Fluglärmstreit: Schweiz klagt gegen deutsche Massnahmen
Fluglärmstreit: In der Klage wirft die Schweiz Deutschland vor, mit den Massnahmen die Fluggesellschaft Swiss zu diskriminieren. (Bild: Keystone)
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Vor dem Gericht der Europäischen Gemeinschaft wird die Nichtigkeitsklage der Schweiz gegen einen Entscheid der EU-Kommission verhandelt.
Die EU-Kommission hatte im Dezember 2003 eine Beschwerde der Schweiz gegen die deutschen Flugbeschränkungen am Flughafen Zürich abgelehnt. Diesen Entscheid hatte der Bundesrat darauf beim Europäischen Gerichtshof angefochten. Dieser verwies die Klage 2005 an das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaft in Luxemburg.
Dort treffen nun die Parteien am Mittwoch nach längerer Zeit wieder aufeinander. Die EU-Kommission wird dabei von Deutschland und dem Landkreis Waldshut unterstützt.
Schweiz pocht auf Gleichbehandlung
In der Nichtigkeitsklage macht die Schweiz vor allem die Unverhältnismässigkeit der deutschen Massnahmen und die Diskriminierung der Fluggesellschaft Swiss geltend. Als Hauptnutzerin des Flughafens Zürich werde sie am stärksten von diesen Beschränkungen getroffen. Sie werde im Vergleich zu ihren Mitbewerbern im Zugang zum EU-Luftverkehrsraum benachteiligt.
Die EU-Kommission war dagegen zum Schluss gekommen, dass die deutschen Massnahmen verhältnismässig und mit den bilateralen Luftverkehrsabkommen vereinbar seien. Es liege weder eine direkte noch indirekte Diskriminierung vor.
Verordnung von 2003
Deutschland hatte im April 2003 eine Verordnung in Kraft gesetzt, die 30 Prozent weniger Nordanflüge auf Zürich über süddeutsches Gebiet erlaubt. Sie war der Ausgangspunkt für den Klagereigen. Die deutsche Verordnung erfolgte, nachdem das Eidg. Parlament am 18. März 2003 den Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland über eine Reduktion der Nordanflüge endgültig abgelehnt hatte. (mbr/sda)
Erstellt: 09.09.2009, 09:44 Uhr
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