Hausarrest für Rappaz – Hungerstreik beendet
Aktualisiert am 21.07.2010 126 Kommentare
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Bernard Rappaz habe diese Bedingungen akzeptiert und daraufhin seinen Hungerstreik unterbrochen, hiess es in einem Communiqué des Walliser Sicherheitsdepartementes. Rappaz verweigerte seit rund zwei Monaten jegliche Nahrungsaufnahme. Anfang letzter Woche war er auf Anordnung der Walliser Behörden geschwächt ins Berner Inselspital verlegt worden.
Hintergrund für den Behördenentscheid ist eine beim Bundesgericht hängige Beschwerde von Rappaz. Die Richter in Lausanne müssen über einen vom Walliser Kantonsgericht abgelehnten Haftunterbruch entscheiden. Das Bundesgericht soll sein Urteil spätestens am 26. August fällen. Der Hausarrest gilt bis zu diesem Datum.
Leben mit allen Mitteln schützen
Das Bundesgericht hatte vergangen Woche die Walliser Behörden beauftragt, das Leben und die körperliche Integrität des Hanfbauers mit allen erforderlichen Mitteln zu schützen. Dazu wurden seitens des Sicherheitsdepartements verschiedene Massnahmen getroffen - darunter auch die Verlegung Rappaz' ins Berner Inselspital und die Anordnung einer Zwangsernährung vor dem Koma.
Diese Massnahmen genügten heute nicht mehr, schreiben die Walliser Behörden. «Die Ärzte von Bern stehen nicht unter dem Befehl des Departements und verweigern prinzipiell eine zwangsweise Ernährung.» Im Weiteren habe die Phase vor dem Koma gewisse Risiken für die Gesundheit zur Folge, argumentieren die Behörden ihre Kehrtwendung. (sam/sda)
Erstellt: 21.07.2010, 11:47 Uhr






