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Gesperrt für jedes Amt, Spiel und Integrationsprogramm

Von Maurice Thiriet. Aktualisiert am 17.07.2010

Seit dem 1. Juli werden gewalttätige Fussballfans härter bestraft. Die Massnahmen gegen Hooligans sind weit umfassender als bisher bekannt.

Wer in einem Fussballstadion randaliert, wird auch von allen Plätzen der unteren Ligen verbannt.

Wer in einem Fussballstadion randaliert, wird auch von allen Plätzen der unteren Ligen verbannt.
Bild: Keystone

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RICHTLINIEN STADIONVERBOTE

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Künftig gilt für gewalttätige Fussballfans ein umfassendes Stadionverbot bis hinunter in die 5. Liga. Das Verbot kann auch auf andere Sportarten ausgedehnt werden. Begrüssen Sie diese Massnahme?

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Ohne grosses Aufsehen zu erregen, kommunizierten die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten (KKPKS) und die Schweizerische Zentralstelle Hooliganismus (SZH) vergangene Woche, dass die Dauer der Stadionverbote für Gewalttäter von zwei auf drei Jahre ausgedehnt wird. Zusätzlich gelten die gegen Fussballfans verhängten Stadionverbote auch für Eishockeyarenen und umgekehrt. Recherchen des TA zeigen nun, dass die Neuerungen im Kampf gegen Ultras weit umfassender sind. Insbesondere was den Fussball angelangt.

Per 1. Juli hat die Swiss Football League (SFL), in der die Klubs der Super und Challenge League organisiert sind, die Hoheit über Stadionverbote an den Schweizerischen Fussballverband (SFV) abgetreten. Seit diesem Datum werden die «Richtlinien des SFV zum Erlass von Stadionverboten» angewandt, obwohl sie vom Zentralvorstand bis heute noch nicht abschliessend genehmigt sind. Das noch unveröffentlichte Papier, das dem TA vorliegt, listet Sanktionen auf, die weit über die herkömmlichen Stadionverbote hinausgehen.

Stadionverbote aller Sportverbände übernommen

Galt ein Stadionverbot früher nur in der Axpo und Challenge League, ist es nun gültig für alle Spiele an denen ein Klub des SFV beteiligt ist. Das Verbot gilt also für die Matches aller Mannschaften bis hinunter in die fünfte Liga (in allen Kategorien). Zudem behält sich der SFV vor, fehlbaren Ultras, die irgendeine Funktion innerhalb des SFV innehaben, für die Dauer des Stadionverbots die Lizenz zu entziehen – sei es als Spieler, Trainer oder Schiedsrichter.

Zusätzlich übernimmt der SFV die Stadionverbote all jener Sportverbände und Sportligen, mit denen er eine Einverständniserklärung abschliesst. Dies kann neben dem Eishockey auch auf den Handball- oder Unihockeyverband ausgeweitet werden. «Damit bereiten wir uns präventiv auf das Ausweichen der Gewalttäter in untere Ligen oder andere Sportarten vor», sagt der SFV-Sicherheitsverantwortliche Ulrich Pfister.

Landfriedensbruch reicht für drei Jahre

Neu ist der SFV auch für Randalierer im öffentlichen Raum zuständig. Das ist schlecht für ein Dutzend Aarauer Fans, die nach dem Cup-Spiel Biel - Aarau im Oktober 2009 im Bieler Bahnhof auf YB-Fans trafen. Die beiden Gruppen stürmten aufeinander los, doch die Bieler Polizei verhinderte die drohende Prügelei, was ihr einiges an Beschimpfungen eintrug. Nun läuft gegen rund ein Dutzend Aarauer Fans ein Strafverfahren wegen Landfriedensbruch.

Nach den neuen Richtlinien des SFV reicht bereits der Tatbestand des Landfriedensbruchs für ein dreijähriges Stadionverbot. Manuela Schiller, die Zürcher Anwältin der Aarauer Fans, beklagt, dass der SFV die neuen Richtlinien auch rückwirkend anwendet, was Pfister bestätigt: «Wir wenden das Reglement auf alle Fälle an, die seit dem 1. Juli von uns beurteilt werden müssen.»

«Neues Gewaltpotenzial»

Für Unmut auf Fanseite sorgt auch, dass Integrationsprogramme für Ultras mit Stadionverbot – wie etwa das «Programm 2. Chance» des FC Basel – von den neuen Richtlinien torpediert werden. Denn der SFV verbietet neu eine Lockerung der Stadionverbote für Fans, die wegen eines Gewaltdelikts verurteilt sind oder gegen die ein Strafverfahren läuft. Gleichzeitig schreibt der SFV vor, dass Fans, die gegen die Stadionordnung verstossen, «wann immer möglich» angezeigt werden müssen.

Ornella Pessotto vom Fanprojekt Basel ist sauer. In der alten Fankommission habe man zusammen mit SFL-Funktionären vor zwei Jahren eine «intelligente und verständliche Richtlinie» erarbeitet. «Dieser Entwurf hätte den Dialog zwischen Fans, Klubs und Verband zugelassen. Die neuen SFV-Regeln sind unflexibel und lassen den gesunden Menschenverstand vermissen», sagt Pessotto.

Anwältin Schiller bereitet die totale Verbannung ihrer Mandanten aus der Fussballwelt Sorgen: «Diese umfassende soziale Stigmatisierung ist kontraproduktiv. Das schafft Frust, Langeweile und damit neues Gewaltpotenzial.»

«Eher präventiven Charakter»

Pfister widerspricht. Der Ausschluss aus allen Bereichen des Fussballs komme nur bei Gewalttätern zur Anwendung. Dass alle Anpassungen mehr Repression bedeuteten, sei eine einseitige Sicht. «Wir haben von den Fans gewünschte Verbesserungen vorgenommen», so Pfister. «Neu gibt es ein Anhörungsrecht und eine Ombudsstelle beim SFV, die Rekurse gegen Stadionverbote prüft.»

Ausserdem beuge ein differenzierter Sanktionskatalog allfälliger Willkür durch Sicherheitsbeauftragte in den Stadien vor. «Es ist nun klar, für welchen Verstoss welche Strafe zu erwarten ist. Und für Bagatelldelikte haben wir die Möglichkeit der Verwarnung geschaffen», sagt Pfister. Dank den verschiedenen «Strafmassen» seien verhältnismässigere Sanktionen möglich.

Ombudsstelle noch nicht besetzt

Problematisch ist, dass Pfister die neuen Richtlinien bereits anwendet, obwohl die Ombudsstelle noch nicht besetzt ist. «Das stimmt, doch das Reglement gilt erst seit zwei Wochen. Es ist noch kein Fall weitergezogen worden», sagt Pfister. Bis Mitte August werde die Ombudsstelle besetzt sein. Der SFV dürfte die neuen Richtlinien Ende nächster Woche vollumfänglich publik machen. Erst dann will der Zentralvorstand das Papier endgültig absegnen. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 17.07.2010, 12:07 Uhr

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