Finma-Präsident: Herausgabe der UBS-Kundendaten ist ein Einzelfall
Forderungen der EU sind anders gelagert als der Fall der USA: Finma-Präsident Eugen Haltiner. (Bild: Keystone)
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Bei der von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) letzten Mittwoch ermöglichten Herausgabe von UBS-Kundendaten an die US-Behörden sei es um einen ganz spezifischen Einzelfall gegangen, sagte Finma-Präsident Eugen Haltiner in einem Interwiew der «Neuen Zürcher Zeitung» vom Samstag. Die Aufsichtsbehörde sei nach einer eingehenden Diskussion zum Schluss gekommen, diese schwierige Entscheidung treffen zu müssen. «Es galt ein Strafverfahren zu vermeiden, das sonst einen kaum mehr kontrollierbaren Verlauf genommen hätte», erklärte er.
Bei den Forderungen aus der Europäischen Union (EU) im Zusammenhang mit dem Schweizer Bankgeheimnis greife das Argument der Gleichbehandlung nicht. Es müsste erneut eine Situation eintreten, in der Strafklage erhoben werde gegen ein Unternehmen, das für die Schweizer Volkswirtschaft und den globalen Finanzsektor eine gleichartige Bedeutung habe. Er verstehe den zwischen der UBS und den USA abgeschlossenen Vergleich nicht als generelle Preisgabe des Bankgeheimnisses, sagte Haltiner. Die Konfliktsituation mit dem Ausland bestehe nicht erst seit wenigen Monaten. «Viele ausländische Staaten können oder wollen unsere Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung nicht verstehen», fügte er hinzu. Es bleibe eine politische Beurteilung, ob, wann und wie dieser Knoten zu lösen sei.
Güterabwägung
Hauptdruckmittel der USA war offenbar die drohende Strafklage. «Die Erfahrungen und Beobachtungen zeigen, dass kaum ein Unternehmen in der Vergangenheit eine Strafklage des Departement of Justice überlebt hat», sagte Haltiner dazu. Die Finma habe sich in Abwägung der Güter für den Weg entschieden, der die Bank und damit das schweizerische Finanzsystem schütze mit der Konsequenz, dass das Verfahrensrecht der Kunden torpediert werde. «Die Alternative wäre gewesen, das Kundenverfahren zu schützen, damit aber die Bank dem Risiko auszusetzen, in kürzester Zeit einzubrechen», erklärte Haltiner.
Druck aus den USA bleibt bestehen
Haltiner glaubt nicht, dass der Druck aus den USA nachlässt. Die US-Behörden hätten ein Interesse, die Drohkulisse aufrechtzuerhalten, sagte er zum Zivilverfahren, das die US-Steuerbehörde IRS am vergangenen Donnerstag vor einem US-Bundesbezirksgericht in Florida gegen die UBS angestrengt hat. In diesem Zivilverfahren habe die UBS alle Rechte, sich zu verteidigen. Sie könne unter anderem auch geltend machen, das sie schweizerisches Recht beachten müsse. Es gebe einen langen Instanzenzug. «Nach heutigem Ermessen ist davon auszugehen, dass dieses Verfahren nicht sehr gefährlich sein wird», sagte Haltiner. (mbr/ap)
Erstellt: 21.02.2009, 11:41 Uhr
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