Hells Angels blasen zum Angriff gegen Ex-Bundesanwalt Roschacher
Von Mischa Aebi. Aktualisiert am 25.02.2009 12 Kommentare
Die Ermittlungen im Justizfall um den Motorradclub Hells Angels stehen nun eigentlich unmittelbar vor dem Abschluss. Sechs Jahre lang hatten Staatsanwälte des Bundes und eidgenössische Untersuchungsrichter daran gearbeitet. Doch jetzt verlangt der Zürcher Rechtsanwalt Bruno Steiner, dass nicht die 17 verdächtigten Rocker des Clubs vor den Richtern antraben müssen, sondern die verantwortlichen Justizbeamten. Steiner, ehemaliger Vizepräsident des Zürcher Bezirksgerichts, ist heute einer von 14 Verteidigern im Verfahren gegen die Rocker.
Doppelt gemoppelt
Der Anwalt will den Spiess gleich doppelt drehen. Das ergaben Erkundigungen dieser Zeitung. Zum einen hat er am 14.Februar bei der Bundesanwaltschaft eine strafrechtliche Anzeige wegen falscher Beschuldigung eingereicht. Im Visier hat er jene Beamten, die verantwortlich sind für die Einleitung der gross angelegten Ermittlungen gegen die Hells im Jahr 2003. Steiner will sich nicht festlegen, wer rechtlich gesehen die Verantwortlichen sind. Es dürfte sich um Exbundesanwalt Valentin Roschacher und Funktionäre der Bundespolizei handeln. Die Bundesanwaltschaft (BA) bestätigt die Eingabe Steiners. Diese sei gegenwärtig in Bearbeitung. Das weitere Vorgehen werde geprüft, teilt BA-Sprecherin Jeannette Balmer mit. Mehr könne sie dazu nicht sagen.
Beweise würden ungültig
Gleichzeitig hat Verteidiger Steiner auch beim eidgenössischen Untersuchungsrichteramt ein Schreiben deponiert. Ein Gesuch. Darin beantragt er, dass der allergrösste Teil des Beweismaterials gegen die Hells vor Gericht gar nicht erst verwendet werden darf. Es geht um all jene Beweise, auf welche die Ermittler auf Grund der grossen Überwachungsaktion 2003 stiessen. Mit der Überwachungsaktion meint Steiner jenen grossen, später heftig umstrittenen Lauschangriff der Bundesanwaltschaft gegen den Zürcher Motorradclub.
Ganzer Prozess hinfällig?
Der Club ist eine kriminelle Organisation: Dies war von Anfang an der Hauptverdacht der Ermittler. Die Bundesbehörden fanden damals bei der grossen Abhöraktion Hinweise auf viele weitere Delikte: so Hanfhandel im grossen Stil, geplanter Raubüberfall auf Geldtransporter, Anstiftung zu Körperverletzung, versuchte Schutzgeld-Erpressung. Etliche Verdachtsmomente haben sich in Luft aufgelöst. Sie erwiesen sich als Prahlerei der Rocker. Beim Hauptvorwurf und bei sechs Deliktkomplexen ermittelte die Justizbehörde aber all die Jahre über weiter.
Wird nun dem Gesuch des Verteidigers stattgegeben, müsste die Justiz nicht nur den Hauptvorwurf, sondern die gesamten Ermittlungsresultate der anderen Delikte ad acta legen, ohne dass es je zu einem Prozess kommt. Für jene Behörden, welche die Ermittlungen gegen die Hells Angels eingeleitet haben, wäre dies peinlich. 120 Bundesordner voller Beweismaterial haben sie in jenen sechs Jahren gesammelt.
Unerhörter Lauschangriff
Angriffspunkt sowohl im Gesuch wie in der Anzeige Steiners ist eben jener umstrittene Lauschangriff von 2003, beantragt von der damaligen Bundesanwaltschaft, bewilligt vom Bundesstrafgericht. Die Richter hatten den Beamten bewilligt, die Hells Angels während 15 Mo-naten Tag und Nacht mit Wanzen und versteckten Videokameras zu überwachen sowie die Telefone abzuhören.
Um die Bewilligung zu erhalten musste die Bundesanwaltschaft einen dringenden Tatverdacht geltend machen. Genau hier hackt Steiner ein. Im Schreiben an die Behörden übt er schärfste Kritik am damaligen Vorgehen der Justiz. Diese habe sich die Bewilligung beschafft, indem sie «falsche, irreführende und zumeist gänzlich haltlose Behauptungen über angeblich kriminelle Organisationsstrukturen» der Hells Angels angedeutet hätten. Als besonderes Indiz für das Vorliegen einer kriminellen Organisation habe die Bundesbehörde zum Beispiel geltend gemacht, dass die Mitglieder der Hells Angels Decknamen tragen. Zynisch nennt Steiner einige dieser Kürzel: Rolli (von Roland), Mac (von Marc). «Diese Namen erinnern eher an einen Kegelklub als an eine kriminelle Organisation», schreibt Steiner.
«Nur ein unschöner» Fall
Gerade mal vier Delikte habe die Justiz dem Bundesstrafgericht angegeben, um die richterliche Bewilligung für eine Abhöraktion zu erhalten. Bei einem sei es laut dem anwaltlichen Schreiben um eine Ohrfeige gegangen, die ein Hells Angel in einem Restaurant in Genf einem Polizisten verabreicht habe. Bei einem anderen sei es um Kokainschmuggel gegangen, welchen nicht ein Hells Angel, sondern nachweislich die erwachsene Tochter eines Hells Angel begangen habe. Nur gerade in einen einzigen der vier Delikte sei ein Clubmitglied als Täter verwickelt gewesen. Ein Hells Angel habe in diesem einzigen «zugegebenermassen sehr unschönen Fall» auf Drängen einer enttäuschten Thailänderin deren Ehemann verprügelt, was zu schwerer Körperverletzung geführt habe. Steiner hält im Gesuch fest: «Zum Zeitpunkt der Anordnung der Überwachungsmassnahmen existierte schlicht und einfach kein auch nur annähernd als dringend zu bezeichnender Tatverdacht gegenüber einem Hells Angel.»
Der ehemalige Zürcher Bezirksrichter kritisiert neben der Bundeskriminalpolizei und der damaligen Bundesanwaltschaft auch jene Richter, welche die Abhörbewilligung erteilt haben. «Eine Institution hat der anderen offensichtlich einigermassen unreflektiert abgeschrieben.» So sei «die Pfuscharbeit der Bundespolizei und der Bundesanwaltschaft zu Pfuscharbeit derBundesrichter» geworden, schreibt Steiner im Bezug auf die Bewilligung, welche das Bundesstrafgericht in nur gerade einem Tag Arbeit erledigt habe. Die Überwachungsmassnahmen seien seiner Ansicht nach «unter Verletzung beinahe sämtlicher Grundsätze rechtstaatlichen Handelns zu Stande gekommen».
Wer darf wen aushorchen?
Nach Ansicht Steiners dürfen all jene Beweise, die auf Grund der grossen Bespitzelungsaktion gefunden wurden, nicht verwendet werden, weil sie auf «dubiose und illegale Weise» erlangt worden seien. In der Anzeige schreibt er: «Es stellt sich vorliegend eine an sich ganz einfache rechtliche Frage von allgemeinem Interesse: Erfüllen Strafverfolgungsbehörden, welche unter arglistiger Vorgabe falscher Angaben die Eröffnung eines Strafverfahrens erwirken, den Strafbestand falscher Anschuldigung?» Steiner gibt seine Antwort am Telefon: «Es darf meiner Ansicht nach schlicht nicht sein, dass Justizbehörden einfach mal ein massives Delikt vorgeben können, um x-beliebige Bürger überwachen zu dürfen.» (Berner Zeitung)
Erstellt: 25.02.2009, 08:27 Uhr
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12 Kommentare
Hätte die Bundesstaatsanwalt vor 6 Jahren mit der gleichen Inbrunst angefangen die Gespräche der UBS-Manager abzuhören, dann wäre wahrscheinlich mehr juristisch verwertbare Beweise zusammen gekommen um eine Strafanklage auf die Beine zu stellen. Dieses Behörde sucht das organisierte Verbrechen nur dort wo auffällige Tätowierungen und unzeitgemässe lange Haare darauf hinzuweisen scheinen. Antworten






