Informationsleck in Libyen-Affäre hat juristisches Nachspiel

Aktualisiert am 24.09.2009

Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates reicht eine Strafanzeige wegen Verletzung des Sitzungsgeheimnisses ein. Auslöser ist ein Bericht auf Tagesanzeiger.ch/Newsnet über die Libyen-Affäre.

Die Weitergabe an Tagesanzeiger.ch/Newsnet löst nun eine Strafuntersuchung aus: Ausschnitt aus dem Protokoll der APK-Sitzung vom 24. August 2009.

Die Weitergabe an Tagesanzeiger.ch/Newsnet löst nun eine Strafuntersuchung aus: Ausschnitt aus dem Protokoll der APK-Sitzung vom 24. August 2009.

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Tagesanzeiger.ch/Newsnet und die Sitzungsprotokolle

Tagesanzeiger.ch/Newsnet hat auf Basis von Sitzungsprotokollen der Aussenpolitischen Kommission insgesamt vier Geschichten publiziert. Dies ist jetzt der Auslöser für eine Strafanzeige der Aussenpolitische Kommission des Nationalrates gegen Unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung. Tagesanzeiger.ch/Newsnet zitierte aus den Protokollen zu einem Zeitpunkt, als die Verhandlungen mit Libyen abgeschlossen waren – Bundespräsident Hans-Rudolf Merz hatte den Vertrag mit Libyen bereits unterzeichnet.

Am 8. September hatte die APK eine Sitzung abgehalten, bei der es um die zwei Schweizer Geiseln in Libyen und die Bemühungen um deren Ausreise ging. In den folgenden Tagen wurden Kommissionsprotokolle und -unterlagen im Zusammenhang mit dieser Sitzung in den Medien veröffentlicht.

Die Herausgabe von vertraulichen Kommissionsunterlagen stelle eine Verletzung des Sitzungsgeheimnis dar, hält die APK in einer Medienmitteilung vom Donnerstag fest. Sie habe grossmehrheitlich beschlossen, eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses gemäss Artikel 320 des Strafgesetzbuches einzureichen.

«Machen Schweiz angreifbar»

Die Mehrheit der Kommission betrachtet die vorliegende Amtsgeheimnisverletzung als besonders schwerwiegend, weil die herausgegebenen Unterlagen Verhandlungen mit einem Drittstaat betreffen. «Die Indiskretionen machen die Schweiz in diesen Verhandlungen angreifbar und schwächen ihre Handlungsfähigkeit», heisst es im Communiqué.

Mit der Strafanzeige will die Kommissionsmehrheit nach eigenem Bekunden den Grundsatz der Vertraulichkeit der Kommissionsberatungen in aller Deutlichkeit bekräftigen. Sie wolle signalisieren, dass sie keine Verletzungen des Sitzungsgeheimnisses dulde.

Medien bleiben ungeschoren

Kein Ungemach droht den Medien: Die APK verzichtet auf eine Strafanzeige wegen unberechtigter Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen gemäss Artikel 293 des Strafgesetzbuches.

Ausserdem hat die Nationalratskommission entschieden, sämtliche Sitzungsunterlagen zum «Geschäft Beziehungen Schweiz-Libyen» nicht im Extranet zur Verfügung zu stellen. Die APK tagte am Donnerstag in Bern unter dem Vorsitz von Geri Müller (Grüne/AG). (cpm/sda)

Erstellt: 24.09.2009, 12:26 Uhr

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