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Im Streit mit Genf macht Libyen einen Stopp

Die Zivilklage des libyschen Staates gegen den Kanton Genf wegen der Verhaftung Hannibal und Aline Qadhafis ist sistiert worden.

Beide Seiten reichten, auf den Entscheid des internationalen Schiedsgerichts wartend, bei der Genfer Justiz eine Anfrage bezüglich Sistierung der Klage ein, wie die Nachrichtenagentur AP aus sicherer Quelle erfuhr. Libyen hatte im Zusammenhang mit der Verhaftung eines Sohnes des Staatschefs Moammar Qadhafi und dessen Frau im vergangenen April eine Klage gegen die Genfer Behörden eingereicht. Gefordert wurde eine Abklärung der tatsächlichen Umstände der Verhaftung. Die Klage war mit einer Schadenersatzforderung verbunden.

Die Familie Qadhafi sah die Wiener Konvention über diplomatische Beziehungen verletzt, da die geforderte Kaution von einer halben Million Franken für die Freilassung der beiden als viel zu hoch erachtet wurde. Die Kläger forderten Entschädigungen für eine ungerechtfertigte Behandlung von je 20'000 Franken für Hannibal Qadhafi und seine Frau sowie 10'000 Franken für ihren Sohn. Zudem machten sie einen materiellen Schaden von 470'000 Franken geltend.

Hannibal Qadhafi und seine Ehefrau waren am 15. Juli 2008 auf Grund einer Anzeige von zwei Bediensteten wegen Misshandlungen verhaftet worden. Die Verhaftung führte in der Folge zu einer anhaltenden diplomatischen Krise zwischen der Schweiz und Libyen. (vin/ap)

Erstellt: 23.09.2009, 16:34 Uhr

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