Fall Nef: Strafverfahren waren «hoch korrekt»
Korrektes Vorgehen: Staatsanwältin Judith Vogel verweigerte die Einsicht in die Akten zum Fall Nef.
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Der Zürcher Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser kommt nach einem Aktenstudium und Gesprächen mit involvierten Mitgliedern der Staatsanwaltschaft zu diesem Schluss. Bürgisser trat damit Vorwürfen entgegen, die Zürcher Justiz habe den früheren Armeechef Roland Nef als «grossen Fisch» laufen lassen. Stattdessen verfolge sie nun den mutmasslichen Whistle Blower, der den Fall publik gemacht hatte, wegen Amtsgeheimnisverletzung.
Die beiden Verfahren hätten juristisch nichts miteinander zu tun, sagte Bürgisser in einem Interview mit der «NZZ am Sonntag». Es gehe um andere Delikte, andere Sachverhalte und andere Beschuldigte. Darüber hinaus müsse die Justiz Recht und nicht Moral anwenden.
Nach der Kritik an der Zürcher Staatsanwaltschaft habe er nochmals alle Akten studiert und mit allen beteiligten Mitgliedern der Staatsanwaltschaft gesprochen. Er sei zum Schluss gekommen, beide Verfahren seien «hoch korrekt» geführt worden.
Im Verfahren gegen den Whistle Blower sei die Staatswältin aufgrund der Beweislage verpflichtet gewesen, Anklage zu erheben. Auch sei es juristisch korrekt gewesen, dass die Staatsanwältin im Fall Nef dem früheren Armeechef und seiner Ex-Freundin Zeit eingeräumt habe, um eine einvernehmliche, aussergerichtliche Lösung zu finden.
Keine Akteneinsicht gewährt
Dass keine Einsicht in die Akten gewährt wurde, hält Bürgisser ebenfalls für richtig. Hier habe das Interesse der Öffentlichkeit gegen das Interesse Nefs und seiner Ex-Freundin am Schutz ihrer Privat- und Intimsphäre abgewägt werden müssen. Dabei sei die Staatsanwaltschaft zum Schluss gekommen, dass das Interesse Nefs und seiner Ex-Freundin grösser sei.
Im Falle des Whistle Blowers habe die Staatsanwaltschaft keine Akteneinsicht gewährt, weil sie das Interesse Nefs und seiner Ex- Freundin höher gewichtet habe als jenes des Whistle Blowers. (mbr/sda)
Erstellt: 18.01.2009, 11:28 Uhr
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