Immer mehr Versicherte zahlen Krankenkassen-Prämien nicht
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Die Krankenkassen haben immer mehr Mühe, die Prämien bei den Versicherten einzutreiben. Rund 400 000 offene Betreibungen registrierte der Kassenverband Santésuisse im letzten Jahr. Bei rund der Hälfte wurde ein Leistungsstopp verhängt. Das heisst, dass die Kassen für diese Versicherten keine Behandlungen mehr bezahlten. 2008 betrug die Summe nicht bezahlter Prämien noch 718 Millionen Franken, 2009 erreichten die Ausstände 762 Millionen, wie Santésuisse-Sprecher Paul Rhyn einen Bericht der «SonntagsZeitung» bestätigte. Ein Grund für die Zunahme dürften die massiven Prämiensteigerungen 2010 sein. Zudem hat die Wirtschaftskrise die finanzielle Lage mancher Haushalte erschwert.
Auch Spitäler betroffen
Die schlechte Zahlungsmoral der Versicherten bekommen nicht nur die Kassen zu spüren, sondern vor allem die öffentlichen Spitäler. So sitzt das Berner Inselspital zurzeit auf über 10'500 offenen Rechnungen für Behandlungen von Patienten mit Leistungsstopp. Die Ausstände ergeben einen Gesamtbetrag von 9,5 Millionen, wie Sprecher Markus Hächler bestätigt.
Das Problem hat sich beim Inselspital in den letzten Jahren stetig verschärft. Ende 2006 hatten sich die Forderungen aufgrund des Leistungsstopps noch auf 1,86 Millionen Franken belaufen. Das Inselspital muss alle Patienten aufnehmen, die Wohnsitz im Kanton Bern haben – unabhängig von der Versicherungsdeckung. Ähnlich geht es dem Zürcher Uni-Spital. Dieses sitzt laut «SonntagsZeitung» auf 1800 unbezahlten Rechnungen von über 2 Millionen. Insgesamt haben Spitäler in der Schweiz offene Rechnungen von über 80 Millionen.
Umtriebe für Spitäler
Neben den Ausständen für Behandlungen entstehen den Spitälern auch Kosten durch Umtriebe. Laut Hächler betragen diese monatlich bis zu 5500 Franken. Der Grund ist der administrative Aufwand. So müssen Spitäler immer wieder überprüfen, ob der Leistungsstopp gegen einen Patienten noch gilt. Sobald der Versicherte seine Prämien wieder bezahlt, müssen die Kassen wieder für Behandlungskosten aufkommen. Oftmals erfahren die Spitäler aber erst auf Nachfrage bei den Kassen, dass der Leistungsstopp bei einem Patienten beendet ist. Erschwerend kommt für Zentrumsspitäler hinzu, dass ein Teil der Patienten den Wohnsitz in einem anderen Kanton hat und das Verfahren in jedem Kanton anders ist. Einige Westschweizer Kantone haben Abkommen mit den Kassen: Die Kantone begleichen die Verlustscheine nach abgeschlossener Betreibung des Versicherten, die Kassen verzichten im Gegenzug auf Leistungsstopps.
Die negativen Folgen des Leistungsstopps haben die eidgenössischen Räte bewogen, die geltende Regelung auf 2012 zu ändern. So ist vorgesehen, dass der Wohnortkanton 85 Prozent der nicht bezahlten Prämien übernimmt, sobald die Betreibung gegen einen Versicherten erfolglos abgeschlossen wurde. Die Versicherer müssen sich 15 Prozent der ausstehenden Beträge ans Bein streichen. Falls die Kassen später Geld beim säumigen Prämienzahler eintreiben, müssen sie die Hälfte dem Kanton abliefern.
Verbunden mit dieser Neuerung war ursprünglich, dass die Kassen keine Leistungsstopps mehr gegen Versicherte verhängen. Doch schliesslich orientierte sich das Parlament am Kanton Thurgau. Dieser führt eine Liste mit jenen Versicherten, die ihre Prämien nicht bezahlen und keinen Versicherungsschutz haben. Spitäler oder Ärzte können diese Liste einsehen. Ziel ist es, Druck auf jene Versicherten auszuüben, die ihre Prämien eigentlich bezahlen könnten, das Geld aber für anderes einsetzen. Den Kantonen ist es freigestellt, ob sie mit der neuen Regelung eine Liste führen.
Tausende Leistungsstopps
Die heutige Regelung gilt seit 2006 und wurde auf Druck der Kassen eingeführt. Diese können ihre Leistungen einstellen, wenn sie im Betreibungsverfahren das Fortsetzungsbegehren stellen. Bis 2006 war der Leistungsstopp erst möglich, wenn das Betreibungsverfahren beendet war und die Zahlungsunfähigkeit des Versicherten mit einem Verlustschein belegt war. Seit 2006 werden jedes Jahr Zehntausende von Leistungsstopps verfügt. Gesundheitlich nötige Leistungen müssen Ärzte, Spitäler und Apotheken aber dennoch erbringen. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 25.07.2010, 21:59 Uhr
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