Freispruch für «Sonntag»-Journalist
Aktualisiert am 18.08.2011 3 Kommentare
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona.
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In einem Artikel vom 11. Juli 2010 hatte der stellvertretende «Sonntag»-Chefredaktor Sandro Brotz über die Verstrickung von Noch- Bundesanwalt Erwin Beyeler im Fall des ominösen Informanten Ramos berichtet, der in der Affäre Holenweger eine Rolle spielte.
Er stützte sich dabei auf ein ihm zugespieltes und als vertraulich klassifiziertes Dokument des Bundesamtes für Polizei (fedpol). Aus dem fraglichen Aktenstück sollte hervorgehen, dass Beyeler als früherer Chef der Bundeskriminalpolizei bei der Verpflichtung des Ex-Drogenbarons Ramos involviert gewesen sei.
10'000 Franken Entschädigung
Das fedpol erstattete in der Folge Anzeige gegen den Journalisten wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen. Der vom Bundesrat eingesetzte ausserordentliche Staatsanwalt Pierre Cornu auferlegte ihm im vergangenen Februar mittels Strafbefehl 500 Franken Busse sowie 220 Franken Gebühren.
Auf Einsprache von Brotz hat ihn nun das Bundesstrafgericht am Donnerstag vom Vorwurf der Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen freigesprochen. Brotz erhält eine Entschädigung von 9890 Franken. Der Entscheid kann noch beim Bundesgericht angefochten werden
Cornu hatte ebenfalls ein Verfahren gegen unbekannt wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses eingeleitet, dass er später dann einstellte. Die Bundesversammlung hatte Mitte Juni die Wiederwahl Beyelers abgelehnt. Derzeit läuft das Bewerbungsverfahren für den neuen Bundesanwalt oder die neue Bundesanwältin.
«Der Sonntag» begrüsst Freispruch
Die Redaktion von «Der Sonntag» nahm mit Befriedigung Kenntnis vom Freispruch für Sandro Brotz vor dem Bundesstrafgericht. Man begrüsse, dass aufgrund dieses Freispruchs der «pressefeindliche Artikel 293 StGB weiter unter Druck kommt», heisst es in einem Communiqué.
Zurzeit seien politische Vorstösse hängig, Journalisten künftig wegen der Veröffentlichung vertraulicher Dokument nicht mehr zu kriminalisieren. (pbe/sda)
Erstellt: 18.08.2011, 17:32 Uhr
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3 Kommentare
Der Artikel 293 gehört entweder ersatzlos gestrichen oder durch einen Absatz 4 ergänzt welcher besagt: "Wenn ein öffentliches Interesse an der Publikation besteht, insbesondere wenn in der besagten Behörde Missstände vertuscht werden, dann ist die Publikation straffrei." Antworten
Professionelle Urkundenfälscher im Richter-gewand! Sie verweigern den Wahrheitsbeweis für ihre Urteile in Missachtung der objektiven Tatsachen-Beurteilung.Das Gerichtsformular mit dem Staatssiegel begründet den Urkundencharakter und der Richter-Verpflichtung die objektive Wahrheit zu deklarieren und unterschriftlich zu besiegeln;das geschieht nie,weil es nicht thematisiert wird.E.Stein Meggen Antworten
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