Schweiz

Goldene Fallschirme für Beamte, aber nicht für Manager

Von Fabian Renz. Aktualisiert am 04.02.2012 54 Kommentare

Der Bundesrat will seinem Personal weiterhin Abgangsentschädigungen zusprechen. Bei Aktiengesellschaften sollen sie unzulässig werden.

Auch im Innern soll es attraktiv für Topbeamte bleiben: Bundeshaus in Bern.(Archivbild)

Auch im Innern soll es attraktiv für Topbeamte bleiben: Bundeshaus in Bern.(Archivbild)
Bild: Keystone

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In der Frühjahrssession wird sich das Parlament sowohl mit Beamten- als auch mit Managerlöhnen befassen. Für börsenkotierte Aktiengesellschaften sollen die Vergütungsvorschriften wesentlich verschärft werden. Im Visier haben die Politiker unter anderem die berühmt-berüchtigten goldenen Fallschirme für gescheiterte Firmenbosse: Nach dem Willen des Bundesrates und der vorberatenden Ständeratskommission sind Abgangsentschädigungen künftig im Grundsatz «unzulässig». So steht es im indirekten Gegenvorschlag zu Thomas Minders Volksinitiative gegen die Abzockerei, mit dem sich der Ständerat in der Frühjahrssession beschäftigen wird.

Wie sich nun zeigt, sollen für Bundesbeamte aber andere, grosszügigere Massstäbe gelten. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerats sprach sich diese Woche mit 8 zu 4 Stimmen dafür aus, dass der Bund gewissen Personalkategorien – in erster Linie Topkadern – weiterhin Abgangsentschädigungen ausrichten darf. Nur eine Minderheit wollte im Bundespersonalgesetz verankern, dass solche Zahlungen «grundsätzlich weder vereinbart noch ausgerichtet» werden könnten.

«Das beisst sich» – so kommentiert SVP-Ständerat Peter Föhn (SZ) die vorgesehene Besserstellung der Beamten. Für ihn ist Gleichbehandlung angezeigt, zumal es immerhin um «Gelder der Öffentlichkeit» gehe. «In letzter Zeit hat man es mit Abgangsentschädigungen beim Bund zu weit getrieben», meint Föhn – und verweist zum Beispiel auf die gehäuften Austritte von entschädigungsberechtigten Kadern im Justizdepartement unter Eveline Widmer-Schlumpf (Walter Eberle, Yves Bichsel, Sonja Bietenhard, Livio Zanolari u. a.)

Tatsächlich gab damals vor allem die Entschädigung des geschassten Generalsekretärs Walter Eberle zu reden, der weit über 300'000 Franken kassierte. Noch kontroverser wurden die 275'000 Franken diskutiert, die 2008 an den wegen einer Stalking-Affäre zurückgetretenen Armeechef Roland Nef gingen.

«Möglichst analoge Regeln»

Die Zürcher GLP-Ständerätin Verena Diener weist darauf hin, dass diese Beträge mit den «exorbitanten» Abgangsvergütungen gewisser Manager kaum zu vergleichen seien. «Trotzdem ist die Frage berechtigt, ob für Bund und Aktiengesellschaften nicht möglichst analoge Regeln angebracht wären», so Diener. «Wir sollten nicht den Eindruck erwecken, die Privatwirtschaft benachteiligen zu wollen.»

CVP-Fraktionschef Urs Schwaller verteidigt dagegen den SPK-Entscheid. Bei den Regeln für die Manager gehe es darum, Millionen-Exzesse wie in der Vergangenheit zu vermeiden. Der Bund wiederum zahle Abgangsentschädigungen nur in absoluten Ausnahmefällen. «Wir sollten ihm diese Flexibilität weiterhin geben. Sie ermöglicht im Bedarfsfall meist rasche Personalrochaden.»

Ähnlich argumentiert Anand Jagtap, Sprecher des Eidgenössischen Personalamts. Die Abgangsentschädigungen böten den Topkadern eine gewisse finanzielle Sicherheit. Der Generalsekretär eines Departements zum Beispiel müsse damit rechnen, seine Stelle zu verlieren, wenn er einen neuen Bundesrat als Chef erhalte. Es gelte zu gewährleisten, «dass der Bund ein attraktiver Arbeitgeber bleibt», sagt Jagtap. «Würden Abgangsentschädigungen wegfallen, müsste man sich überlegen, im Gegenzug die Löhne zu erhöhen.»

Insgesamt 13 Entschädigungen

Urs Schwaller betont überdies, dass der Bund transparent agiere: Die Finanzdelegation des Parlaments werde über die geleisteten Abgangsentschädigungen stets informiert. «Wir sprechen hier von vielleicht fünf bis acht Fällen pro Jahr.»

Eine etwas höhere Zahl findet sich im «Reporting Personalmanagement» der Bundesverwaltung für das Jahr 2010. Dem Bericht zufolge wurden 2010 insgesamt 13 Abgangsentschädigungen ausgerichtet. Die Kosten lagen bei insgesamt knapp 1,7 Millionen Franken.

Verglichen mit den Spitzenreitern aus der Wirtschaft ist dies in der Tat nicht viel. Percy Barnevik zum Beispiel liess sich 2001 seinen Abgang als ABB-Chef mit insgesamt 148 Millionen Franken vergolden.

(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 04.02.2012, 10:13 Uhr

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54 Kommentare

Mike Muller

04.02.2012, 10:18 Uhr
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Nichtstun wird sogar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses belohnt! Hart arbeiten wird verachtet und kriminalisiert. Und alles in einer direkten Demokratie auf Kosten deren die arbeiten, via Steuern die Beamtenelite finanzieren und das Debakel verhindern könnten. Verkehrte Politik - verkehrte Welt! Antworten


Eugen Fischer

04.02.2012, 11:15 Uhr
Melden 131 Empfehlung

Schön, wenn die Politische elite bei den Banken, versicherunen von einer Abzockerei sprechen, aber im eigenen Hause keinerlei Einsichten sich auferlagen. dies hat mit Sicherheit Vorbildcharakter, aber leider im negativen. Antworten



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