Fall Tinner: Eine Chronologie
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- Februar 2004: Abdul Qader (Qadir, Qadeer) Khan, der «Vater» der pakistanischen Atombombe, gibt öffentlich die illegale Lieferungen von Atomtechnologie an Iran, Libyen und Nordkorea zu. Libyen stellt sein Atomwaffenprogramm ein.
- Oktober 2004 bis September 2005: Mehrere Mitarbeiter von Khans Beschaffungsnetz, unter ihnen die Schweizer Ingenieure Friedrich Tinner und seine Söhne Urs und Marco, werden verhaftet. Gegen sie wird wegen Verstössen gegen das Güterkontroll- oder Kriegsmaterialgesetz ermittelt. Urs Tinner informierte nach eigenen Angaben den US-Geheimdienst CIA über die Geschäfte.
- Anfang 2006: Friedrich Tinner wird aus der Haft entlassen.
- Mai 2006: Die USA ignorieren Rechtshilfegesuche aus der Schweiz in der Affäre Tinner.
- November 2007: Der Bundesrat beschliesst insgeheim aus Sicherheitsgründen die Vernichtung eines Teils der Atomschmuggel- Akten: Baupläne für Atomwaffen, Gaszentrifugen und Lenkwaffensysteme.
- März 2008: Der eidgenössische Untersuchungsrichter Andreas Müller bestätigt, dass die von der Bundesanwaltschaft im Fall Tinner übernommenen Untersuchungsakten lückenhaft sind.
- 23./31. Mai 2008: Bundespräsident Pascal Couchepin, Verteidigungsminister Samuel Schmid und Justizminister Christoph Blocher verteidigen die Aktenvernichtung: Die Dokumente hätten ein Sicherheitsrisiko dargestellt. Die Aktion sei in Absprache mit der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) erfolgt.
- 29. Mai 2008: Das Bundesstrafgericht entscheidet, dass die Gebrüder Tinner in U-Haft bleiben.
- 23. Juni 2008: Die St. Galler Staatsanwaltschaft lässt Baupläne für einen Autoklaven zur Urananreicherung versiegelt. Die Akten aus einem Strafverfahren aus den 1980er Jahren wurden seit Jahren im Staatsarchiv aufbewahrt.
- 3. Juli 2008: Die Geschäftsprüfungsdelegation der eidg. Räte (GPDel) hört die Bundesräte Schmid und Calmy-Rey sowie Alt-Bundesrat Blocher zum Atomschmuggelfall Tinner an.
- 8. August 2008: Das Bundesgericht weist die Beschwerden der Gebrüder Tinner ab. Gleichentags schreibt die Bundesanwaltschaft, der Bundesrat habe die Vernichtung der Tinner-Akten auf Druck der USA angeordnet.
- 2. September 2008: Urs Tinners Anwalt bestätigt, die Familie Tinner habe vom CIA eine Million Doller erhalten.
- 23. November 2008: Der Anwalt von Urs Tinner klagt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg wegen der Aktenvernichtung durch den Bundesrat.
- 20. Dezember 2008: Der Bundesrat spricht sich gegen die Veröffentlichung eines Berichts der GPDel zur Atomschmuggel-Affäre aus. Diese will aber auf die Forderung nicht eingehen.
- Weihnachten 2008: Urs Tinner wird nach gut vier Jahren aus der Untersuchungshaft entlassen.
- 22. Januar 2009: In einem Bericht bezeichnet die GPDel die vom Bundesrat angeordnete Aktenvernichtung als unverhältnismässig. Zudem bestätigt sie, dass die Aktion auf Druck der USA erfolgte.
- 23. Januar 2009: Auch Marco Tinner wird aus der Untersuchungshaft entlassen.
- 1. April 2009: Überraschend tauchen Kopien der Tinner-Akten im Archiv der Bundesantwaltschaft auf. Die Unterlagen waren der Schredder-Aktion des Bundesrates entgangen.
- 24. Juni 2009: Der Bundesrat beschliesst, den grössten Teil der Aktenkopien den Strafverfolgungsbehörden zugänglich zu machen. Die Dokumente mit Atombombendesign - rund 100 Seiten - sollen aber sofort vernichtet werden.
- 30. Juni 2009: Die GPDel bezeichnet den Beschluss, die Akten zu vernichten, als unzulässigen Eingriff in die Justiz. Sie fordert den Bundesrat auf, den Beschluss rückgängig zu machen und alle Akten der Justiz zugänglich zu machen.
- 1. Juli 2009: Der Bundesrat lehnt die Forderung der GPDel ab, alle Unterlagen den Strafbehörden zu übergeben.
- 4. Juli 2009: Untersuchungsrichter Andreas Müller verlangt per Verfügung Einsicht in alle Akten - auch in jene 100 Seiten, die der Bundesrat vernichten will.
- 8. Juli 2009: Der Bundesrat bekräftigt seine Weigerung, die Akten herauszugeben. Bundespräsident Merz bezeichnet die Verfügung als endgültig und nicht anfechtbar.
- 9. Juli 2009: Das Bundesstrafgericht fordert den Untersuchungsrichter auf, die Akten mittels Zwangsmassnahmen sicherzustellen. Dieser lässt gleichentags einen Tresor beschlagnahmen, der die Schlüssel zu den Aktenschränken mit den Tinner-Akten enthält.
Erstellt: 10.07.2009, 12:34 Uhr
Schweiz
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Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.
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