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Garantierte Mindestlöhne für 270'000 Temporärarbeiter

2012 tritt ein Gesamtarbeitsvertrag für Personalvermittler in Kraft. Die Verhandlungen waren zäh – doch bis auf einige Ausnahmen machen die meisten Unternehmen mit.

1/9 4'000 Franken Lohn für alle: Gewerkschaftsaktivisten reichen Unterschriften zur «Mindestlohninitiative» ein. (23. Januar 2012)
Bild: PD

   

GAV für den Personalverleih

Mittlere und grössere Temporärbüros müssen sich künftig an einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) halten und Mindestlöhne zwischen 16.45 und 23.59 Franken pro Stunde bezahlen. Der Bundesrat hat gestern erstmals einen GAV für diese Branche allgemeinverbindlich erklärt.

Neben dem Mindestlohn sieht der GAV Personalverleih eine Normalarbeitszeit von 42 Stunden pro Woche vor sowie 4 Wochen Ferien pro Jahr (resp. 5 Wochen Ferien pro Jahr für unter 20 oder 50-Jährige und Ältere). Auch eine obligatorische Krankentaggeldversicherung ist im Vertrag enthalten, zudem wird der Aufbau von Altersguthaben in der 2. Säule vereinfacht.

Diese Vorschriften gelten auch dann, wenn für das Unternehmen, in welches ein Arbeitnehmer vermittelt wird, ein anderer GAV gilt. Wenn es sich dabei allerdings um einen allgemeinverbindlichen Vertrag handelt, so übernimmt der GAV Personalverleih dessen Bestimmungen über Löhne, Ferien und Feiertage.

Die neue Regelung gilt ab dem 1. Januar 2012. Während einer Übergangsfrist von drei Monaten droht den Stellenvermittlern im Falle einer GAV-Verletzung keine Strafe.

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Sie sind jung, verhältnismässig wenig ausgebildet, mehrheitlich männlich und überdurchschnittlich oft Ausländer: Rund 270'000 Temporärangestellte arbeiten in der Schweiz, in so unterschiedlichen Branchen wie dem Baugewerbe, in Pharma- oder Elektroindustrie. Bei ihren Arbeitsbedingungen gelten Temporärarbeiter als benachteiligt – müssen sie doch oft mit tieferen Löhnen, geringerem Krankheitsschutz und weniger Altersvorsorge Vorlieb nehmen als ihre fest angestellten Kolleginnen und Kollegen.

Dies soll sich nun ändern: Mit dem gestern für allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für den Personalverleih erhalten Temporärangestellte bessere Bedingungen bei ihrer Arbeit (siehe Box).

Ein «Meilenstein» der Vertragspolitik

Dem Vertragsabschluss voraus gingen fünf Jahre Verhandlungen, wie Branchenvertreter Georg Staub berichtet. Der Direktor des Personaldienstleisterverbandes Swissstaffing ist zufrieden mit dem erreichten Resultat. Gemäss seiner Auskunft ist rund ein Drittel aller Temporärangestellten nun erstmals einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt. Büroangestellte, Industriearbeiter, aber auch Interimsmanager bei einer Bank fielen unter diese Kategorie, so Staub. Verdiene ein temporär angeheuerter Lagermitarbeiter beispielsweise 14.80 pro Stunde, so erhielte er mit dem neuen GAV einen Mindestlohn von 16.80 Franken.

Auch Hans Hartmann, Sprecher der federführenden Gewerkschaft Unia, erwartet in manchen Dienstleistungsberufen und in industriellen Tieflohnbranchen eine Lohnanpassung nach oben. Den neuen GAV bezeichnet er als Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit in der Schweiz. Seine Gewerkschaft spricht offiziell von einem «Meilenstein der Vertragspolitik».

Nicht alle profitieren gleich

Für ein weiteres Drittel der Temporärarbeiter sind auch 2012 weiterhin die Arbeitsbedingungen und Löhne von allgemeinverbindlichen Branchenverträge gültig – beispielsweise auf dem Bau, wo rund 20 Prozent der Beschäftigten temporär arbeiten. Sie dürfen vom neuen GAV keine Lohnerhöhung, fallweise aber besseren Schutz im Krankheitsfall sowie eine Aufaddierung der einzelnen Arbeitstage zum Erreichen des nötigen BVG-Mindestbeitrags erwarten.

Beim letzten Drittel der Beschäftigten liegt der Fall anders: Hier bestehen zwar firmenspezifische Verträge, doch sind sie nicht allgemeinverbindlich und gelten nur für Teile der Belegschaften der angeschossenen Unternehmen. Nur rund 40 Unternehmen mit solchen Verträgen waren laut Swissstaffing-Direktor Staub bislang bereit, diese ab 2012 auch auf Temporärarbeitende auszudehnen. Dazu gehören unter anderem die Post, der Flughafendienstleister Swissport oder das Autogewerbe der Schweiz.

Vorteil: Festanstellung

Wo keine solche GAV-Ausdehnung stattfindet, werden Temporärangestellte 2012 weiterhin zu schlechteren Konditionen als Festangestellte arbeiten. Unia-Sprecher Hartmann übt Kritik: Wichtige Branchenverbände wie diejenigen der Chemie- und Pharmaindustrie sowie der Maschinenindustrie, aber auch einzelne Unternehmen wie Swisscom hätten sich mit allen Mitteln gegen die Unterstellung der Zeitarbeiter unter ihre Verträge gewehrt. Somit könnten sie Temporärbeiter auch mit dem neuen GAV für Personalverleiher zu deutlich schlechteren Konditionen beschäftigen als Festangestellte.

Grundsätzliche Missstände wie der hohe Lohndruck und die geringe Arbeitsplatzsicherheit für Temporärarbeitende seien auch damit nicht vollständig ausgeräumt, so Hartmann. Auf diejenigen Branchen und Unternehmen, die sich noch nicht zur vollständigen Gleichstellung von Temporär- und Festangestellten durchringen konnten, will die Gewerkschaft weiter Druck ausüben.

Wozu Temporärarbeit?

Auch der Branchenverband Swissstaffing möchte die Liste der gleichstellenden Unternehmen in Zukunft nach Möglichkeit erweitern. «Bei ihrer Bereitschaft zu erhöhter Flexibilität hätten Temporärarbeiter eigentlich eine besondere Lohnprämie verdient», sagt er. So weit ist es in der Realität noch nicht. Laut Staub hält der neue GAV jedoch ein anderes «Zückerlein» bereit: Aus dem Vollzugsbeitrag des Vertrags finanzieren die Sozialpartner Temporärangestellten zusätzliche Ausbildungskurse samt dem dazu gehörigen Erwerbsersatz. Einen Antrag zur Weiterbildung kann stellen, wer 22 Tage temporär gearbeitet hat – bei Arbeiten mit hohen Sicherheitsanforderungen gibts die Ausbildung sogar ganz vor Arbeitsantritt.

Dass sich Temporärarbeit trotz teilweise schlechter Arbeitsbedingungen trotzdem lohnen kann, zeigt die vom Verband der Personaldienstleister herausgegebene Statistik. 42 Prozent der temporär Beschäftigten finden nach ihrem Einsatz eine unbefristete Festanstellung. Weitere 6 Prozent finden eine befristete Anstellung, rund ein Viertel macht sich selbstständig. Von den 26 Prozent der Temporärarbeiter, die vor ihrem Arbeitseinsatz arbeitslos waren, bleibt nach der temporären Arbeit noch etwa die Hälfte übrig. Temporärarbeit helfe Erwerbstätigen, wertvolle Erfahrungen zu sammeln und Kontakte zu knüpfen, um einen langfristigen Platz am Arbeitsmarkt zu finden, so der Kommentar der Studienautoren. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 14.12.2011, 18:10 Uhr

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4 Kommentare

Roland Rohrbach

29.12.2011, 13:16 Uhr
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Ich dachte die Gewerkschaft will keine Stundenlöhne unter 20 Fr. Die Bedingungen der Temporären sind dadurch nicht Existensziell besser geworden! Arbeit soll sich Lohnen und sollte nicht bestraft werden. Antworten


André Perret

15.12.2011, 04:54 Uhr
Melden

Zur Beschreibung von Bild 7/7...."schön erwischt, lieber Editor ;-)...Das ist kein Maler der am Gebäude der Oeffentlichen Krankenkassen in Basel arbeitet! Die "Person" ist ein Mannequin, und das Gebäude is wahrscheinlich ein Malergeschäft. Schaut doch mal, wie der "Sitz" an der Reklametafeln montiert ist..so etwas käme bei der SUVA in Wirklichkeit nie an. Und was, mit den übergrossen Farbkübeln? Antworten


Andres Müller

15.12.2011, 00:59 Uhr
Melden 14 Empfehlung

Ein Mindestlohn von 16.80 Franken würde z.B. im Januar bei 170 Std. Normalarbeitszeit 2856 Fr. Brutto Einkommen bedeuten. Ich dachte monatliche Löhne unter 3000.- würden in der CH als Inhuman gelten. Antworten


René Wigger

14.12.2011, 19:50 Uhr
Melden 18 Empfehlung

Zur vollen Transparenz würde gehören, dass jene Firmen, für die nichts geregelt ist, mit Namen und Adresse aufgelistet würden. Aber soweit wollte der Tagi (Inserate ???) dann doch nicht gehen. Antworten



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