Schweiz

Google Street View: Datenschützer Thür klagt vor Bundesgericht

Er wolle von den höchsten Richtern der Schweiz wissen, ob es das Recht auf das eigene Bild noch gebe, sagt der eidgenössische Datenschutzbeauftragte.

Will eine «richterliche Entscheidung»: Hanspeter Thür in «10vor10».

Will eine «richterliche Entscheidung»: Hanspeter Thür in «10vor10».
Bild: 10vor10/SF

Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür wird losgelöst von Googles Datenschutzbestrebungen vor Bundesgericht klagen, wie er gegenüber «10vor10» des Schweizer Fernsehens bestätigt.

«Es braucht eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichts, ob es das Recht auf das eigene Bild noch gibt», sagt Thür gegenüber der Nachrichtensendung.

«Das Beispiel zeigt, dass wir als Aufsichtsbehörde erst hinterher kommen», sagte Thür im Interview mit SF. Deswegen fordert er ein verschärftes Gesetz, das eine Bewilligungspflicht für Internetfirmen vorsieht.

Google verspricht Verbesserungen

«Wenn Google neue Produkte veröffentlicht, halten wir uns an die geltenden lokalen Gesetze», liess Google verlauten. Die Firma hat am Mittwoch im Gespräch mit Thür Vorschläge zur Verbesserung des Online-Dienstes Street View präsentiert. So will die Firma künftig mehr Details über den Fahrplan der Aufnahmewagen bekannt geben.

Auch die Verwischungstechnologie in Street View werde man «deutlich verbessern», und zwar sowohl bei Nummernschildern als auch bei Gesichtern, sagte Peter Fleischer, Datenschutzbeauftragter von Google, am Mittwoch in einer Telefonkonferenz. Diese Verbesserungen würden innerhalb der nächsten Wochen umgesetzt.

(oku)

Erstellt: 03.09.2009, 08:26 Uhr

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34 Kommentare

Tobias Glatthard

04.09.2009, 09:40 Uhr
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Warum diskutieren hier alle ohne wirklich die richtigen Fragen zu stellen: Warum ist Google Street View im Rest der Welt erlaubt? Warum sagt er nicht was den Datenschützer wirklich stört - sieht er eine Zukunft MIT Streetview? Tönt danach, dass er es einfach cool findet dass er in "den News" ist und in jeder auf seinen Job anspricht - Vorwürfe wie er sie äussert sind haltlos, es ist 2009 oder? Antworten


Gabriel Rickenbacher

03.09.2009, 13:48 Uhr
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Herr Thür kämpft auf dem falschen Schlachtfeld und ohne die nötige Sachkenntnis. Aus seinen bisherigen Aeusserungen muss ich schliessen, dass er die Infomatik nur vom Hörensagen kennt. Er sollte sich weiterbilden und dann die wirklichen Probleme im Datenschutz (Austausch von Gesundheitsdaten und Finanzinformationen, etc.) angehen. Wer aus einem Sexshop kommt, muss halt rechnen erkannt zu werden. Antworten


Peter Keller

03.09.2009, 13:24 Uhr
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Lieber Samuel Ninck, stört es Sie wenn Cheng Guo Hu aus Peking sieht wie es in ihrer Quartierstrasse aussieht und ob Sie ihr Auto dort parkiert haben? Denken Sie jemand aus dem Web interessiert dies wirklich? Haben Sie schon versucht herauszufinden, ob Ihre Nachbarin gestern an der Bahnhofstrasse beim Einkaufen war? Wenn Sie jemand ausspionieren will dann hat er sicher nicht auf Google SV gewartet Antworten


hans zumstein

03.09.2009, 11:24 Uhr
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Die Bünzli Schweiz, vertreten durch den Datenschützer Thür, will sich gegen das Erfolgsmodell Google SV durchsetzen? Es wirkt je länger je lächerlicher was der "Täterschützer" durchstieren will. Gut, er persönlich geht kein Risiko ein, die Verfahrenskosten muss er nicht aus seinem Portemonnaie bezahlen, für das müssen die Steuerzahler hinhalten. Fazit: Datenschützer aus dem Stellenetat streichen. Antworten


Samuel Ninck

03.09.2009, 11:18 Uhr
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Es ist natürlich etwas ganz anderes, ob ein Sachverhalt nur vor Ort erfahren werden kann oder ob zig Millionen Menschen per Mausklick Zugriff darauf haben. Heute muss man neben privatem und öffentlichem auch den "global öffentlichen" Bereich unterscheiden. Danke, Herr Thür, für Ihre wichtige Arbeit, die Bedingungen für diese globale Öffentlichkeitund gerichtlich feststellen zu lassen. Antworten


Hans Schmid

03.09.2009, 11:09 Uhr
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Der Staat darf einen bis ins letzte Detail durchleuchten (Busse bei verweigerten Telefonumfragen, biometrische Pässe, etc.) aber auch die normale Bevölkerung von etwas profitieren kann, interveniert der Datenschützer, der auch noch heuchelt sich FÜR die Interessen der Bevölkerung einzusetzen. Dabei will er nur das Schnüffelmonopol einer grössenwahnsinnigen Beamtenschaft zementieren. Antworten


Thomas Zaugg

03.09.2009, 10:20 Uhr
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Da kann ich Chregu nur zustimmen. Sehr schade, dass man sich immer und immer wieder vor diesem Bünzlitum der Schweizer schämen muss. Diese kleine Sörgelchen von diesem Thür möchte ich auch haben, dann wäre mein Leben doch schon soo viel einfacher. Macht weiter so Google. Euer Street View ist echt ein super nutzbares Tool, das man nie mehr missen will. Antworten


Peter Schürch

03.09.2009, 10:01 Uhr
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Mir fällt auf, dass alle publizierten Bilder, welche "Aufsehen" erregen aus der Stadt Zürich stammen. Bern, Thun, Luzern, Lausanne, Genf und viele mehr sind in Street View zu sehen und haben scheinbar keine Probleme damit. Ich dachte immer, Zürich sei eine weltoffene und aufgeschlossene Stadt. Mir schein, umdenken ist angesagt. Wir leben im 21. Jahrhundert. Antworten


Michael Grob

03.09.2009, 09:55 Uhr
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Ach, Herr Thür, und die Vogelperspektive der Konkurrenz (Bing) ist dann also OK, wo man nicht nur an die Gärten, sondern noch rein sieht? Und das Bundesamt für Statistik darf einen (notabene nicht anonymisiert) alles Fragen? Und Biometrische Pässe mit Datenbanken, Vielleicht-mal-Gewalttätig-Datenbanken (Gamma) sind OK? Falscher Mann im falschen Job? Antworten


Peter Keller

03.09.2009, 09:51 Uhr
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Man müsste Herr Thür fragen, warum für Google SV andere Mässstäbe gelten als bisher. Z.B. kann ich problemlos im Internet nach Bilder "Bahnhofstrasse Zürich" suchen und innert Sekunden erkenne ich dutzende von Menschen auf den Bildern. Wie schützt mich Herr Thür, wenn ein Tourist in Japan seine Reisefotos ins Internet stellt und ich zufällig erkennbar bin? Das gleiche beim Fernsehen, Zeitung? Antworten


Jack Maier

03.09.2009, 09:50 Uhr
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Die Schweiz wiegt sich immer mehr in ein lächerliches Licht. Mittlerweile schäme ich mich für die Schweiz. Antworten


Chregu Staub

03.09.2009, 09:49 Uhr
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Ein weiteres, tragisches Beispiel für das liebe schweizer Bünzlitum... Interessierts mich, wer mich auf der Strasse laufen sieht?? Interessierts mich, wenn jemand mein Auto im Stau stehen sieht?? Wenn ja, müsste ich mich zuhause im Zimmer einschliessen... Und garantiert jeder, der einmal in den Ferien war, ist auf einem fremden Erinnerungsfoto verewigt... Die Privatsphäre endet an der Haustür Antworten


Ueli Hoch

03.09.2009, 09:28 Uhr
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Danke Herr Thür, sie handeln 100% richtig. Hier müssen wirklich klare Grenzen und Regeln erstellt werden, was erlaubt ist und was nicht. Antworten


Richard Marti

03.09.2009, 09:00 Uhr
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Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte teilt dasselbe Los, wie andere solcher "Stabstellen" des Bundes (bsp. Peisüberwacher): Sind zahnlose Tiger, welche keine Instrumente haben die wirklichen Problem anzupacken. So müssen sie den halt, um ihre Stelle zu rechtfertigen, mit medienwirksamen (Schein-)Problemen in die Öffentlichkeit treten. Antworten


Marco Lardi

03.09.2009, 08:50 Uhr
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Google kann die geforderten Auflagen nicht erfüllen und macht einfach was es will. Da bracucht es selbstverständlich jemand, der zum rechten schaut. Man siehe nur den Blick Bericht über drei Junge Frauen die angeblich Drogen gekauft haben. Toll, die ganze Schweiz kennt nun diese Mädchen und stehen in einem schiefen Licht. Blick musste sich zwar entschuldigen, aber der Imageschaden tragendieMädchen Antworten


appien battistini

03.09.2009, 08:49 Uhr
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seit dem 16 jh. machen künstler 'aufnahmen' vom täglichen leben... wollen sie aus a. ankers bildern schäreschnitte machen? sie haben zuwenig sorgen, schön für sie. Antworten


Thomas Ernst

03.09.2009, 08:41 Uhr
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Wenn wir so weiterfahren, darf in Zukunft keine Sportübertragung, keine Konzertübertragung oder sonst irgendwas öffentliches über einen Bildschirm in die gute Stube kommen. Es gibt für einen Datenschützer bessere Daseinsberechtigungen als Street View. Antworten


Markus F. Baumgartner

03.09.2009, 08:31 Uhr
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Ach Herr Thür, für solche Sachen finden Sie wirklich Zeit ? Haben wir wirklich keine andern Probleme ? Kümmern Sie sich doch lieber um das Bundesamt für Statistik (BFS). Jedenfalls werde ich absolut keine Auskünfte betr. meiner Person am Telefon geben. Für das gäbe es Fragebogen, die diese Aktion legimitiert ! Wie mit solchen Tel. Unfug betrieben wird ist längst bekannt ! Das Bundesgericht grüsst. Antworten


Lucien Michel

03.09.2009, 08:03 Uhr
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Absolut lächerlich, diese Paranoia wegen G.St.W. - ich dürfte ja nie aus dem Haus, nie ins Auto sitzen, nie das Handy einschalten, nie die Cumulus-Karte, die Postcard, hinhalten, nie einen Pass bestellen usw. - ich könnte ja gesehen, gescannt, archiviert etc. werden. Um meinen Garten müsste ich ein 3m Mauer aufstelle, es könnt ja einer reingucken - auf der Strasse müsste ich mich verschleiern..... Antworten


Franz Klammer

03.09.2009, 08:00 Uhr
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Es ist mir unverständlich das Herr Thür wegen Street View ein so grosses Tamtam macht, aber angesichts der bevorstehenden Abstimmung über "GAMMA" in Zürich, wo jeder unbescholtene Bürger von der Polizei als potenzieller Randalierer in eine Datenbank aufgenommen werden kann, schweigt er sich aus. Hier wird wieder mal mit 2 verschiedenen Ellen gemessen zum Nachteil der Bürger. Antworten


Gerhard Friedl

03.09.2009, 07:45 Uhr
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Ich finde es absolut richtig, dass Thür vor Bundesgericht geht. Ich will auch weiterhin durch die Strassen gehen können, ohne befürchten zu müssen, fotografiert zu werden und dann in irgend einem Internetteil zu erscheinen. Ich habe ein Recht auf meine absolute Privatsphäre. Google ist eine hässliche Riesenkrake, die gestutzt werden muss. Antworten


rene klingler

03.09.2009, 07:40 Uhr
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Bravo Herr Thür, meine Hochachtung, sie sind bisher der einzige Datenschützer der wirklich etwas unternimmt und nicht einfach so schnell klein beigibt. Machen sie weiter so! Antworten


Beat Knüsel

03.09.2009, 07:36 Uhr
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Bevor unser Datenschutzbeauftragter in seinem Übereifer ganz die Übersicht verliert, wäre sicher die Frage interessant, ob dann z.B. für DRS Aktuell nicht die gleichen Massstäbe gelten müssten? Antworten


Malte Gross

03.09.2009, 07:35 Uhr
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Kindergarten... Die Bilder sind so praktisch. Endlich kann man Leuten anhand Bildern zeigen, wo sie abbiegen müssen, wenn man den Weg beschreibt. Schon mehrfach genutzt.. Es ist ja nichts zu sehen, was man sonst nicht auch durch persönliche Anwesenheit sehen könnte.. Antworten


Mario Monaro

03.09.2009, 07:17 Uhr
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Wenn man sich in der Öffentlichkeit bewegt - und z.B. sein Auto vor einem Erotik-Shop oder Bordell parkiert - ist man so oder so exponiert. Der Nachbar, der Chef oder die eigene Frau könnte einen ebenso ertappen wie auf Google Streetview. Alles was man als Normalbürger sehen kann ist öffentlich. Und so lange aus einem Bild einer Person kein Kapital geschlagen wird sehe ich da keine Probleme. Antworten


Michel GASSER

03.09.2009, 07:10 Uhr
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Man macht viel zuviel Lärm um dieses Street View. Es scheint, wir haben momentan keine wichtigere Probleme zu lösen... Antworten


Dani Meier

03.09.2009, 00:56 Uhr
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Entweder scheint Herr Thür die Arbeit ausgegangen zu sein oder er will einfach ein bisschen Aufmerksamkeit. Sonst haben wir ja keine Probleme, oder? Antworten


Heinz Martin

02.09.2009, 23:41 Uhr
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Datenschutz ist wichtig, sehr wichtig sogar. Aber was dieser Thür macht ist falsch! Google zeigt Kooperation und nun verlangt er noch eine administrative Hürde. Thür hat eindeutig das neue Medium Internet nicht begriffen. Selbst wenn zuerst eine Erlaubnis benötigt wird: es wird Leute geben, die sich einen Dreck um Regelungen kümmern, diese werden weitermachen und das Internet ist unkontrollierbar! Antworten


Reto Meyer

02.09.2009, 23:13 Uhr
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Es scheint Datenschützer Thür hat nichts gescheiteres zu tun. Dabei stellt die Mehrheit ja selbst intimstes auf Facebook etc. Schlimmer ist das er nichts gegen seinen eigenen Arbeitgeber macht: Flug- & Bankzahlungsdaten ohne Kontrolle in die USA oder etwa die neuste Umfragepflicht des Bundes. Glauben die den ich gebe einem Link Institut meinen Lohn etc preis? Sicher nie! Google ist da einfacher... Antworten


Gustave Racine

02.09.2009, 22:21 Uhr
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Soeben in 10 vor 10 von der Umfragepraxis des Eidg. Statistischen Amtes gehört. Da wäre das Arbeitsfeld des Datenschützers Thür und nicht bei Street View. Antworten


Jonas Reich

02.09.2009, 22:15 Uhr
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Ach wie wunderbar ist es doch, das Bundesgericht wieder einmal sinnlos zu beschäftigen, und dies erst noch ohne jegliches Prozessrisiko, Herr Thür ... Antworten


Patrik Eschle

02.09.2009, 21:58 Uhr
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Glücklich das Land, das solche Probleme hat! Vorausplanen scheint keine Stärke der helvetischen Verwaltung zu sein. Street View schaut schon lange in die Vorgärten und Herr Thür gibt sich überrascht und empört, als sei alles neu. Und wieder sollen die Richter entscheiden, statt das wir uns gelassen und entschlossen Wichtigerem zuwenden würden. Antworten


Domi Büttiker

02.09.2009, 21:54 Uhr
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Es ist Thür hochanzurechnen, dass er sich mit Zivilcourage, Durchsetzungsvermögen und fundierten Ueberzeugungen gegen den Riesen Google auflehnt. Google instrumentalisiert das Internet zu seinen Gunsten und die USA nutzen die (unverschlüsselten) Daten zum Ausbau ihrer Macht. Nur kommerzieller Druck (andere Suchmaschine nutzen) hilft gegen diese amorolische die Privatsphäre verletzende Praxis. Antworten


Chris Schumacher

02.09.2009, 21:48 Uhr
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Herr Thür verschleudert Steuergelder und beansprucht das Bundesgericht schon fast für eine Nichtigkeit. Es wäre angebrachter, sich mal um den neuen Anhang der Statistikerhebungsverordnung, spezifisch um die Punkte 15 und 16 zu kümmern. Ich möchte wissen, wie das BfS die Authentizität der Befragenden sowie den Datenschutz beim externen Befragungsinstitut sicherstellt. Wieso ist das kein Thema? Antworten



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