Fall Erb: Der ominöse Mann mit dem Fax
Von Pia Wertheimer. Aktualisiert am 27.01.2012 5 Kommentare
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Völlig unerwartet hat sich per Fax ein Mann beim Winterthurer Bezirksgericht gemeldet. Erwin Feurer will mit seinem Eingreifen dem Angeklagten Rolf Erb helfen – obwohl er einer seiner Gläubiger ist.
Feurer wolle das Gericht mit Tatsachen konfrontieren, die «Teile des Prozessfundaments, insbesondere sämtliche erstellten Gutachten bezüglich Bilanzerstellung (…) als völlig ungesichert in Frage stellen», heisst es in dem Faxschreiben, das Gerichtspräsident Bernhard Sager am Mittwoch erhielt und Tagesanzeiger.ch/Newsnet vorliegt. Sie müssten, «nach zwei Tagen Prozessbeobachtung, die in mir den Eindruck erweckt haben, dass dem Angeklagten die Rechtsgarantien der Bundesverfassung nicht gewährt werden», aus dem Prozess ausgeschlossen werden, findet Feurer.
Der 61-Jährige aus Egnach habe im April 2005 von der Verwertungsgesellschaft der Hugo Erb AG den Auftrag erhalten, im Hauptsitz des Konzerns an der Zürcherstrasse in Winterthur eine Räumung vorzunehmen. Er habe innert zwei Wochen insgesamt sechs gefüllte Mulden von je zehn Kubikmetern voll mit Ordnern, Papieren, Archivmaterial und Formularen weggebracht. Er behauptet, «dass damit die Grundlagen und Belege für die Erstellung von Bilanzen und Erfolgsrechnungen zumindest teilweise entsorgt und verbrannt worden sind».
Ein «Gewissensentscheid»
Gerichtspräsident Bernhard Sager gab gestern Donnerstagmorgen zu Protokoll, Feurer sei bei einer Hausdurchsuchung im Anwesen Schloss Eugensberg auf Geheiss von Rolf Erb zugegen gewesen. Er habe sich als Vertrauten und Berater des Angeklagten ausgegeben. Die Polizei habe Feurer zudem bereits 2007 befragt. Vor Gericht beantragte gestern Donnerstag denn auch weder die Anklage noch die Verteidigung, Erwin Feurer als Zeugen vorzuladen. Womit er wie seit Prozessbeginn das Geschehen im Zuschauerraum mitverfolgt. «Dieses Schreiben ans Gericht war ein Gewissensentscheid», sagt Feurer gegenüber Tagesanzeiger.ch/Newsnet.
Er habe dies keinesfalls mit dem Angeklagten oder der Verteidigung abgesprochen, noch habe er sich von Erb instrumentalisieren lassen. «Ich wollte dem Gericht die Gelegenheit geben, früh genug von dieser Aktenvernichtung zu erfahren.» Laut eigenen Angaben hat Feurer den Angeklagten Rolf Erb durch seinen jüngeren Bruder Christian kennen gelernt. Er habe für die Erbs Wohnungen renoviert, war in den Liegenschaften, welche der Erb-Gruppe gehörten, Hauswart und Sicherheitsbeauftragter, und verwaltete schliesslich Schloss Eugensberg.
Kein unbeschriebenes Blatt
Dafür liess er sich von Daniela Sheridan, der Lebenspartnerin von Rolf Erb, Ansprüche in Erbs Privatkonkurs abtreten. Er wurde zu einem der Gläubiger und damit eigentlich zu einem Geschädigten im aktuellen Strafverfahren. Er erwirkte sich damit aber auch das Recht, einen gewissen Einfluss auf das Verfahren zu nehmen – und das hat er nicht erst diese Woche versucht, sondern erfolglos in den Jahren nach dem Zusammenbruch des Erb-Imperiums.
In der Geschichte der Erb-Pleite ist Feurer kein unbeschriebenes Blatt. Er führt im Internet dazu einen Blog und stand gegen Liquidatoren vor Gericht. Der Egnacher ist der Überzeugung, die Sachwalter hätten einen Milliardenschaden verschuldet, als sie das Erb-Konglomerat zerschlugen und veräusserten.
Kampf bis zum Konkurs
Fritz Rothenbühler, einen der Sachwalter, verklagte er darum auf die horrende Summe von 597 Millionen Franken. Der erstinstanzliche Richter wies die Klage ab und sprach dem Sachwalter eine Parteientschädigung von 24,4 Millionen Franken zu. Insgesamt gab Feurers Firma Projekt Vision AG gemäss Medienberichten 600'000 Franken für den juristischen Feldzug für Rolf Erb aus. Zu viel, denn die Firma ist heute konkurs.
Michael Werder, Liquidator der Erb-Firma Uniwood AG, kennt Feurer ebenfalls. «Er hat sich zum Retter von Rolf Erb aufgeschwungen», sagt der Anwalt. Auch ihm habe Feurer vorgeworfen, er habe den Konzern unnötigerweise in den Boden gestampft und sich im Zuge der Verwertung bereichert. Feurer habe alles daran gesetzt, die Liquidatoren zu diffamieren. «Dabei ist jeder unserer Schritte von den Gläubigern abgesegnet», sagt Werder gegenüber Tagesanzeiger.ch. Werder hatte darum wegen Rufschädigung einen Prozess gegen Feurer angestrengt – und gewonnen. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 27.01.2012, 14:11 Uhr
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5 Kommentare
Das Faxschreiben von Erwin Feurer enthält beweiskräftige Hinweise auf die umfassende Aktenvernichtung. Es ist unverständlich, wie ein objektives Gutachten zur Bilanzerstellung und Rechnungslegung der Erb-Gruppe nach dieser Aktenvernichtung erstellt werden konnte. Antworten
"Der erstinstanzliche Richter wies die Klage ab und sprach dem Sachwalter eine Parteientschädigung von 24,4 Millionen Franken zu."
Eine Parteieintschädigung von 24,4 Millionen Franken. Das ist doch wohl ein Witz, oder ? Haben wir auf einmal amerikanische Verhältnisse, bei denen eine Partei nach obsigen in einem Prozess für den Rest ihres Lebens die Hände in den Schoss legen kann?
Antworten
Nach der Streitsumme werden die Gerichtsgebühren berechnet. Die Parteientschädigungen dagegen richten sich auch nach belegtem Aufwand der Parteien. Wenn Feurers Firma 600'000 in den Prozess butterte dürften die Aufwendungen der Gegenpartei ähnlich sein. Das war bisher alles kantonal geregelt.
Offensichtlich kennen Sie sich im Recht nicht aus. Parteientschädigungen richten sich nach der Höhe der Streitsache. Wer jemanden auf fast 600 Millionen verklagt muss sich nicht wundern, dass die Parteiuentschädigung so hoch ausfällt. das ist ganz einfach in der Strafprozessordnung nach zu lesen.
@cristiano safado - Die Zusprache dieser wirklich sehr hohen und m.E. äusserst übertriebenen Parteientschädigung ist das Eine, das Andere ist jedoch die Tatsache, dass ja bekanntlich nur noch Schulden vorhanden sind und diese 24,4 Millionen somit nie ausbezahlt werden können. Woher sollte denn dieser Betrag auch kommen?

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