Fall Lumengo kommt vor das Bundesgericht
Aktualisiert am 14.10.2011 11 Kommentare
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Im Mai hatte das kantonale Obergericht den Berner Nationalrat Ricardo Lumengo vom Vorwurf der Wahlfälschung freigesprochen. Die Begründung des Gerichts drehte sich ausgiebig um die ominösen 44 Wahlzettel für die Grossratswahlen 2006, die Lumengo eigenhändig ausgefüllt hatte.
Laut Obergericht wäre der Wahlbetrug erst gegeben gewesen, wenn Lumengo selber dafür gesorgt hätte, dass die ausgefüllten Wahlzettel ins Couvert gelangen und zusammen mit der unterschriebenen Stimmkarte abgeschickt werden. Lumengo habe aber nur demonstriert, wie ein Wahlzettel ausgefüllt werden kann.
Stimmenfang oder Wahlfälschung?
Die bernische Generalstaatsanwaltschaft hat gegen diesen Freispruch nun Beschwerde eingereicht. Offen seien nämlich noch Fragen zur Abgrenzung zwischen dem Stimmenfang und der strenger zu bestrafenden Wahlfälschung, sagte Staatsanwalt Christof Scheurer, der Angaben im «Langenthaler Tagblatt» vom Freitag bestätigte. Das Urteil des Obergerichts kläre diese Fragen nicht in allen Teilen.
In der Schweiz sei es zentral, dass Wahlen und Abstimmungen unverfälscht erfolgten, sagte Scheurer. Deshalb sei die Klärung der Sachlage im vorliegenden Fall angezeigt. Fakt sei, dass verfälschte Zettel in die Urne oder via schriftliche Stimmabgabe in den Auszählungsprozess gelangt seien.
«Er hat es an Vorsicht fehlen lassen»
Demnach hätten die von Lumengo beratenen Personen es noch in der Hand gehabt, entweder die von Lumengo ausgefüllten Wahlzettel abzuschicken oder aber diese durch neu ausgefüllte Wahlzettel zu ersetzen. Dieser letzte entscheidende Schritt sei somit durch die Wahlberechtigten selber erfolgt.
Lumengo habe es aber an Vorsicht fehlen lassen. Er hätte die Wahlzettel klar als Muster kennzeichnen oder für die Anwesenheit von Zeugen sorgen müssen. Lumengo hatte stets beteuert, dass er den staatspolitisch wenig beschlagenen Immigranten nur hatte helfen wollen.
Das Obergericht warf dem ehemaligen SP-Politiker dann zwar Stimmenfang vor. Doch dieser weniger gravierende Vorwurf war verjährt.
Lumengo will Nationalratsmandat verteidigen
Aus der SP trat Lumengo im Herbst 2010 aus. Sein Nationalratsmandat will er nun an den eidgenössischen Wahlen vom 23. Oktober als Kandidat der Sozial-Liberalen Bewegung verteidigen. (fko/sda)
Erstellt: 14.10.2011, 14:41 Uhr
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11 Kommentare
Wenn ein auf unsere Kosten studierter ANWALT solche Sachen macht (Wahlfälschung, Fahrerflucht) so sollte er soviel Charakter haben, auch dazu zu stehen. Überdies finde ich es doch eigenartig, alten Menschen zu "helfen", für IHN den Wahlzettel auszufüllen. Er wusste genau, was er tut, es ist einfach beschämend. Mehr bleibt dazu nicht zu sagen. Ich hoffe, das Bundesger hat dazu eine klare Sichtweise Antworten
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