Schweiz

Gefängnis für Freier von unter 18-jährigen Prostituierten

Aktualisiert am 18.08.2011 121 Kommentare

Wer gegen Entgelt sexuelle Dienste von Prostituierten unter 18 Jahren in Anspruch nimmt, soll künftig bestraft werden können. Dies will der Bundesrat. Er hat eine entsprechende Vernehmlassung eröffnet.

Stellte heute die neue Strafnorm in Bern vor: Justizministerin Simonetta Sommaruga.

Stellte heute die neue Strafnorm in Bern vor: Justizministerin Simonetta Sommaruga.
Bild: Keystone

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Sollen Freier von unter 18-jährigen Prostituierten künftig bestraft werden? Dies fordert der Bundesrat.

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«Es geht vor allem um einen Ausbau des Schutzes für Jugendliche», sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga heute vor den Medien in Bern. Dieser sei ihr «ausserordentlich wichtig». Strengere Regeln sind die Voraussetzung dafür, dass die Schweiz der Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch beitreten kann.

Nach geltendem Recht machen sich Freier strafbar, wenn eine Prostituierte jünger als 16 Jahre alt ist und sie selber mehr als drei Jahre älter sind. Mit über 16-Jährigen sind einvernehmliche sexuelle Kontakte dagegen heute nicht strafbar - auch wenn sie gegen Bezahlung erfolgen.

Freiheitsstrafe für Freier

Künftig sollen Freier nun mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden, wenn sie gegen Entgelt die sexuellen Dienste von Unmündigen in Anspruch nehmen. Als Bezahlung gelten auch Drogen, Essen, Unterkunft oder Ferien.

Unter Strafe gestellt wird ausserdem die Förderung der Prostitution Unmündiger. Zuhälter, Bordellbetreiber oder Escort-Services, die mit Gewinnabsichten die Prostitution erleichtern oder begünstigen, sollen mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden. Die jugendlichen Prostituierten sollen dagegen straflos bleiben.

Mehr Schutz bei Pornografie

Auch bei der Kinderpornografie will der Bundesrat den Schutz ausdehnen. Kinder sollen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr vor der Mitwirkung bei sexuellen Darstellungen geschützt werden. Wer pornografisches Material mit unter 18-Jährigen herstellt, dem droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Dies gilt auch für jene, die solches Material einführen, lagern, anpreisen, in Verkehr bringen, zeigen, zugänglich machen, erwerben oder besitzen. Der Konsum soll nach dem Willen des Bundesrates mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden.

Nicht jedes Nacktfoto verboten

Sommaruga machte vor den Medien deutlich, dass es dem Bundesrat nicht um eine Anhebung des Schutzalters geht: Einvernehmliche sexuelle Kontakte mit 16- und 17-Jährigen, die nicht unter Prostitution fallen, sollen straffrei bleiben.

Straffrei bleibt auch ein 17-Jähriger, der von seiner 16-jährigen Freundin mit deren Einverständnis ein pornografisches Foto macht, wie die Justizministerin sagte.

Grooming schon geregelt

Ferner hat der Bundesrat darauf verzichtet, einen neuen Straftatbestand wegen «Grooming» zu schaffen. Es geht dabei um das Anbahnen von Kontakten mit Unmündigen im Internet. Die Konvention verpflichtet die Mitgliedstaaten, dieses Tun unter Strafe zu stellen, wenn der Kontaktaufnahme konkrete Handlungen für ein Treffen folgen.

Das ist in der Schweiz aber gemäss Bundesgericht bereits strafbar, wie Sommaruga erklärte. Auch in Sachen Prävention, Opferschutz und Interventionsprogramme erfüllt die Schweiz die Anforderungen der Konvention.

Keine verlässlichen Zahlen

Parteien, Verbände und andere interessierte Kreise können sich bis Ende November zu den geplanten Gesetzesänderungen äussern. Die Schweiz hatte die Konvention vor rund einem Jahr unterzeichnet. Damals kündigte Sommaruga auch die Eckwerte der geplanten Gesetzesänderungen an.

Die Kantone sprachen sich in einer Anhörung für die Verschärfung aus. Manche sind auf kantonaler Ebene bereits aktiv geworden, mit gewerbepolizeiliche Regulierungen. Im Kanton Genf gilt ein entsprechendes Gesetz seit rund einem Jahr, in anderen Kantonen gibt es ähnliche Projekte.

Die Schweiz ist eines der wenigen Ländern Europas, in welchem käuflicher Sex mit 16- und 17-jährigen Jugendlichen nicht strafbar ist. Wie viele minderjährige Prostituierte es gibt, wissen die Behörden nicht: Es gebe keine verlässlichen Zahlen dazu, sagte Sommaruga. Auch wenn es nur wenige seien, sei der bessere Schutz aber von Bedeutung. (sam, pbe/sda)

Erstellt: 18.08.2011, 11:34 Uhr

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121 Kommentare

Antonio Andreano

18.08.2011, 11:07 Uhr
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Ich war zutiefst erstaunt, als ich das zum ersten Mal vor ein paar Monaten gelesen hatte, dass Prostitution ab 16 bereits legal sei in der Schweiz. Ein junge Frau darf weder Spirituosen kaufen, noch einen nicht jugendfreien Film mieten, aber zum anschaffen gehen geschickt werden, ist ok. Das ist so dermassen hirnrissig, wie ist das in unserem ansonsten so hyper-reguliertem Land überhaupt möglich? Antworten


Peter Hallwyl

18.08.2011, 12:09 Uhr
Melden 60 Empfehlung

Alle paar Monate eine Verschärfung des Sexualstrafrechtes. Wäre es nicht einfacher die Sexualität gleich ganz zu verbieten? Das würde weniger kosten. Antworten



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