Google geht vor Bundesgericht
Aktualisiert am 12.05.2011 124 Kommentare
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Was Thür von Google fordert
In seiner Empfehlung an Google zum verbesserten Schutz der Privatsphäre auf Street View hat der Eidg. Datenschützer Hanspeter Thür die sechs folgenden Punkte aufgelistet. Bis auf Punkt 4 hatte das Bundesverwaltungsgericht alle Empfehlungen abgesegnet.
1. Google habe sicherzustellen, dass die Veröffentlichung der Bilder in Street View nur erfolge, wenn Gesichter und Autokennzeichen vollständig unkenntlich gemacht würden.
2. Google habe zu gewährleisten, dass die Anonymität von Personen im Bereich von sensiblen Einrichtungen gewahrt werde, insbesondere vor Frauenhäusern, Altersheimen, Gefängnissen, Schulen, Sozialbehörden, Vormundschaftsbehörden, Gerichten und Spitälern.
3. Google müsse dafür sorgen, dass der Privatbereich, wie etwa umfriedete Höfe oder Gärten, nicht auf Bildträger aufgenommen und bereits bestehende Bilder dieser Art aus Street View entfernt würden.
4. Google stelle sicher, dass die von Privatstrassen aus gemachten Aufnahmen aus Street View entfernt würden, sofern keine Einwilligung für die Aufnahmen vorliege.
5. Google habe mindestens eine Woche im Voraus darüber zu informieren, in welchen Städten und Dörfern in der darauf folgenden Woche Aufnahmen getätigt würden.
6. Google habe eine Woche vor Aufschaltung aufs Netz zu informieren, welche Dörfer und Städte aufgeschaltet würden. (sda)
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Das Bundesverwaltungsgericht hatte im März fast alle Forderungen des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür zur Verbesserung des Schutzes der Privatsphäre auf Street View abgesegnet. Im Zentrum steht dabei die Pflicht von Google, (GOOG 591.53 -2.01%) Gesichter von Personen und Fahrzeugkennzeichen manuell vollständig unkenntlich zu machen.
Aktuell werden laut Thür nur rund 98 Prozent aller Gesichter automatisch verwischt. Vollständige Anonymität muss Google im Bereich von sensiblen Einrichtungen herstellen – etwa bei Frauenhäusern, Gefängnissen, Schulen, Gerichten, Sozialbehörden und Spitälern.
Hautfarbe oder Kleidung
Dazu sind nach den Vorgaben des Bundesverwaltungsgericht neben dem Gesicht auch weitere individuelle Merkmale wie Hautfarbe oder Kleidung zu entfernen. Gegen den erstinstanzlichen Entscheid will Google in den nächsten Tagen Beschwerde beim Bundesgericht erheben, wie der US-Konzern mitteilt.
Der Schritt erfolge im Interesse der Schweizer Internetnutzer und Unternehmen. Gemäss Google soll die vollständige Verpixelung nicht möglich sein. Die vom Bundesverwaltungsgericht gestützte Forderung des Datenschutzbeauftragten sei deshalb unrealistisch.
Perfektion nicht möglich
Google-Sprecher Matthias Meyer erklärt das Problem so: «Wir haben eine Technologie zur Unkenntlichmachung von Gesichtern entwickelt, die in der Branche führend ist. Unsere Technologie sorgt dafür, dass Gesichter und Nummernschilder in 99% aller Fälle nicht identifizierbar sind. Wenn wir eine 100-prozentige Unkenntlichmachung von Gesichtern und Kennzeichen erreichen wollten, müssten wir jedes einzelne der Millionen von Schweizer Bildern manuell prüfen ? und es ist offensichtlich, dass es einfach keine 100%ige Perfektion geben kann, wenn manuelle Vorgänge beteiligt sind.»
Laut Google fordert das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aber eine 100-prozentige Unkenntlichmachung. In letzter Konsequenz sähe sich das Unternehmen deshalb gezwungen, Street View abzuschalten. Dabei handle es sich nicht um eine Erpressung, sondern um eine logische Konsequenz.
Gerichtsentscheid beeinflusst Standort Zürich nicht
Google-Schweiz-Chef Patrick Warnking sagte: «Wir erkennen an, dass das Gericht Bedenken wegen der Privatsphäre der Schweizer hat». Google nehme den Datenschutz äusserst ernst. «Wir haben bereits Massnahmen ergriffen, um die Identität von Einzelpersonen und Fahrzeugen bei Street View zu schützen. Und wir hoffen sehr, dass dies im Beschwerdeverfahren auch entsprechend gewürdigt wird.» Falls bei der automatischen Verwischung ein Bild übersehen worden sei, könne jeder Nutzer dies Google anzeigen.
Laut Warnking wird das kommende Urteil keinen Einfluss auf das Forschungs- und Entwicklungszentrum von Google in Zürich haben. Der Standort Zürich sei für Google wichtig und habe mit dem Streit um Street View nichts zu tun. Die Beschwerde erfolge im übrigen nicht aus finanziellen Gründen. Mit Street View verdiene man kein Geld.
212 Millionen Street-View-Ansichten
Google verwies weiter drauf, dass das Bundesverwaltungsgericht die Vorteile von Street View für die Menschen und Unternehmen in der Schweiz unberücksichtigt gelassen habe. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung habe den Dienst seit seiner Einführung im August 2009 schon einmal genutzt.
Über 212 Millionen Schweizer Street-View-Ansichten seien angeschaut worden. Nahezu 1000 Schweizer Unternehmen, Institutionen und Verbände hätten den Dienst in ihre eigenen Internetseiten eingebunden. (pbe/sda)
Erstellt: 11.05.2011, 10:19 Uhr
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124 Kommentare
Der Staat überwacht uns an allen Ecken und Enden in Echtzeit, aber wegen Streetview-Momentaufnahmen die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung schon Wochen oder Monate alt sind, wird ein derartig lächerliches Theater veranstaltet. Hautfarbe und Kleidung unerkenntlich machen - als ob man daraus jemanden eindeutig identifizieren könnte. Herr Thür, gäbe es keine dringenderen Datenschutzprobleme? Antworten



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