«Ich würde Herrn Thielemann gnadenlos in den Senkel stellen»
Von Antonio Cortesi. Aktualisiert am 07.04.2009 58 Kommentare
«Thielemann hat die akademische Freiheit missbraucht»: Ex-HSG-Rektor Rolf Dubs.
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Thielemanns Aussagen im Internet
Wann die Universität St. Gallen (HSG) über den «Fall Ulrich Thielemann» entscheidet, ist offen. Gestern teilte die Universitätsleitung mit, man sei nun im Besitz des Wortprotokolls der Anhörung im Deutschen Bundestag vom 25. März. Man werde «in nützlicher Frist» über das weitere Vorgehen informieren.
Der deutsche Finanzausschuss hat das Protokoll am Montagnachmittag im Internet aufgeschaltet. Eine zentrale Stelle findet sich auf Seite 35f. Eine Abgeordnete
stellte die Frage, ob Fortschritte im Bereich der Steuerflucht und Steuerhinterziehung seitens der Schweiz nur mit internationalem Druck erreicht würden. In seiner verschlungenen, stark verschachtelten Antwort benutzte
Thielemann gleich zweimal die Formulierung: «Darüber besteht in der Schweiz keinerlei Unrechtsbewusstsein.»
Das Institut für Wirtschaftsethik der HSG gibt auf seiner Homepage eine Verständnishilfe. Demnach hätte der Kern von Thielemanns Aussage wie folgt gelautet: Der Eindruck, dass sich die Schweiz beim Steuerdossier nur unter
Druck bewege, bestehe tatsächlich. Dies habe sich bei der Einigung mit den
USA gezeigt. Der Vorwurf des fehlenden Unrechtsbewusstseins treffe aber nicht pauschal alle Schweizer, sondern bloss «Exponenten des Finanzplatzes» und «die das Land politisch prägenden Kreise».
Wie beurteilen Sie den «Fall Thielemann»?
Akademische Freiheit ist für mich das höchste Prinzip. Aber sie verlangt von den Wissenschaftlern, dass sie in differenzierter Weise ihre Position darlegen und nicht einfach im Sinn einer Gesinnungsethik einen Sachverhalt vertreten.
Würden Sie Ulrich Thielemann Gesinnungsethik vorwerfen?
Ich habe die Originalprotokolle noch nicht eingesehen. Aber wenn er vor dem Deutschen Bundestag dem Schweizer Unternehmertum in Bezug auf das Bankgeheimnis einfach generell fehlendes Unrechtsbewusstsein vorgeworfen hat, ist das nicht differenziert. Der Bankier Hans Bär beispielsweise hat schon vor Jahren eine kritische Position vertreten.
Und das heisst?
Thielemann hat die akademische Freiheit missbraucht. Das ist besonders problematisch in einer Situation, in der ein Thema dermassen heikel ist und eine undifferenzierte Darstellung noch mehr polarisiert. Von einem Hochschullehrer erwarte ich zuerst eine differenzierte Darstellung – und dann eine eigene Meinung.
Und Sie finden auch, das müsse Konsequenzen haben?
Ich würde Herrn Thielemann persönlich gnadenlos in den Senkel stellen, wie ich das zu meiner Rektoratszeit mit damaligen Kollegen, selbst wenn sie dem Nationalrat angehörten, gemacht habe. Aber dann wäre der Fall für mich erledigt.
Thielemann könnte sich also trotzdem für den Ethiklehrstuhl von Peter Ulrich bewerben, der demnächst in Pension geht?
Genau. Ich würde Thielemann gleich behandeln wie alle anderen Bewerber. Wenn er der Beste wäre, würde ich ihm die Chance geben, die Professur zu übernehmen. Denn meine Philosophie ist: Man straft nicht zweimal.
Jetzt steht aber eine Entlassung im Raum. Rektor Ernst Mohr schliesst diese nicht aus.
Mit einer Entlassung Thielemanns hätte ich Mühe. Das würde dann wirklich zum Grenzfall der akademischen Freiheit. Es sei denn, Herr Thielemann würde sich nach meiner Rüge stur, uneinsichtig und frech verhalten. Dann würde auch ich ihn entlassen. Für ein Argumentieren auf einer differenzierten und sachlichen Basis wäre ich aber offen.
Wie sehr schadet der Wirbel um den Fall dem Image der HSG?
Der Imageschaden ist beträchtlich. Jetzt kann jede Gruppierung den Fall zu ihren Gunsten auslegen. Thielemann hat diese Polarisierung aber zu einem grossen Teil selber verschuldet.
Und Rektor Hans Mohr hat noch Öl ins Feuer gegossen?
Der Rektor hat wohl etwas schnell reagiert. Aber er ist natürlich auch unter Druck geraten. Kommt hinzu: Es ist nicht das erste Mal, dass Herr Thielemann mit undifferenzierten Aussagen Probleme schafft. Dass dann der Rektor einmal vorschnell reagiert, mag kritisch sein, ist aber verständlich.
* Rolf Dubs war von 1990 bis 1993 Rektor der Universität St. Gallen. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 07.04.2009, 23:38 Uhr
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58 Kommentare
Das Bankgeheimnis ist ein Teilersatz für das Rohstofffreie Land Schweiz. Deutschland hat als Wettbewerbsvorteil offene Handelswege sowie eigene Rohstoffe, Auch deshalb muss jedes Land zum Schutz seines Wettbewerbs eigene,unantastbare Gesetzesregelungen haben. Dazu gehört auch das unlogische aber für die Schweiz unverzichtbare Bankgeheimnis.Egon Stein,Meggen Antworten
Schön wenn die akademische Freiheit auch zu einer angemessenen akademischen Leistung führen würde. Aber wie die meisten Studierten und vor allem Studierenden wissen und täglich erfahren müssen, sind viele Akademiker weder gut in der Forschung noch gut in der Lehre Es bleibt ihnen nichts anderes übrig sich sonst irgendwie in Szene zu setzen und das Resulat sieht man ja. Zürich grüsst St. Gallen. Antworten
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