Schweiz
«Insgesamt billiger»
Von Mirko Plüss. Aktualisiert am 10.04.2012 72 Kommentare
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Im Kanton Genf erhalten delinquente Asylbewerber eine Rückkehrhilfe, wenn sie freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren. Das Pilotprojekt sorgte in den Kommentarspalten von Tagesanzeiger.ch/Newsnet für Diskussionen. Viele Leser sehen diese Form der Unterstützung als problematisch an und befürchten, dass die Schweiz falsche Signale aussenden könnte.
Renata Gäumann, Migrationsexpertin und Koordinatorin des Asyl- und Flüchtlingswesens im Kanton Basel-Stadt, versteht zwar die Bedenken, verteidigt aber das Prinzip der Rückkehrhilfe – auch bei straffällig gewordenen Asylbewerbern. «Ein Anreizsystem kann viel bewirken, wenn Sanktionen nichts mehr bringen», so Gäumann. Dabei müsse aber eine gewisse Verhältnismässigkeit gewahrt werden zwischen dem Anliegen, dass abgewiesene Asylbewerber das Land verlassen, und der Durchsetzung unseres bestehenden Rechts.
Angst vor einem Pull-Effekt
Konkret gehe es dabei laut Gäumann um die Frage, wo man bei kriminellen Asylbewerbern die Grenze ziehe: «Bis zu welchem Grad von Delinquenz bekommt man Rückkehrhilfe und ab wann bekommt man keine mehr?» Diese Schwelle zu definieren, könne im Alltag heikel werden, so Gäumann.
Zudem bestehe die Gefahr eines Pull-Effekts. Dies würde bedeuten, dass die Massnahmen die Zahl von Asylbewerbern in der Schweiz nicht verringern sondern nur zu neuen Gesuchen führen. Deshalb sei es laut Gäumann wichtig, dass die neu erteilte finanzielle Unterstützung auch im Vergleich zu den bereits bestehenden Rückkehrhilfen verhältnismässig ausfalle.
Falls das Prinzip dereinst auch auf Bundesebene angewandt wird, müssten laut Gäumann ohnehin noch viele Fragen geklärt werden. So sei der Begriff der Delinquenz im Zusammenhang mit der Rückkehrhilfe unscharf definiert und habe sich beim Bundesamt für Migration in den letzten Jahren verändert.
«Insgesamt kommt es die Schweiz billiger»
Davon will man beim Bundesamt für Migration nichts wissen und verweist auf die bestehende gesetzliche Regelung. Straffällig gewordene Personen sind demnach ausdrücklich von der Rückkehrhilfe ausgeschlossen. Pressesprecher Michael Glauser betont aber, das BfM sei sehr interessiert an einer freiwilligen Rückkehr von Asylbewerbern: «Insgesamt kommt die Rückkehrhilfe die Schweiz billiger, wenn man bedenkt, dass allein ein Ausschaffungsflug mehrere Tausend Franken pro Person kosten kann», so Glauser.
Zudem habe man gerade im vergangen Jahr sehr positive Erfahrungen mit der Rückkehrhilfe gemacht. «Seit dem arabischen Frühling haben über 350 Tunesier Rückkehrhilfe in Anspruch genommen. Diese Menschen sind die besten Botschafter gegen weitere Asylbewerber. Sie relativieren das Bild der Schweiz als ein Land, in welchem Milch und Honig fliessen sollen», so Glauser.
Über den aktuellen Pilotversuch in Genf möchte sich Glauser nicht äussern: «Die Zuständigkeiten liegen beim Kanton, aber wir beobachten das Projekt.» Das Hauptaugenmerk liege aber momentan auf den bilateralen Gesprächen mit Algerien. (Anm. d. Red.: Mit Algerien besteht seit 2006 ein Rückübernahmeabkommen. Momentan laufen Gespräche über die Unterzeichnung des Anwendungsprotokolls.) (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 10.04.2012, 15:45 Uhr
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