Schweiz

Gesetze aus dem Bauch

Von Dario Venutti. Aktualisiert am 18.06.2011 22 Kommentare

Volksbegehren aus persönlicher Betroffenheit haben Erfolg. Aber sie spiegeln mehr den Zeitgeist, als viel zu bewirken. Ein Kommentar von Dario Venutti.

Kein Kavaliersdelikt: Mahnmal in Esslingen ZH nach einem Raserunfall am 15. Juni 2004 auf der Forchstrasse.

Kein Kavaliersdelikt: Mahnmal in Esslingen ZH nach einem Raserunfall am 15. Juni 2004 auf der Forchstrasse.
Bild: Beat Marti

Artikel zum Thema

Stichworte

Blog

Korrektur-Hinweis

Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.

Die Strassenverkehrsopfer-Organisation Road Cross hat diese Woche ihre Initiative «Schutz vor Rasern» eingereicht. Sie verlangt Freiheitsstrafen von ein bis vier Jahren für jene, welche die Geschwindigkeitslimiten krass übertreten, waghalsig überholen oder an einem unbewilligten Rennen teilnehmen. Wird jemand getötet oder schwer verletzt, wird der Fahrer noch härter bestraft.

Betroffenen-Initativen

Das Volksbegehren wird wahrscheinlich angenommen werden. Es erinnert stark an die Verwahrungs- und die Unverjährbarkeitsinitiative, die an der Urne erfolgreich waren.

Allen drei gemeinsam ist, dass sie von Bürgerbewegungen ausgingen: von Betroffenen selber oder von Freunden und Bekannten von Opferangehörigen. Die Initiativen zeichnen sich durch einen starken symbolischen Gehalt aus. Wer will schon das Risiko auf sich nehmen, einen gefährlichen Gewalttäter aus dem Gefängnis zu entlassen? Wie kann man nur gegen eine hartnäckige Verfolgung von Kinderschändern sein? Dasselbe bei der Autoraserei: Wer den Anschein erweckt, einen Raser in Schutz zu nehmen, steht auf verlorenem Posten.

Kein Kavaliersdelikt mehr

«Kiste einfach», heisst es auf Facebook unter Sympathisanten der Raserinitiative. Oder auch: «1000 Unfälle weniger pro Jahr», so die Überzeugung im Falle einer Annahme des Volksbegehrens.

Es ist richtig, dass Gerichte Raser härter anpacken. Galt der Temporausch vor ein paar Jahren noch als Kavaliersdelikt, entscheiden Richter heute nicht selten auf Eventualvorsatz: Sie sind der Ansicht, dass Raser Tote oder Schwerverletzte in Kauf nehmen, und sprechen in solchen Fällen nicht mehr von fahrlässiger Tötung. Das ist im Kanton Zürich mittlerweile die Praxis, und die Initiative will sie zum Schweizer Standard machen.

Es wird weiter gemordet

Doch die Hoffnung, damit mehr Sicherheit zu erlangen, ist trügerisch. Die meisten Kriminologen sind sich darin einig, dass härtere Strafen kaum eine präventive Wirkung haben. Was potenzielle Täter hingegen abschreckt, ist die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden. Ein Beispiel: Die Leute fahren eher schwarz, wenn die Busse 100 Franken beträgt und in der ganzen Stadt nur ein Kontrolleur unterwegs ist, als wenn die Busse bei 10 Franken liegt. Es wird daher nach einer Annahme der Raserinitiative wohl weiterhin illegale Rennen und Unfälle mit Toten geben. Ebenso wird in den USA auch noch dort gemordet, wo man dafür mit dem Tod bestraft wird.

Vermeintliches Vehikel

Trotzdem ist der Glaube gewachsen, dass schärfere Gesetze zu einer besseren Gesellschaft führen. Allein in den letzten 10 Jahren wurde das Strafgesetzbuch rund 40-mal revidiert. Zum Vergleich: Von seiner Verabschiedung 1937 bis zur ersten Revision dauerte es 20 Jahre.

Das Strafgesetz ist so zum vermeintlichen Vehikel geworden, gesellschaftliche Probleme zu lösen. Der Berner Kriminologe Karl-Ludwig Kunz spricht von einer «Anti-Furcht-Politik»: Deren Ziel sei es, die Erwartungen der Bevölkerung an eine grösstmögliche Sicherheit zu bestätigen. Doch das kann das Strafgesetz gar nicht leisten. Es liegt in seiner Natur, dass es erst dann zum Zug kommt, wenn die Tat schon verübt wurde.

Sollte die Initiative angenommen werden, wird man Raser härter bestrafen. Aber man wird damit nicht verhindern können, dass sich neue Machos hinters Steuer setzen und aufs Gaspedal drücken. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 18.06.2011, 07:33 Uhr

22

Kommentar schreiben

Verbleibende Anzahl Zeichen:

No connection to facebook possible. Please try again. There was a problem while transmitting your comment. Please try again.

22 Kommentare

Jack Berger

18.06.2011, 06:29 Uhr
Melden 38 Empfehlung

Komischer Beitrag. Das Fazit von Dario Venutti wäre also folgendermassen: Keine Gesetze machen, da sie sowieso verletzt werden bzw. nicht durchgesetzt werden können. Dann mal Gute Nacht ... Antworten


Peter Müller

19.06.2011, 10:54 Uhr
Melden 9 Empfehlung

Die Schweiz macht sich mit ihrer Raserhysterie immer mehr zur Lachnummer. Nur so als Beispiel: Wer mit 140 km/h auf der Landstrasse fährt, zahlt in DE ein Bussgeld von EUR 120 + 3 Punkte, aber in der Schweiz müsste er bei gleicher Geschwindigkeit mindestens ein Jahr ins Gefängnis. Ändert sich die Physik neuerdings an der Landesgrenze? Antworten



Schweiz

Populär auf Facebook Privatsphäre


Live @ Sunset

11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!

Online-Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.

Online-Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.