Schweiz
«Ich habe mit einem solchen Urteil gerechnet»
Aktualisiert am 09.09.2010 112 Kommentare
Artikel zum Thema
- Die Chronologie eines Nachbarstreits
- Im Fluglärmstreit urteilen heute drei EU-Richter
- Die Fluglärmgegner melden sich immer lauter zu Wort
Der EU-Gerichtshof und das EU-Gericht
Die Schweiz hat im Fluglärmstreit ursprünglich vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg geklagt. Das höchste EU-Gericht war zum Schluss gekommen, dass zuerst das EU- Gericht (EuG) den Fall behandeln muss.
Das EuG ist dem EuGH angegliedert. Es wurde 1988 geschaffen, um den EuGH zu entlasten. Seit den Verhandlungen zum Fall im September vor einem Jahr, haben die Gerichtsorgane ihre Namen geändert. Vor Inkrafttreten des EU-Reformvertrags von Lissabon im Dezember 2009 hiess der EuGH noch Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft. Das EuG war das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaft.
Das EuG ist zuständig für die Klagen von natürlichen und juristischen Personen gegen die Gemeinschaftsorgane. Die meisten Fälle, über die das Gericht erster Instanz entscheidet, betreffen Fragen des geistigen Eigentums, des Wettbewerbs und staatlicher Beihilfe.
Stichworte
Das EU-Gericht in Luxemburg hat eine Nichtigkeitsklage der Schweiz im Zürcher Fluglärmstreit abgewiesen. Beim Fluglärmstreit geht es um die von Deutschland 2003 erlassene Verordnung, die Anflüge zum Zürcher Flughafen über süddeutsches Gebiet am frühen Morgen und am Abend verbietet.
Bundesrat Moritz Leuenberger zeigt sich nicht überrascht über das negative Urteil zum Fluglärmstreit mit Deutschland. «Ich habe mit einem solchen Urteil gerechnet», sagte der Noch-Bundesrat in Bern. Juristen würden nun das Urteil analysieren und allenfalls einen Weiterzug empfehlen. Die politischen Diskussionen würden aber weitergehen.
Die Schweiz wollte geltend machen, dass die von Deutschland einseitig erlassene Verordnung unverhältnismässig sei und die Fluggesellschaft Swiss diskriminiere. Aufgrund der Verordnung dürfen Flugzeuge auf dem Weg zum Zürcher Flughafen in den frühen Morgenstunden und am Abend süddeutsches Gebiet nicht überfliegen.
Der erstinstanzliche Entscheid
Das erstinstanzliche Gericht des EU-Gerichtshofes (EuGH) kam nun zum Schluss, dass die deutschen Massnahmen «keinerlei Verbot des Durchflugs des deutschen Luftraums für Flüge von und nach dem Flughafen Zürich» darstellen. Die Verordnung beschränke sich auf eine «blosse Änderung der betreffenden Flugwege nach dem Start oder vor der Landung».
In der Klage sprach die Schweiz auch von der Unverhältnismässigkeit der Massnahmen. Zum Grundsatz der Gleichbehandlung halten die Richter fest, dass die Nähe des Flughafens zu einem (deutschen) Fremdenverkehrsgebiet einen objektiven Umstand darstelle, der den Erlass dieser Massnahmen nur für den Flughafen Zürich rechtfertige.
Schweiz kann Urteil weiterziehen
Die Massnahmen stünden in einem angemessenen Verhältnis zu dem mit ihnen verfolgten Ziel, der Verringerung der Lärmbelastung in einem Teil des deutschen Gebiets in den Nachtstunden und am Wochenende. Deutschland habe keine andere Möglichkeit der Lärmverminderung.
Darauf kritisierte die Schweiz, die Kommission reduziere das Luftverkehrsabkommen auf einen reinen Austausch von Verkehrsrechten und klagte vor dem EU-Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
Der aus Schweizer Sicht ablehnende Entscheid muss nicht zwingend sein. Urteile des erstinstanzlichen Gerichts können vor dem EuGH angefochten werden. Dieser würde dann in letzter Instanz entscheiden. Ob die Schweiz den Richterspruch akzeptiert oder das Urteil weiterzieht ist derzeit offen. (ep/mrs/sda/)
Erstellt: 09.09.2010, 09:29 Uhr
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112 Kommentare
Wäre es nicht an der Zeit, die Probleme des Flugverkehrs mit technischen statt juristischen Lösungen anzugehen? Die Realisierung einer Swissmetro/Eurometro-Pilotstrecke Zürich/Kloten-Basel/Mulhouse wäre eine zukunftsgerichtete Initiative für einen neuen europäischen Verkehrsträger. Dies liegt im Sinne der Flughafenregionen, des Klimaschutzes und der Schaffung/Sicherung von Arbeitsplätzen. Antworten
@Heinz Frey über ihren Kommentar kann man auch nur den Kopf schütteln. Natürlich gibt es auf vielen deutschen Flughäfen Nachtflugverbote: Düsseldorf, Berlin, München, Stuttgart, ab 2012 Köln, Frankfurt wird gerade bei Gericht entschieden, usw. Sie sollten sich mal besser informieren. Google hilft weiter unter Nachtflugverbot findet man fast alle deutschen Flughäfen. Antworten
Das CH-Parlament hat den Staatsvertrag mit Deutschland abgelehnt. Der Gerichtsentscheid ist nachvollziehbar, da der CH stichaltige Argumente fehlten. Verhandlungs- und Konsensunfähigkeit sowie Arroganz wird halt bestraft. Das Urteil ist ein kleiner Vorgeschmack auf inskünftige (bilaterale) Verhandlungen mit den EU-Staaten. Knallhartes Vorgehen ist nicht immer klug. Ist die CH noch lernfähig? Antworten
@Heinz Frey: bitte blenden sie die eigenen Landsleute nicht mit Unwahrheiten. Münchens Airport Riem wurde geschlossen und 40 km weiter nördlich der Stadt neu gebaut. Frankfurt hat seit 40 Jahren Bürgerproteste gegen Erweiterungen, Berlins Schönefeld wurde 40 km draussen neu gebaut. Andere werden o. wurden geschlossen. Bauen sie doch im Mittelland einen neuen CH-Zentralflughafen. Da störts keinen! Antworten
@Erhard Stücklin - wen man als Transit- oder sonstigen Passagier an einem Airport trifft, ist doch gleich. 2009 haben fast 100.000 Nordanflüge über Deutschland auf Zürich stattgefunden. Es geht hier um die Nachtanflugsverbot von Norden und die betroffenen Deutschen Anwohner im Schwarzwald-Bodenseeraum. Die Immopreise fallen mit Zunahme der Flugbewegungen immer mehr. Es gibt bereits genug Airports Antworten
@Frey & Signer-Kennt denn überhaupt jemand den Inhalt des seinerzeit abgelehnten Staatsvertrages? Weshalb hat man denn nicht besser verhandelt, mit einer Ablehnung ist´s ja nicht getan?! Dann muss man sich doch wegen einer Verordnung auch nicht wundern. Antworten
Das war so zu erwarten - der Bürger fragt sich wie hoch der Intelligenzquotient oder Verstand derjenigen ist, welcher einen Bruchteil der Gesamtimmissionen separat verhandelt? Es bleibt zu hoffen das der neue Bundesrat das Dossier kippt und mit einem "Transitimmissionen Luft,Strasse,Schiene,Wasser" ersetzt! Dabei sollen ALLE Beeinträchtigungen in BEIDE Richtungen berücksichtigt werden! Antworten
Liebe Schweizer EU befürworter, hört Ihr nun endlich und schließlich das Säbelrasseln der EU Ritter. Was ist auf der nächsten EU-Tagesordnung? Die Begrenzung, möglicherweise Verbot der Frachtschifffahrt der Schweizer Rheinflotte unterhalb Basel? Antworten
Trotzdem wurde immer wieder die Verhandlungen -auf bekannte Art und Weise- von der Schweiz verschleppt. Berechtigte Belange des Rechteinhabers - der Bundesrepublik- wurden konsequent ignoriert. Unter diesem Gesichtspunkt kann die CH zufrieden mit der DVO sein. Antworten
Alle Anflüge fanden über Deutschland und dann zurück über Schaffhausen statt... Ich freue mich, dass jetzt endlich wir Schweizer untereinander eine wirklich gerechte Verteilung des Fluglärms ausjassen müssen..., und hoffe, dass mittlerweilen auch die Südschneiser die Anliegen von uns Schaffhausern und den Menschen in der deutschen Nachbarschaft verstehen gelernt haben... Antworten
Liebe MitbürgerInnen, Schaffhausen ist auch ein Stück Schweizerland (für die die das nicht wussten), und jetzt sind wir soweit, dass uns die deutsche Nachbarschaft vor den Anmassungen der Südschneiser rettet... Während Jahren habe ich mich darüber gewundert, dass bei sämtlichen Flügen aus dem Süden in die Schweiz nie ein Anflug über den Zürichsee oder das Zürcher-Oberland stattfand... Antworten
Verstehe nicht ganz weshalb sich die Süddeutsche Bevölkerung beschwehrt. Bestimmt gibt es Bewohner aus dieser egend, die ab Kloten in den Urlaub fliegt. Zu dem gehört die Swiss faktisch nicht mehr zur Schweiz, da die Lufthansa mit der Swiss fusioniert hat. Antworten
Vielleicht sollten sich nun die Deutschen einmal Gedanken über ihren Arbeitsplatz in der Schweiz machen. Arbeitsort Flughafen ja, aber den Fluglärm sollen bitte die Schweizer behalten. Nun muss die Regierung endlich eine gerechte Fluglärmverteilung vornehmen. Keiner will den Lärm, fliegen wollen aber alle! Dass nun der Osten als Lückenbüsser hinhalten soll, ist kein Lösung. Fairplay bitte! Antworten
@ Markus Schneider @ Max Müller @ Samuel Balmer Ganz Ihrer Meinung, meine Herren. Jetzt hat endlich das arrogante Unique-Kloten eins auf die Mütze gekriegt. Jahrzehnte lang deutsches Gebiet überfliegen und die betroffenen Regionen bei jedem Einspruch abwimmeln. Kloten ist doch völlig überrissen, aber die Einsicht lässt warten. Antworten
@Daniel Signer: Ja und wenn die jetzige Situation dem Staatsvertrag entspricht (was übrigens nicht so ist), wollten Sie, die Schweizer, durch Hinhaltetaktik schon wieder Rosinen? Eine Politik des Konsens kann man vielleicht in der Schweiz leben, nicht aber in der Aussenpolitik. 3 Jahre hat man in Deutschland Rücksicht auf das Schweizer Politsystem genommen und abgewartet, doch irgendwann ist genug Antworten
Es gibt diejenige von uns die eigentlich der fester Überzeugung sind das es sei eigentlich Fair das diejenige die vom Flughafen eigentlich profitieren sollen auch die negative Aspekte des Flugbetriebes tragen. Innenpolitisch mag es angemessen sein sich für das das die Schweiz nicht akzeptieren würde zu beklagen. Ob das nützt? Antworten
wir hasben unsern altersitz im camparogno, im tessin - die neue zusammenfassung der schweizer gemeinden am linken ufer des lago maggiore - gegenuebr locarno. was diese region und damit wir persooenlich sowie das ganzec tessin und ein teil der innerschweiz unter den transitgueterzuegen tags und nachts leiden muessen, ist unbeschreiblich. was tut eigentlich die landesregieurng ? nur flugzeugmisere Antworten
wir hasben unsern altersitz im camparogno, im tessin - die neue zusammenfassung der schweizer gemeinden am linken ufer des lago maggiore - gegenuebr locarno. was diese region und damit wir persooenlich sowie das ganzec tessin und ein teil der innerschweiz unter den transitgueterzuegen tags und nachts leiden muessen, ist unbeschreiblich. was tut eigentlich die landesregieurng ? nur flugzeugmisere Antworten
Lieber Herr Heinz Frey, wer trichtert Ihnen den diesen Nachtflugverbotblödsinn ein, und: warum glauben sie dies denn auch noch? Bis auf den Flughafen Hahn (der keinen interessiert) gelten auf allen deutschen Flughäfen Nachtflugbeschränkungen. Diese fallen unterschiedlich aus und richten sich unter anderem nach der geogr. Lage. Sprich: stadtnah = strenge Regeln, fern der Stadt: weniger streng. Antworten
@Lothar Hausmann: Wirklich? Absurd? Wenn Sie die permanente Verschiebung von Kompetenzen weg von den Länderparlamenten hin zur EU-Kommission betrachten würden, kämen Sie zu einem anderen Schluss. Die Einführung der Todesstrafe durch die Hintertür (Fussnote in den Lissaboner Verträgen) ist natürlich kein Mittel zur Diktatur genauso wenig wie die paramilitärische EUROGENDFOR? Antworten
@Andrea Strahm Ich kann Ihren Beitrag nur mit Kopfschütteln (starkem) lesen. Bei der deutschen Verfügung geht es nicht um Nachtruhe, sondern um Diskriminierung. Wenn Sie diese Sicht nicht teilen dann erklären Sie mir, warum all die Einschränkungen des Flughafens Kloten für keinen einzigen Innerdeutschen Flughafen gelten. Keine Nachtruhe für Münchner, Berliner und Co. aber dafür für Süddeutsche? Antworten
@Bruno Hochuli Können Sie Ihren Beitrag noch begründen? Der (notabene vom Parlament und nicht der SVP alleine) abgelehnte Staatsvertrag unterscheidet sich NICHT vom der nun einseitig geltenden deutschen Verordnung. Welche Nachteile haben wir also der SVP zu verdanken? Bitte um Aufklärung! PS: fänden Sie es i.O., wenn die Schweiz nur ein Nachtfahrverbot für aus Deutschland kommende Autos hätte? Antworten
@Lothar Hausmann.. man könnte es nicht nur denken, es ist so !! Ich würde nur allzugerne eine einzige demokratische Entscheidung in Deutschland sehen. Lasst einmal Euer Volk darüber abstimmen was sie von der EU halten, also so weiterleben oder zurück zu Deutschland mit EG und D-Mark! Es fehlt der Mut, den das Urteil einer Volksbefragung wäre vernichtend.. Antworten
damit auch die zehntausenden von Pendlern nicht unsere Ruhe, Luft und Lebensqualität verschmutzen oder beeinträchtigen! Wir haben in der Zentralschweiz auch Fremdenverkehrsgebiete die täglich mit den Immissionen welche unsere nördlichen und südlichen Nachbarn verursachen leben müssen!! Also mal für eine Testphase von 3 Monaten an der Grenze Balken runter, dann sehen wir weiter... Antworten
Jammern ist jetzt auch keine Lösung. Wäre es nicht sinnvoller, sich nochmal mit der Gegenseite an einen Tisch zu setzen und das Thema von vorne ruhig aufzuarbeiten. Die Schweiz muss doch mal erkennen, dass Ihr Verhalten damals falsch war. Durch Einsicht kommt man manchmal dem Ziel viel näher als durch Trotz. Denn eins ist sicher, auch in nächster Instanz wird die Schweiz verlieren. Antworten
Lustig, die Deutschen stören sich nur am Lärm, wenn er aus der Schweiz kommt (Fluganzahlbeschränkungen, Nachtflugverbote nur für Flugzeuge aus der Schweiz und nicht für alle anderen Flughäfen in und um Deutschland). Gleichzeitig schluckt die Schweiz allen Transitverkehr aus Deutschland. Ja wir bauen sogar noch deutsche Autobahnen aus Schweizer Boden (Basel). Eine klare Antwort (Handeln!) täte not. Antworten
Krass, wie viele hier das diskriminierende Verhalten von D noch schönreden. Hätte D ein allgemeines Nachtflugverbot, würde niemand etwas sagen. D hat aber nur ein Nachflugverbot für Flugzeuge, die aus der CH kommen. Das kann man doch nicht ernsthaft noch goutieren. All die, die dies i.O. finden frage ich, fändet ihr es auch ok, wenn ein Nachtfahrverbot für LKWs gälte -aber nur für solche aus D??? Antworten
Wenn man sich am Verhandlungstisch nicht einigen kann, bleibt nur der Gang vor das (Schieds)gericht. Die Konsequenzen sind vorängig klar: es gibt einen Gewinner und einen Verlierer. Ein Unentschieden wie im Fussball gibt es nicht. Die Schweiz hat in diesem Fall (wie meist auch im Fussball) mit einer Niederlage rechnen müssen. Wer jetzt über das Gericht poltert, der lärmt vergebens. Antworten
Eigentlich ziemlich knuffig, dass sich die Schweiz bei der EU über den Lärm beschwert, den sie mit ihrem eigenen Flughafen verursacht :) Im übrigen gehört die Swiss der Lufthansa, warum sollten die Deutschen diese dann diskriminieren wollen? Die Schweiz hat Streit mit allen Nachbarn und nimmt nicht an den Eigentümerversammlungen (EU) teil. Selber schuld. Antworten
Jetzt halt den gekroepften Nordanflug aufgleisen. Da kann D nichts dagegen machen. Wenn die nicht zusammenarbeiten wollen, muss man eben eigene Loesungen verwirklichen. Fluglaerm: Es ist ja wohl nicht von der Hand zu weisen, dass die CH den groessten Nutzen aus dem Flughafen zieht, also muss man auch die Lasten tragen. Antworten
Jetzt halt den gekroepften Nordanflug aufgleisen. Da kann D nichts dagegen machen. Wenn die nicht zusammenarbeiten wollen, muss man eben eigene Loesungen verwirklichen. Fluglaerm: Es ist ja wohl nicht von der Hand zu weisen, dass die CH den groessten Nutzen aus dem Flughafen zieht, also muss man auch die Lasten tragen. Antworten
Ein wichtiger Fakt ist das der Flughafen Kloten tausenden von Deutschen ihr Täglich Brot gibt. Von der Putzfrau, Securitas bis zum Abteilungsleiter. Falls das nicht ein Argument ist verstehe ich die Politik nicht mehr. Und er scheint sehr wichtig für die EU zu sein. Siehe Taxi streit, EU beharrt das EU Taxis Kloten bedienen dürfen! Uns fehlen nicht die Argumente sondern die richtigen Politiker! Antworten
Die Ignoranz die aus einigen dieser Kommentare trieft ist bemerkenswert. Ja glaubt denn wirklich einer dass die CH so ganz einfach D oder irgendeine andere Nation von unseren Strassen Bahnnetz und Flughäfen verbannen kann? Und dies natürlich,.falls es denn überhaupt möglich wäre,ohne wiederum entsprechende Gegenmassnahmen Deuschlands? Akzeptiert es endlich wir sind ganz einfach selber schuld. Antworten
Jammern ist jetzt auch keine Lösung. Wäre es nicht sinnvoller, sich nochmal mit der Gegenseite an einen Tisch zu setzen und das Thema von vorne ruhig aufzuarbeiten. Die Schweiz muss doch mal erkennen, dass Ihr Verhalten damals falsch war. Durch Einsicht kommt man manchmal dem Ziel viel näher als durch Trotz. Denn eins ist sicher, auch in nächster Instanz wird die Schweiz verlieren. Antworten
Wie kann man nur von einem EU-Gericht erwarten, dass es einem Nicht-EU-Land recht geben könnte ? Das zeigt einmal mehr, dass in der EU ganz einfach die Grossen das Sagen haben. Diese Entscheidung wird das negative Image bei der CH-Bevölkerung nur festigen. Antworten
Hat nicht die SVP damals grossmaulig verkündet : lehnen wir den Vertrag ab und handeln einen besseren aus. Dasselbe verkünden sie übrigens heute immer noch, allerdings in viel wichtigeren Sachen. Ein bisschen Fluglärm ist ja ein vergleichsweise billiges Lehrgeld, wenn wir jetzt aufwachen und der Realität ins Auge schauen. Antworten
Gemäss den Statistiken der Flughafen AG kamen oder gingen nach Deutschland total 49’490 Flugbewegungen(!) oder 22.2% sämtlicher Flugbewegungen. Ich verstehe das nicht, dass die die unseren Flughafen am häufigsten nutzen den Lärm in den Randstunden abschieben können. Unser BR hat bei den Verhandlungen kläglich versagt. Antworten
Apropos Rosinenpicker: 1. Der Bez WT will keinen Fluglärm 2. viele WT'ler arbeiten aber auf dem Flughafen. 3. Deutsche Taxis möchten auch teilhaben an der Kundschaft vom Flughafen. 4. Lärmmessresultate von unabhängiger Stelle werden einfach ignoriert. 5. BRD Bürger ziehen an den Zürich-See, steuertechnisch, versteht sich. Frage: Wann beginnen wir endlich, zu erwachen und uns zu wehren. Antworten
Bei einem Blick in ein Flughafenparkhaus sieht man ca.50% EU-Nummern, die Meisten aus D. Schaut man in den Himmel: Lufthansa, Air Berlin, Swiss (auch Lufthansa), etc. Es profitieren also viele EU Bürger und Firmen vom Flughafen Zürich, wollen aber den Lärm nicht. Wobei der "Lärm" der Flieger in Deutschland nicht mehr wirklich laut ist und nur ein Bruchteil der Anzahl Leute betroffen sind wie hier. Antworten
Es war ein grosser Fehler, diese Klage einzureichen. Jeder Anwalt weiss, dass man nur klagen soll, wenn man weiss, dass die Sache zu seinen Gunsten ausgeht. Jetzt können sich die Deutschen auf ein Präjudiz berufen. Vorher konnte man immer noch mit einer Klage drohen. Hoffentlich machen unsere unbedarften Behörden den gleichen Fehler nicht beim Bankgeheimnis und dem Steuerstreit. Antworten
Einfache Lösung: Lastwagenstopp an der Grenze vor 7 Uhr! z.B. die 40-Tönner aus dem Grenzbereich mit Kies und Fertigbeton. Auch "diese Massnahmen stehen in einem angemessenen Verhältnis zu dem mit ihnen verfolgten Ziel, der Verringerung der Lärmbelastung in einem Teil" des schweizerischen Gebiets. Die Schweiz hat keine andere Möglichkeit der Lärmverminderung (so die Argumentation der EU-Richter) Antworten
Das Urteil ist ein Witz (aber nicht erstaunlich, wenn ein EU-Gericht entscheidet zwischen einem Streit eines EU- und Nicht-EU-Staates). Die Haltung D ist klar diskriminierend für die Swiss - Kloten hat nur eine bestimmte Anzahl von Überflugsrechten! D hat auch kein Ziel, Fluglärm zu verringern (sonst müsste die Massnahme Kloten auch für andere Flughäfen IN D gelten - z.B. ein Nachtflugverbot) Antworten
Liebe Zürcher (denn sonst interessiert den zürcher Fluglärmstreit wahrscheinlich keinen), bedankt Euch bei der damaligen "Unique" - Flughafendirektion und den Bürgerlichen Eures Kantons, die es 2003 mit viel finanziellem Aufwand und falschen Versprechungen geschafft haben, den Staatsvertrag durch das Volk ablehnen zu lassen. Mit diesem Staatsvertrag wäre Euer Problemchen seit 6 Jahren gelöst. Antworten
Wen wunderts?! Die EU und ihre Institutionen IST Deutschland (und vielleicht noch ein wenig Frankreich)! Dass noch andere Länder mitmischen dürfen, dient nur der Legitimation der Entscheide der "Grossen". Ist das Gleiche wie die Demokratie in Deutschland: Der Bürger ist nur dazu da, die Politiker zu wählen - sonst ist er ja von der restlichen demokratischen Mittbestimmung komplett ausgeschlossen! Antworten
@ Rolf Bänziger 10:55 Uhr - Auch ne gute Idee. Persönlich würde ich aber Frankfurt bevorzugen. Nebenbei bemerkt sind für die meisten CHler beide Flughäfen inakzeptabel, da damit ja der FEIND finanziell unterstützt würde. Fliegt also bitte ab Schiphol in die Ferien. Die CH fühlt sich ja sowieso mit NL sehr eng verbunden Antworten
Jetzt halt den gekroepften Nordanflug aufgleisen. Da kann D nichts dagegen machen. Wenn die nicht zusammenarbeiten wollen, muss man eben eigene Loesungen verwirklichen. Fluglaerm: Es ist ja wohl nicht von der Hand zu weisen, dass die CH den groessten Nutzen aus dem Flughafen zieht, also muss man auch die Lasten tragen. Antworten
Das Urteil war zu erwarten und scheint mir richtig.Nicht das dicht besiedelte Gebiet um Schwammedingen reklamiert,sondern nur ein paar arrogante Villabesitzer am Züriberg.Die sollen doch mal publizieren wieviele Flüge prozentual vom Süden her anfliegen.Der Norden,also auch Deutsches Gebiet, werden nach wie vor ,die weit überwigenden Anflüge ertragen müssen.Das heutige Flugregime ist gerechter Antworten
Man muss auch akzeptieren, dass es nicht gerade die feine Art ist ein Flughafen so zu bauen, dass die Einflugschneise ursprünglich fast vollständig über Deutschland lag. Deutsche Gemeinden wurden dazu nicht befragt und ein Vertrag wurde von der Schweiz nicht ausgehandelt. Ich persönlich glaube, dass man in Deutschland mit dem Lärm übertreibt, aber es stellen sich beide Seiten äusserst dumm an. Antworten
Die Schweiz ist eben das einzige Land, welches es geschafft hat, drei Grossflugplätze so zu bauen, dass die An- und Abflüge über fremdem Territorium stattfinden. Dies hat lange gut geklappt, doch wenn man den Nachbarn immer mehr und mehr Lärm überlässt und sie dazu noch sehr herablassend behandelt, wird es eben schwierig, eine gute Nachbarschaft zu pflegen. Aber das ist ja ganz im Sinne von 29%. Antworten
Alle Deutschen LKW's für Italien in Basel und Schaffhausen stehen lassen. Sie habe ja auch die Möglichkeit in Hamburg zu verschiffen und via Gibraltar nach Italien zu fahren. Von den LKW's sind einige 100'000 in der Schweiz vom Lärm betroffen, vom Fluglärm in Hohentengen ca. 150 Personen. Aber eben, wir brauchen einen Verkehrsminister mit Rückgrat und das haben wir nicht ! Antworten
es ist schon komisch. irgendwie hat die ch mit jedem nachbarn seinen streit. mit d, f, i. sei es auf kleiner regionaler ebene siehe grenzach-wyhlen mit dem hafenlärm, oder eben größer mit dem flughafen zürich oder basel. wenn wir nachbarn das weniger gute aus der ch nicht wollen, wird die ch böse auf uns nachbarn. wenn der lärm nicht so schlimm ist, wieso soll er nicht in die ch wo er herkommt? Antworten
Es hat doch wohl niemand ernsthaft angenommen, es ginge hier um Rechtsprechung. Was der grösste Financier der EU verlangt, wird zu Recht. Vor allem da die CH schon wieder von einem internationalen Wirtschaftsgremium vor alle Staaten der EU bewertet wurde. Das können die nicht verkraften. Wenigstens ist der Weg jetzt frei für eine einseitige CH Handwerkerverordnung, damit D hier arbeiten dürfen. Antworten
Eines ist Fakt: Die CH würde keinen Deut besser behandelt, wenn sie in der EU wäre. Fakt ist weiter, dass die EU so gesehen über die primitiven Regungen (Gross haut Klein) bis heute nicht hinweg ist, der Schweiz aber regelmässig a) Geldforderungen zukommen lässt und b) Rosinenpicken vorwirft. Dies, obwohl die CH hunderte von Gesetzen sang- und klanglos an EU-Recht angepasst hat. Antworten
Nächste Schritte: 1. Weiterziehen an die nächst höhere jurisitsche Instanz; 2. Mit Hilfe der Lufthansa auf politischem Weg nun Nägel mit Köpfen machen; die Lufthansa ist ja als 100% Besitzerin der Swiss die Hauptleidtragende dieser ineffizienten und unökologischen Anflüge. Antworten
Es geht in dieser Sache um die NACHTRUHE. Das sind in aller Regel keine Passagierflieger, sondern Fracht. Danke für dieses Urteil, wer immer betroffen ist, ob in der Schweiz, Frankreich oder Deutschland, wird froh sein. Wir wären es auch, hier in Basel, da hat Frantisek Matous ganz recht. Antworten
@alle ,die meinen, man könnte jetzt mit Boykotten und verboten reagieren. 1. Der Staatsvertrag wurde von uns nicht verlängert. 2. Nun ja wenn keine europäischen Caminons und Züge mehr durch Schweiz dürften, was passiere? Genau auch keine Schweizer Waren dürften mehr raus und rein und dann werden wir feststellen, dass man Geld nicht essen kann....... Antworten
Die EU-Gerichtsentscheide werden immer zu Gunsten der grossen Mitgliedsländer ausgehen. Statt sich ständig noch mehr von der EU abhängig zu machen, sollten wir die grossen Chancen der Globalisierung anpacken. Die Wachstumsmärkte liegen in Asien, Südamerika und dem Nahen Osten. Die CH-Aussenpolitik muss primär Freihandelsabkommen, Exportförderung und Entwicklungshilfe ausserhalb der EU fördern! Antworten
So kommt es manchmal, wenn glaubt alleine könne man alles besser. Isolationismus ruft nach Reaktionen, die müssen nicht immer sichtbar sein. Unterschwellige Reaktionen sind öfters viel schlimmer als offensichtliche Reaktionen. Bankgeheimnis, Streit mit fast allen Nachbarstaaten, Niederlage hier, es wird immer problematischer mit der lieben Schweiz. Antworten
Ganz offenbar denken viele nicht weiter, als die eigene Nase lang ist...! Ein Verbot/Einschrägkung für deutsche LKW/Güterzüge zu fordern, ist Schwachsinn?! Ein Binnenland (und ohne Rohstoffe) wie die Schweiz, dass den grössten Teil der Importe u. Exporte über deutsche Autobahnen u. Gleise abwickelt, ist voll von der Infrastruktur der Nachbarländer abhängig. Sollte da auch Beschränkungen her? Antworten
Ich vermute die hier vorgeschlagenenen Racheaktionen kann man getrost vergessen. Süddeutschland hat Zugriff auf genügend andere int. Flughäfen (Stuttgart, München, Friedrichshafen, Augsburg, Karlsruhe...). Spezialgebühren für Reisende aus D bringen also gar nichts. Ich bin immer wieder erstaunt wie blind bei diesem Thema argumentiert wird... Antworten
Dieses Urteil erstaunt mich nicht. Vorschlag, ab sofort Einführung Nachtverbot für Güterzüge aus Deutschland und LKW. Ob dies nun EU konform ist oder nicht. Leider hat unsere schwache Regierung keinen Mut, so was per sofort zu erlassen auch wenn es gegen EU Recht verstösst. Nehmen wir ein Beispiel an Italien. (Schulzimmer, Kreuze) Die Italiener lassen sich nicht alles gefallen, recht so. Antworten
Das macht mich jetzt aber ganz betroffen. Denn wenn man eins ja sicher weiss ist es, dass nie im Leben ein Schweizer einen Vorteil aus einer solchen Situation des Staerkeren ziehen wuerde. Und nur weil uns alle Rosinenpicker schimpfen, darum muss die EU ja noch lang nicht glauben, dass das auch wahr ist und all die Freunde uebersehen, die uns auch in diesem Streit zur Seite stehen. Z.B. Andorra. Antworten
Im letzten Herbst haben Deutschland und die Schweiz aufgrund beidseitig akzeptierten Grundlagen den Lärm über Süddeuschland gemessen. Damals wurde festgestellt, dass in Süddeutschland nach Deutschem Recht nicht eine einzige Person übermässigen Lärm in Kauf zu nehmen hat. Warum die Richter diesen Fakt nicht berücksichtigen ist mir schleierhaft und zeigt, dass die Gerichte von D manipuliert wurden. Antworten
@Carlo Schnydrig: Der Elefant lacht sich kaputt wenn die Maus aufbrüllt. Einem Land, das in der Schweiz in einem ähnlich gelagerten Fall klagen würde, erginge es wohl nicht anders. Kraftmeiereinen werden uns da nicht weiterhelfen, das Schweizer Parlament hat sich bei der Nichtannahme des Staatsvertrags verkalkuliert. Es war naiv, anzunehmen auf dem Rechtsweg eine bessere Lösung zu erhalten. Antworten
Es war zu erwarten, dass es abgelehnt wird. Ein kleiner Tipp, die Schweiz könnte auch verhindern, dass deutsche lärmige Lastwagen nicht mehr durch die Schweiz nach Italien etc. oder zurück fahren können, oder Deutsche nicht mehr ab Zürich fliegen könnten (statt ab Stuttgart). Der Flugplatz wird ja auch von Süddeutschen häufig genutzt. Zudem werden unsere Str. häufig von Süddeutschen benutzt. Antworten
Kein Fluglärm ertragen - Flughafen jedoch benutzen und mit dem Taxi Gäste vom Flughafen abholen? Wer pickt da die Rosinen? Somit, hart bleiben im Taxistreit und keine Ausländischen Taxis zulassen für Abholung Ihrer Gäste am Flughafen Zürich. Antworten
Die Lösung wäre doch einfach: Die Passagiere sollen den fluglärmbetroffenen Anwohnern eine angemessene Entschädigung zahlen. So würde sich auch der nervende Flugverkehr ganz automatisch auf ein erträgliches Mass reduzieren. Tatasache ist und bleibt, dass der Flugverkehr viel zu billig und eine Umweltverschmutzung sondergleichen ist. Antworten
Kein Problem. Flughafen-Taxen für Reisende mit Wohnsitz EU (insbesondere aus dem süddeutschen Raum) verdoppeln. Die Kollegen mit WT- und KN-Autoschilder fallen täglich zu tausenden in die Schweiz ein, reisen grundsätzlich von Zürich-Kloten in den Urlaub und beschweren sich über Fluglärm. Antworten
Immerhin handelt es sich hier um ein unabhängiges Gericht, das nach Anhörung aller Parteien entschied. Und ohnehin hat noch niemand das Urteil gelesen. Die Kritik, die hier angebracht wird, ist typisch für die Euro-Ignoranten: sie beruht (wie immer) einzig auf Vorurteilen. Antworten
Ähm sorry, aber die Schweiz hat doch selber Schuld, dass Deutschland die Verordnung erlassen hat. Es lag doch an der Schweiz mit iher Hinhaltetaktik, das kein Abkommen zustande kam. Irgendwann hatte Deutschland genug von dieser Verhandlungsweise und es wurden Fakten geschaffen. Antworten
Interessiert uns das wirklich? Die swiss gehört der Lufthansa und falls Arbeitsplätze betroffen wären, würde ich zuerst mal die aus Baden-Würtemberg auflösen? Zudem werden nun Grundstückspreise an der ZH Goldküste wieder erschwinglich...Noch besser wir schliessen, ZH-Kloten ganz und fliegen ab Düsseldorf... Antworten
Es ist schon manchmal absurd zu lesen, wie hier "Kommentatoren" der EU unterstellen, nicht unabhängig und rechtstaatlich zu urteilen. Das manifestiert natürlich das Bild der Schweizer im Ausland, welches sie als schrullige und wahrnehmungsgestörte Bergbewohner darstellt. Wenn man hier in den Foren über Jahre die Kommentare zur EU liest, dann könnte man denken, das wäre eine Diktatur. Absurd. Antworten
Wir leben in einem kleinen Land mit 3 Flughäfen. Basel und Genf exportieren die Lärm-Emissionen nach Frankreich, das die EU keine Freude hat, nun auch den Lärm von Zürich zu übernehmen ist verständlich. Immer auf Kosten von andern zu expandieren ist Arrogant. Antworten
Na ich hoffe das die Deutschen da endlich den Fluglärm über dem Schwarzwald und den angrenzenden Schweizer Gebiet minimieren werden ! Uns Schweizer an der Grenze fragt ja keiner was wir wollen, dabei haben wir die selben Probleme wie die Badener auf der anderen Seite ! Aber die arroganten Zürcher denken natürlich nur an sich selber !! Wer einen Flughafen braucht soll auch mit dem Lärm leben Antworten
Von EU-Gerichten kann auch nichts anderes als ein parteiisches Urteil erwartet werden. Das wird bei einer allfälligen Appelation an den EuGH nicht anders sein. Diese europäische Parteijustiz ist ein weiteres Instrument, mit dem die Unabhängigkeit der Schweiz torpediert wird. Auch im EMRK-Bereich werden zunehmend für die CH inkakzeptable Urteile gefällt. Kündigung der EMRK überfällig! Antworten
Die Naivität, die dazu führte, an das EU-Gericht zu gelangen, ist bemerkenswert. Fakt ist: D will keinen Lärm aus CH. Umgekehrt: CH will keinen Lärm und keinen Dreck aus D. Folgedessen: Keine Güterzüge aus D durch CH. Kein Zugang deutscher Passagiere zum Flughafen Zürich. Strikte Reduzierung und Verteuerung PKW- und LKW-Transit durch CH. Diese Sprache vestehen unsere Nachbarn! Antworten
Für ein nicht EU-Land beim EU-Gerichtshof zu klagen war bereits bei Hinterlegung der Klage aussichtslos. Solche Entscheide fördern die negative Einstellung zum Beitritt in die EU und verlangen eine härtere Gangart der Politik. Vielleicht gibts noch ein Dankes-Hofknick seitens der CH-Regierung ??? Die CH braucht in der Politik endlich selbstdenkende Köpfe und keine parteigesteuerte Schachfiguren! Antworten
Ein Urteil, welches bestätigt, dass das deutsche Vorgehen in dem Fall bisher absolut angemessen und rechtmäßig war und das weiteren Einschränkungen des Luftverkehrs Tür und Tor öffnet. Ich sehe im Übrigen eine starke Parallele zum Steuerstreit, wo man sich auch seit Jahren den berechtigten Belangen des Nachbarn verwehrt und nun auch dort eine auf das Fingerlein bekommen wird. Antworten
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Urs Stotz
@Lothar Hausmann: ".. schrullige und wahrnehmungsgestörte Bergbewohner darstellt. Wenn man hier in den Foren über Jahre die Kommentare zur EU liest, dann könnte man denken, das wäre eine Diktatur. Absurd." Seit europaweit undemokratisch die Landesverfassungen durch den EU Vertrag ausser Kraft gesetzt wurden, ist die EU eine Diktatur. Es grüsst ein schrulliger und wahrnehmungsgestörter Bergbewohner Antworten