Gnade für den Hofnarren
Von Hannes Nussbaumer. Aktualisiert am 06.04.2009 21 Kommentare
TA-Redaktor Hannes Nussbaumer.
Unparteiisch, klug und differenziert: So wünschen wir uns die Wissenschaftler unserer Universitäten – ganz besonders, wenn sie als Experten auf vermintem Terrain agieren. Ulrich Thielemann, Wirtschaftsethiker an der Uni St. Gallen, war fraglos auf solchem Terrain unterwegs, als er vor einem Bundestagsausschuss in Berlin über die Schweiz und das Bankgeheimnis referierte. Gleichwohl tat er es weder unparteiisch noch klug, sondern mit dem Eifer des Anklägers: In der Schweiz würden «abenteuerliche» Argumente zur Rechtfertigung des Bankgeheimnisses zirkulieren, ausserdem fehle jegliches Unrechtsbewusstsein. So Thielemanns Duktus.
Soll ihn die Uni deswegen entlassen, so wie es der Rektor erwägt und Ex-HSG-Professor Franz Jaeger fordert? Nein, soll sie nicht. An der St. Galler Elite-Schmiede ginge nicht mehr viel, wenn alle, die einmal Fragwürdiges gesagt oder auf Falsches gesetzt haben, abtreten müssten: etwa die Professoren, die den späteren Managern blindes Marktvertrauen einimpften; oder die Dozenten, welche die Gewinnmaximierung gepriesen haben; oder Franz Jaeger, der sich anlässlich seiner Abschiedsvorlesung im Jahr 2007 von Marcel Ospel würdigen liess.
Zudem sind Wirtschaftsethiker dazu da, unangepasst zu denken. Er sehe sich als «Hofnarr der Kaderschmiede HSG», sagte einst Thielemanns Chef, Professor Peter Ulrich. In dieser Rolle schreibt er seit Jahren gegen «Raffgier» und «Selbstbereicherung» an – und hat dafür anfänglich viel Kritik kassiert.
Hofnarren haben so wenig wie unsereiner eine Lizenz zu Fehlleistungen. Gleichzeitig gilt aber: Einen Hofnarren beim ersten Missfallen für vogelfrei zu erklären, ist nicht nur unliberal, sondern auch unklug. Eine Gesellschaft, die das unbequeme Denken abwürgt, verarmt intellektuell. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 06.04.2009, 23:30 Uhr
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Man könnte ja froh sein, dass wenigstens einer noch nachdenkt. Aber ist das wirklich nur Hofnarrentum? Art 16 Bundesverfassung: 1 Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet. 2 Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten. Wer dem Bankgeheimnis die Verfassung opfern will, entspricht genau der Beschreibung Tielemanns. Antworten
In der Sache hat Prof. Thielemann jedenfalls recht. Vielleicht sollten wir endlich lernen, Kritik zu prüfen und daraus Lehren zu ziehen. Zu lange wurde jedweder Schmutz unter den Teppich gekehrt ! Und: wo bleibt da die Freiheit der Wissenschaft, wenn selbst der Rektor keine Kritik verträgt ? Ich bin Prof. Thielemann sehr dankbar für seine klare Stellungnahme aus ethisch-wirtschaftlichem Blickfeld Antworten






