Schweiz

Fall Lumengo kommt vor das Bundesgericht

Aktualisiert am 14.10.2011 11 Kommentare

Die bernische Generalstaatsanwaltschaft hat gegen den Freispruch von Ricardo Lumengo Beschwerde eingereicht. Mit dem Vorwurf der Wahlfälschung muss sich nun auch noch das Bundesgericht befassen.

Der Freispruch ist noch nicht definitiv: Der Fall Lumengo kommt vor das Bundesgericht.

Der Freispruch ist noch nicht definitiv: Der Fall Lumengo kommt vor das Bundesgericht.
Bild: Béatrice Devènes

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Im Mai hatte das kantonale Obergericht den Berner Nationalrat Ricardo Lumengo vom Vorwurf der Wahlfälschung freigesprochen. Die Begründung des Gerichts drehte sich ausgiebig um die ominösen 44 Wahlzettel für die Grossratswahlen 2006, die Lumengo eigenhändig ausgefüllt hatte.

Laut Obergericht wäre der Wahlbetrug erst gegeben gewesen, wenn Lumengo selber dafür gesorgt hätte, dass die ausgefüllten Wahlzettel ins Couvert gelangen und zusammen mit der unterschriebenen Stimmkarte abgeschickt werden. Lumengo habe aber nur demonstriert, wie ein Wahlzettel ausgefüllt werden kann.

Stimmenfang oder Wahlfälschung?

Die bernische Generalstaatsanwaltschaft hat gegen diesen Freispruch nun Beschwerde eingereicht. Offen seien nämlich noch Fragen zur Abgrenzung zwischen dem Stimmenfang und der strenger zu bestrafenden Wahlfälschung, sagte Staatsanwalt Christof Scheurer, der Angaben im «Langenthaler Tagblatt» vom Freitag bestätigte. Das Urteil des Obergerichts kläre diese Fragen nicht in allen Teilen.

In der Schweiz sei es zentral, dass Wahlen und Abstimmungen unverfälscht erfolgten, sagte Scheurer. Deshalb sei die Klärung der Sachlage im vorliegenden Fall angezeigt. Fakt sei, dass verfälschte Zettel in die Urne oder via schriftliche Stimmabgabe in den Auszählungsprozess gelangt seien.

«Er hat es an Vorsicht fehlen lassen»

Demnach hätten die von Lumengo beratenen Personen es noch in der Hand gehabt, entweder die von Lumengo ausgefüllten Wahlzettel abzuschicken oder aber diese durch neu ausgefüllte Wahlzettel zu ersetzen. Dieser letzte entscheidende Schritt sei somit durch die Wahlberechtigten selber erfolgt.

Lumengo habe es aber an Vorsicht fehlen lassen. Er hätte die Wahlzettel klar als Muster kennzeichnen oder für die Anwesenheit von Zeugen sorgen müssen. Lumengo hatte stets beteuert, dass er den staatspolitisch wenig beschlagenen Immigranten nur hatte helfen wollen.
Das Obergericht warf dem ehemaligen SP-Politiker dann zwar Stimmenfang vor. Doch dieser weniger gravierende Vorwurf war verjährt.

Lumengo will Nationalratsmandat verteidigen

Aus der SP trat Lumengo im Herbst 2010 aus. Sein Nationalratsmandat will er nun an den eidgenössischen Wahlen vom 23. Oktober als Kandidat der Sozial-Liberalen Bewegung verteidigen. (fko/sda)

Erstellt: 14.10.2011, 14:41 Uhr

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11 Kommentare

regina basler

14.10.2011, 16:21 Uhr
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Wenn ein auf unsere Kosten studierter ANWALT solche Sachen macht (Wahlfälschung, Fahrerflucht) so sollte er soviel Charakter haben, auch dazu zu stehen. Überdies finde ich es doch eigenartig, alten Menschen zu "helfen", für IHN den Wahlzettel auszufüllen. Er wusste genau, was er tut, es ist einfach beschämend. Mehr bleibt dazu nicht zu sagen. Ich hoffe, das Bundesger hat dazu eine klare Sichtweise Antworten


Michael Meier

15.10.2011, 18:23 Uhr
Melden 17 Empfehlung

Also wer Lumengo wählt unterstützt diesen 'Stimmenfang'. Lumengo ist erledigt und sollte die Schweiz verlassen. Wir brauchen im Nationalrat keine solchen Leute. Adieu Herr Ricardo Lumengo. Antworten



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