Schweiz

«Extrem unüberlegt»

Von Claudia Blumer. Aktualisiert am 19.01.2012 259 Kommentare

Hermann Lei hat Bankauszüge verändert. Damit drohen ihm nicht nur zwei Straf-, sondern auch ein Disziplinarverfahren. Ein Rechtsexperte sagt, was das für den Thurgauer Rechtsanwalt bedeutet.

Ihm drohen zwei Straf- und ein Disziplinarverfahren: Kantonsrat Hermann Lei, hier vor wenigen Tagen an einer Grossratssitzung in Weinfelden.

Ihm drohen zwei Straf- und ein Disziplinarverfahren: Kantonsrat Hermann Lei, hier vor wenigen Tagen an einer Grossratssitzung in Weinfelden.
Bild: Keystone

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Noch ist vieles unklar: Was wurde an den Dokumenten wirklich verändert, welche die Transaktionen des zurückgetretenen SNB-Präsidenten Philipp Hildebrand belegen? Die Bank Sarasin sagt lediglich, das sei kein Auszug, wie ihn die Kunden der Bank Sarasin erhalten. Der «Blick» schreibt von Ungereimtheiten in Bezug auf Hildebrands persönliche Angaben wie Name, Adresse und Geburtsdatum.

Seit gestern Abend weiss man, dass das in der «Weltwoche» publizierte Dokument manipuliert worden ist: Hermann Lei sagte auf TeleZüri, er habe die Dokumente «zusammengezogen, so dass sie auf eine Seite passen», zudem habe er Angaben wie etwa die Kontonummer abgedeckt. Damit droht Lei – neben der möglichen Strafverfolgung wegen Verletzung des Anwaltsgeheimnisses – ein weiteres Verfahren wegen Urkundenfälschung.

Mutwillig geschädigt?

Als Erstes wird die Staatsanwaltschaft feststellen, ob es sich beim Bankauszug um eine Urkunde handelt. Das dürfte der Fall sein. Eine Urkunde ist nach Strafgesetzbuch eine Schrift, die bestimmt und geeignet ist, eine Tatsache von rechtlicher Bedeutung zu beweisen. Weiter spielt es keine Rolle mehr, was am Dokument verändert wurde. «Das Gesetz sieht hier kaum mehr Abstufungen vor», sagt Christof Riedo von der Universität Freiburg, Professor für Strafprozessrecht. Ob Lei nur kopiert, zusammengefügt und Angaben abgedeckt hat, oder ob weitere Manipulationen vorgenommen wurden, ändert nichts am Tatbestand der Urkundenfälschung.

Was hingegen eine Rolle spielt, ist das Motiv. Urkundenfälschung setzt die Absicht voraus, jemanden zu täuschen und dadurch einen anderen am Vermögen oder an anderen Rechten zu schädigen. «Herr Lei wird wahrscheinlich behaupten, er habe nie jemanden täuschen wollen», sagt Riedo. «Das dürfte in einem allfälligen Verfahren der Hauptstreitpunkt werden. Hermann Lei wird allerdings erklären müssen, warum er die Dokumente dann verändert hat.»

Entzug des Anwaltspatents

Bei einer Verurteilung wegen Urkundenfälschung sieht das Gesetz eine Strafe bis zu fünf Jahren vor. Daneben droht Herman Lei als Rechtsanwalt ein anwaltsrechtliches Disziplinarverfahren, sollte er wegen Urkundenfälschung oder Verletzung des Anwaltsgeheimnisses verurteilt werden. «Damit würde Herrn Lei ein Berufsverbot drohen», sagt Christof Riedo. Dies sei für den Betroffenen wohl primär, noch vor der strafrechtlichen Frage.

Der Strafrechtsprofessor staunt, dass ein erfahrener Rechtsanwalt so vorgeht, wie Lei es getan hat. Er wertet die Handlung, die Dokumente zusammenzufügen, als «extrem unüberlegt». Dies zeige aber nur, dass solche Delikte eben auf diese Weise geschehen: «Indem jemand einen Blödsinn macht, weil ihm eine Situation über den Kopf wächst. Das rationale Denken wird in solchen Situationen ausgeschaltet, die Konsequenzen bleiben unberücksichtigt.»

Irreführende Leerräume

Der Thurgauer Anwaltsverband verlangt von Lei eine Stellungnahme, wie er gestern gegenüber verschiedenen Medien sagte. Sollte Lei nachweislich gegen das Anwaltsgesetz oder gegen die Standesregeln verstossen haben, würde die Anwaltskommission aktiv. Sie erteilt Anwaltspatente und kann sie bei Verstössen wieder entziehen.

Hermann Lei stellte sich in der Gesprächssendung vom Mittwochabend auf den Standpunkt, er habe am Inhalt der Dokumente nichts verändert, was auch dessen Verteidiger Valentin Landmann als zentral wertete. Es sei plausibel, dass Lei Kontonummern und Namen abdeckte, sagte Landmann. Auf den Vorwurf des Gesprächsleiters Markus Gilli, die Eliminierung der Leerräume durch das Zusammenfügen sei für die Interpretation des Bankauszugs unter Umständen irreführend, gingen Landmann und Lei nicht ein. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 19.01.2012, 13:22 Uhr

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259 Kommentare

dominik reinhard

19.01.2012, 13:37 Uhr
Melden 278 Empfehlung

Lieber Bundesrat: Holt Herrn Hildebrand zurück. Danke Antworten


Jürg Kuoni

19.01.2012, 13:38 Uhr
Melden 261 Empfehlung

WürdenSie Ihr Testament einem SVP-Politiker aushändigen? Nein! Würden Sie Ihre Bankdaten oder Gesundheitsdaten einem SVP-Politiker aushändigen? Nein! Haben Sie noch Vertrauen in die SVP-Strategie und würden SVP wählen? Nein! Der Stratege würde sich besser um seinen Nachwuchs kümmern! Ja!
J.Kuoni
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