Schweiz

Für Blocher ist die Lage ernst

Von Bernhard Kislig. Aktualisiert am 27.03.2012 450 Kommentare

Morgen berät die nationalrätliche Immunitätskommission erstmals, ob die Zürcher Staatsanwaltschaft gegen SVP-Nationalrat Christoph Blocher ein Gerichtsverfahren eröffnen kann. Eben erst verschärfte Bestimmungen schmälern Blochers Chancen auf Immunität.

Ihm droht ein Strafverfahren der Zürcher Staatsanwaltschaft: SVP-Vizepräsident und Nationalrat Christoph Blocher.

Ihm droht ein Strafverfahren der Zürcher Staatsanwaltschaft: SVP-Vizepräsident und Nationalrat Christoph Blocher.
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Hausdurchsuchung bei Blocher

Hausdurchsuchung bei Blocher
Nach der Hausdurchsuchung bei Christoph Blocher in der Affäre Hildebrand will das Zürcher Obergericht der Staatsanwaltschaft Einblicke in die Unterlagen erlauben, die im Haus des SVP-Strategen gefunden wurden. Dieser akzeptiert den Entscheid nicht.

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Wenn es für SVP-Chefstratege Christoph Blocher brenzlig wird, schreitet sein strategischer Mitdenker und SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli (ZH) zum unbarmherzigen Gegenangriff. So war es im Fall um den früheren Bundesanwalt Valentin Roschacher, und so ist es jetzt im Fall des ehemaligen Notenbankchefs Philipp Hildebrand. Beide verloren ihre Stelle. Bei Roschacher stand Blocher im Verdacht, an einem Komplott zur Absetzung Roschachers beteiligt gewesen zu sein.

In der Causa Hildebrand informierte Blocher die damalige Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey über fragwürdige Devisengeschäfte Hildebrands. Hier steht der Verdacht im Raum, Blocher habe das Bankgeheimnis verletzt, das ausgerechnet die SVP vehementer als jede andere Partei verteidigt. Denn der Nachweis erfolgte mit Daten von Hildebrands privaten Bankkonti. Ob Blocher zur Verletzung des Bankgeheimnisses angestiftet, Gehilfenschaft geleistet oder allenfalls Bankdaten an die «Weltwoche» weitergeleitet hat, untersucht derzeit die Zürcher Staatsanwaltschaft, die ein Strafverfahren einleitete und bei Blocher eine Hausdurchsuchung durchführte.

Neue Ausgangslage

Ob die Staatsanwaltschaft die dabei sichergestellten Dokumente und Daten auswerten darf, hängt nun vom Parlament ab. Es muss entscheiden, ob die parlamentarische Immunität den im vergangenen Herbst in den Nationalrat gewählten Blocher vor einem solchen Verfahren schützt. Dank Immunität konnte sich Blocher schon in früheren Fällen solch unangenehmen Verfahren entziehen. Seit Dezember 2011 gelten aber schärfere Bestimmungen, was Blochers Chancen schmälert.

Das Ziel dieser Revision war einerseits, das Verfahren um Aufhebung der Immunität zu entpolitisieren und stattdessen die juristische Komponente höher zu gewichten. Deshalb entscheidet darüber neu nicht mehr das Parlament, sondern für den Nationalrat eine spezielle Immunitätskommission und für den Ständerat die Rechtskommission. Andererseits wird die Immunität neu nur noch gewährt, wenn ein «unmittelbarer Zusammenhang» zwischen dem vorgeworfenen Delikt und dem politischen Mandat besteht. Die Immunität lässt sich also nicht mehr so extensiv wie bisher auslegen – es besteht aber weiterhin Interpretationsspielraum.

Für die Kommissionen stehen bei ihrem Entscheid nun folgende drei Punkte im Vordergrund:

  • Absolute Immunität: Ein Parlamentarier geniesst absolute Immunität für Äusserungen in Ratsdebatten oder in Kommissionen. Darauf kann sich Blocher in diesem Fall nicht berufen.
  • Relative Immunität: Diese erhält ein Parlamentarier, wenn ein direkter Zusammenhang zum politischen Mandat besteht. Das wird im Fall von Christoph Blocher die brennende Frage sein. Wenn Blocher quasi nur Briefträger war und die Informationen der Bundespräsidentin überbrachte, stehen die Chancen auf Immunität gut, und es gäbe kein Strafverfahren. Wenn aber weitere Aspekte hinzukommen, die den Anschein von Anstiftung oder Gehilfenschaft erwecken, wird es für Blocher eng.
  • Zeitpunkt: Wann hat Blocher etwas getan, das Anlass für ein Gerichtsverfahren geben könnte? Blocher wurde am 5. Dezember 2011 als Nationalrat vereidigt. Für das vorherige Parlament ging die Legislatur erst an diesem Tag zu Ende. Blocher soll sich aber schon vorher mit dem Informanten getroffen haben – möglicherweise ging es da um Anstiftung oder Gehilfenschaft. In diesem Fall gäbe es keine Immunität. Das sagt unter anderem der frühere Bundesgerichtspräsident Giusep Nay. Er betont sogar, das Parlamentsgesetz sei in dieser Frage äusserst klar.

Muss auch Calmy-Rey zittern?

Einzelne Stimmen befürchten, dass die Affäre um Blocher noch weitere Kreise ziehen könnte: Wenn Calmy-Rey Blocher aufgefordert hat, seine Vorwürfe zu belegen, so könnte die Staatsanwaltschaft oder Blocher dies als Anstiftung zur Verletzung des Bankgeheimnisses auslegen.

Morgen Mittwoch wird die nationalrätliche Kommission über den Fall Blocher beraten und das weitere Vorgehen festlegen. Bis der abschliessende Entscheid vorliegt, wird noch einige Zeit verstreichen – die Rede ist von Anfang Sommer. Da die mit der Gesetzesrevision neu eingeführte Immunitätskommission zum ersten Mal überhaupt tagt, lassen sich aber viele Fragen noch nicht mit Erfahrungswerten beantworten. (Berner Zeitung)

Erstellt: 27.03.2012, 08:59 Uhr

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450 Kommentare

Tom Inco

26.03.2012, 18:11 Uhr
Melden 691 Empfehlung 0

Das passt doch mal wieder, wie die Faust aufs Auge... Hinlänglich bekannte Methoden, missliebige Leute, die einem unangenehm werden könnten, einfach zu diskreditieren...Aber so was von peinlich, weil durchschaubar, liebe SVP... Antworten


hans-ueli durrer

26.03.2012, 18:14 Uhr
Melden 564 Empfehlung 0

... offenbar liegt die svp (v.a. ihre unmündigen exponenten) wirklich in den letzten zügen. anders kann man sich diese wiederholte effekthascherei nicht mehr erklären. merke: medien springen dann an, wenn es sich um eine personalisierung, verbunden mit einer skandalisierung handelt... Antworten



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