Schweiz

Gestohlene HSBC-Daten sind in Bern

Aktualisiert am 28.01.2010

Eine Kopie der Daten, die ein Ex-Mitarbeiter der Bank den französischen Behörden übergeben hatte, sind bei den Bundesanwälten eingetroffen.

Hat Kundendaten verloren: HSBC-Filiale in Genf im Dezember.

Hat Kundendaten verloren: HSBC-Filiale in Genf im Dezember.
Bild: Keystone

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat am Donnerstag die gestohlenen Dokumente der Privatbank HSBC in Bern in Empfang genommen. Die verlangten Unterlagen waren vor einer Woche der Schweizer Botschaft in Paris übergeben worden.

Die BA sei nun im Besitz der Akten, bestätigte Sprecherin Jeanette Balmer der Nachrichtenagentur SDA. Die Dokumente umfassen «in Heft und Kopien von Computer-Festplatten», wie sie weiter sagte. Deren Inhalt werde sorgfältig analysiert.

In Davos angekündigt

Die Krise zwischen der Schweiz und Frankreich wegen der gestohlenen HSBC-Kundendaten scheint damit vorbei zu sein. «Wir haben jetzt ein Einvernehmen gefunden in Bezug auf die gestohlenen Daten», sagte Bundesrat Hans-Rudolf Merz bereits am Mittwoch vor den Medien nach einem Treffen mit Frankreichs Budgetminister Eric Woerth in Davos.

Der Datendiebstahl eines ehemaligen Angestellten der Genfer Privatbank hatte zu Spannungen zwischen beiden Ländern geführt. Paris benutzte die Daten, um gegen eigene Steuersünder vorzugehen. Bern zeigte sich empört und forderte die Rückgabe der Daten.

Keine Amtshilfe bezüglich der betroffenen Kunden

Im Dezember beschloss der Bundesrat, die Ratifizierung des neuen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Frankreich zu sistieren. Mit diesem Abkommen wird die Amtshilfe auf Fälle von Steuerhinterziehung ausgeweitet.

Paris habe versprochen, aufgrund der gestohlenen HSBC-Daten keine Gesuche um Amtshilfe zu stellen, sagte Merz am Weltwirtschaftsforum (WEF) weiter. Wenn Amtshilfegesuche aus Paris einträfen, könne man diese mit den HSBC-Daten vergleichen, die Frankreich der Schweiz zurückgegeben habe. Damit finde man schnell heraus, ob für ein Amtshilfegesuch die gestohlenen Daten verwendet worden seien.

Der Bundesrat will es schriftlich haben

Zudem habe Frankreich der Schweiz eine Drittstaatenregelung zugesichert: Frankreich habe sich bereit erklärt, die Schweiz zu informieren, sollte das Land die Daten an Drittstaaten weitergeben. Auch sei Frankreich bereit, Drittstaaten zu ersuchen, die Informationen nicht in einem Amtshilfeverfahren mit der Schweiz zu verwenden.

«Die Frage, wie man künftig mit gestohlen Bankdaten umgeht, musste und konnte anhand dieser Diskussion mit Frankreich beantwortet werden», hielt Merz weiter fest. Dies sei ein gutes Zeichen für das DBA. Die Sistierung der Ratifikation des DBA sei damit allerdings noch nicht vorbei, sagte Merz: «Wir werden das dann machen, wenn wir das heutige Gespräch auch schriftlich niederlegt haben. Aber ich zweifle überhaupt nicht daran, dass wir das in kurzer Zeit haben werden.»

Die Beziehung zwischen den beiden Ländern sei niemals schlecht gewesen, betonte der Finanzminister. Man habe wegen der HSBC-Affäre nur Differenzen gehabt. Auch Woerth äusserte sich nach dem Treffen zufrieden. In der Tat kämen die Verhandlungen für die Ratifizierung des Doppelbesteuerungsabkommens gut voran. Die Schweiz und Frankreich arbeiteten in «konstruktivem Geist» an Fortschritten, hiess es aus Woerths Umfeld. (oku/sda)

Erstellt: 28.01.2010, 18:38 Uhr

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