Jahr rund 5000 Osteuropäer eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Rechnet man diesen Wert auf zwölf Monate hoch, ist von gut 7500 Bewilligungen für Erwerbstätige aus der EU-8 auszugehen. Hinzu kommen deren Angehörige, die im Familiennachzug in die Schweiz kommen.

Die tatsächlichen Auswirkungen der Ventilklausel mögen sich also in Grenzen halten. Politisch kommt dem Bundesratsentscheid aber erhebliche Bedeutung zu. Entsprechend schwer tut sich die Regierung offenbar. Es ist nicht das erste Mal: Der Bundesrat hätte die Ventilklausel bereits im Jahr 2009 gegenüber den 15 alten EU-Ländern anwenden können, unterliess es aber aus Rücksicht auf die Wirtschaft und die EU. Damals stimmten die Bundesräte von FDP und SP dagegen.

Die offizielle Sprachregelung lautet derzeit, man prüfe wirtschaftliche, arbeitsmarktliche und politische Aspekte. Tatsächlich aber dürften ökonomische Faktoren zweitrangig sein; der Arbeitgeberverband hat einer Anwendung der Klausel bereits sein Plazet gegeben. Stattdessen überlagern politische Erwägungen den Entscheid.

«Bevölkerung ernst nehmen»

Guter Rat ist deshalb teuer. Für den Politexperten Michael Hermann spricht vor allem etwas für die Anrufung der Ventilklausel: «Die Bevölkerung muss sich mit ihren Bedenken ernst genommen fühlen.» Dass ein Ja des Bundesrats substanziell kaum etwas bewirke, sei zweitrangig. Entscheidend sei der Symbolcharakter der Massnahme. Gerade in einem Bereich wie der Zuwanderung, bei dem die Wahrnehmung stark von diffusen persönlichen Erfahrungen geprägt werde, dürfte der Wert symbolischer Massnahmen nicht unterschätzt werden.

Auch für den Lausanner Politologen Andreas Ladner überwiegen die Vorteile eines Rückgriffs auf die Klausel. Die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit könnten heute nicht mehr wegdiskutiert werden. In einer solchen Situation sei es auf die Dauer klüger, Handlungsfähigkeit zu demonstrieren. In der Vergangenheit habe man bei klassischen SVP-Themen zu oft den Fehler gemacht, das vorhandene Unbehagen nicht ernst zu nehmen.

Das Versprechen

Ein Handicap für künftige Abstimmungskämpfe sehen weder Ladner noch Hermann. «Bleibt der Bundesrat jetzt untätig, lässt sich das von den Gegnern viel leichter ausschlachten», sagt Ladner. Wie früher nur die Vorzüge der Personenfreizügigkeit anzupreisen, funktioniere heute ohnehin nicht mehr, ergänzt Hermann. Entscheidend für einen erfolgreichen Abstimmungskampf sei, dass es dem Bundesrat gelinge, den Mangel an Alternativen zur Personenfreizügigkeit aufzuzeigen.

Die Befürworter des bilateralen Wegs sind dennoch in Alarmbereitschaft. Für FDP-Nationalrat Philipp Müller steht nicht weniger als die Zukunft des bilateralen Wegs auf dem Spiel. «Der Bundesrat hat im Abstimmungskampf immer versprochen, die Klausel anzuwenden, wenn es nötig ist.» Sehe er jetzt davon ab, verliere er seine Glaubwürdigkeit.

Die SVP sieht dem Entscheid hingegen gelassen entgegen. «Der Bundesrat kann nur verlieren», sagt Christoph Mörgeli. Ein Nein zur Ventilklausel bedeutet für Mörgeli, dass der Bundesrat vor dem Druck der EU und den Problemen im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit kapituliert. Bei einem Rückgriff auf die Klausel gestehe der Bundesrat hingegen ein, dass er das Ausmass der Zuwanderung jahrelang beschönigt habe. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 24.02.2012, 06:24 Uhr

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208 Kommentare

Steph Müller

24.02.2012, 06:45 Uhr
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Eine tickende Zeitbombe! Viele dieser wenig qualifizierten Tätigkeiten/Jobs können auch durch zZ. Arbeitslose ausgeführt werden. Nun wenige Firmen planen Neueinstellungen, P+G streicht zB 5700 Stellen in den nächsten Jahren, etc. Mittelfristig wird es noch mehr Pflegepersonal, Integrationshilfen, AHV, Wohnraum etc. benötigen um die "Einwanderer" zu "unterhalten". Ein Fass ohne Boden! Antworten


Gerhard Keller

24.02.2012, 07:09 Uhr
Melden 167 Empfehlung 0

"..dürfte der Wert symbolischer Massnahmen nicht unterschätzt werden". Mit anderen Worten: beruhigt das Volk mittels Augenwischerei durch Massnahmen die nichts nützen. Ein tolles Volksverständnis des Politexperten Michael Hermann. So blind ist das Volk aber nicht.Es gibt eine Obergrenze der Zuwanderung ab welcher sich eine Eigendynamik entwickelt die für niemanden förderlich ist. CH ist nicht USA. Antworten



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