Facebook erhält Tote am Leben
Von Maurice Thiriet. Aktualisiert am 05.09.2009
Geht über Leichen: Facebook.
Facebook (FB) lässt seine Nutzer nicht gerne ziehen. Tote, die sich nicht mehr wehren können, schon gar nicht. Der Basler Fasnächtler C. S. (Name der Redaktion bekannt) ist im vergangenen April unter tragischen Umständen zu Tode gekommen. Trotz mehrmaliger Aufforderung aus seinem engsten Freundeskreis an FB, den Account des Verstorbenen aufzulösen, taucht der Tote immer noch in den unaufgefordert eingeblendeten «Freundes»-Liste auf den Oberflächen seiner FB-Bekanntschaften auf. «Das ist grotesk und stossend», sagt Stephan Gassmann, ehemaliger Basler CVP-Grossrat, der sich um die Tilgung der virtuellen Existenz des Toten gekümmert hat. «Die Network-Plattform Xing hat auf die glaubwürdige Anfrage innerhalb eines Tages reagiert, den Account inaktiv geschaltet und das Bedauern über den Todesfall ausgedrückt», sagt Gassmann.
Weniger pietätvoll geht FB vor. Nur enge Verwandte können den Account eines Verstorbenen löschen lassen, beschied man Gassmann und einer weiteren Person aus dem Freundeskreis des Verstorbenen. Solange wird der Account in einen Memorial-Status versetzt, der für Aussenstehende unsichtbar ist und auf dem FB-Freunde ihr Beileid ausdrücken können. Weil ausser einer greisen Mutter keine Hinterbliebenen vorhanden sind, müssen die Freunde das virtuelle Grab weiter erdulden. «Die Mutter will ich mit dieser Sache nicht behelligen. Sie hat noch nie das Internet benutzt, geschweige denn eine E-Mail geschrieben», sagt Gassmann.
User haben keine Wahl
Auf Anfrage des TA hat die PR-Beauftragte von Facebook Deutschland den Fall in der FB-Zentrale im kalifornischen Palo Alto nochmals gemeldet. Von dort kommt aber seit einer Woche keine Reaktion. FB will den Account online halten, was auch datenschutztechnisch heikel ist.
Vorletzte Woche hat das kanadische Datenschutzbüro OPCC von FB nebst andern Verbesserungen eine datenschutzkonforme Lösung für den Betrieb der Toten-Accounts gefordert. «Dass Memorial-Accounts online sind, entspricht nicht dem primären Nutzungszweck von FB als einer Networking-Plattform», sagt Anne-Marie Hayden, Sprecherin des OPCC. Dieses verlangt deshalb von FB, dass es die User selbst bestimmen lässt, ob sie den Account nach ihrem Tod weiter betrieben haben wollen oder nicht. Zusätzlich muss sowohl in den «Terms of Use», als auch in der «Privacy Policy» von FB klar erkenntlich sein, dass ein Account von Facebook auch nach dem Tod eines Users weiter online ist. Das ist in Kanada bisher genauso wenig der Fall wie in der Schweiz. FB hat signalisiert, die Vorgaben in Kanada umsetzen zu wollen. «Früher oder später muss auch der Schweizer Datenschützer das Problem angehen», sagt Stephan Gassmann: «Die Problematik wird je länger, je akuter werden.» (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 05.09.2009, 10:30 Uhr
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