Schweiz

Fall von Veysonnaz – Bundesgericht steht hinter den Eltern

Aktualisiert am 25.10.2011 26 Kommentare

Ein 7-Jähriger wurde 2002 schwer verletzt im Schnee gefunden. Eine Zeichnung seines Bruders könnte auf die Täterschaft hindeuten. Die Eltern haben im Streit um eine Analyse nun recht bekommen.

Ist seit dem Vorfall behindert: Luca mit seiner Mutter. (Archivbild)

Ist seit dem Vorfall behindert: Luca mit seiner Mutter. (Archivbild)
Bild: Keystone

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Die Eltern von Luca, der 2002 in Veysonnaz VS schwer verletzt im Schnee gefunden wurde, haben vor Bundesgericht recht erhalten. Die Walliser Staatsanwaltschaft muss einen neuen Gutachter bestimmen, der eine Zeichnung des kleinen Bruders von Luca bewerten soll.

Der damals siebenjährige Luca war im Februar 2002 in Veysonnaz von der Mutter halb entkleidet, verletzt und unterkühlt im Schnee liegend gefunden worden. Der Junge ist seither blind und gelähmt. Experten kamen zum Schluss, dass das Kind vom Hund der Familie angefallen worden war. Die Walliser Justiz schloss die Akte 2004.

Vor einem Jahr verlangte die Familie, die mittlerweile in Italien lebt, eine Neuaufnahme des Verfahrens. Sie übergab der Walliser Justiz dazu eine angeblich von 2005 stammende Zeichnung ihres jüngeren Sohnes, der bei den Geschehnissen von 2002 mit Luca und dem Hund auf einem Spaziergang unterwegs gewesen war.

Verständigung zentral

Das Kinderbild soll den von der Familie gehegten Verdacht stützen, dass Lucas Verletzungen durch Menschen verursacht wurden. Auf der Zeichnung sind neben dem Hund nämlich weitere Personen zu sehen. Die Walliser Staatsanwaltschaft setzte zur Begutachtung des Bildes einen kanadischen Experten ein.

Die Eltern lehnten den Gutachter indessen ab, hauptsächlich weil dieser nicht Italienisch spricht und so nur über einen Dolmetscher mit ihrem jüngeren Sohn kommunizieren kann. Das Bundesgericht hat der Familie nun Recht gegeben.

Laut Gericht ist die Verständigungsfrage zentral. Der Französisch sprechende Experte verfüge damit ungeachtet seiner fachlichen Fähigkeiten nicht über die benötigten Voraussetzungen als Gutachter. Die Sache geht zurück an die Walliser Behörden, die prüfen müssen, ob der von den Eltern vorgeschlagene Tessiner Experte in Frage kommt. (kpn/sda)

Erstellt: 24.10.2011, 11:38 Uhr

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26 Kommentare

Jürg Schmid

24.10.2011, 13:03 Uhr
Melden 151 Empfehlung

die Staatsanwaltschaft VS macht in dieser Sache einen ganz schlechten Eindruck. Und zwar in diversen Punkten die auf Voreingenommenheite schliessen lassen. Dem Verantwortlichen sollte das Dossier weggenommen werden. Antworten


Carmen Siegrist

24.10.2011, 14:42 Uhr
Melden 148 Empfehlung

Darüber wurde früher in einer anderen Zeitung ausführlicher berichtet. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Bub niedergeschlagen wurde. Welcher Hund zieht ein Kind aus, ohne dass die Kleider zerfetzt sind? Hundebisse,die zu Lähmungen führen,konnten meines Wissens nicht nachgewiesen werden. Es war die Rede von Kindern einflussreicher Walliser, die darin verstrickt sein können.Ungelöster Fall! Antworten



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