Ist Libyens Prozess-Drohung eine Nebelpetarde?

Aktualisiert am 13.11.2009

Die drohende Anklage der zwei in Libyen festgehaltenen Schweizer wird in der Schweiz kontrovers aufgenommen.

Was will Ghadhafi? Die gestrige Ankündigung eines Prozesses gegen die Schweizer setzt Fragezeichen.

Was will Ghadhafi? Die gestrige Ankündigung eines Prozesses gegen die Schweizer setzt Fragezeichen.
Bild: Keystone

Politologe Hasni Abidi sieht nun Bewegung in die Sache kommen. In einem Interview mit der «Basler Zeitung» vom Freitag ging Abidi davon aus, dass das Verfahren schnell abgewickelt werde, um allzuviel Publizität zu vermeiden. Bei einer Freilassung der Schweizer befürchtet er, dass eine hohe Kaution bezahlt werden müsse. Mit Prognosen hielt sich aber auch Abidi zurück: «Es ist möglicherweise der Beginn einer Entspannung.»

Der Präsident der nationalrätlichen Aussenpolitischen Kommission (APK), Geri Müller, wies dagegen darauf hin, dass die Anklage noch nicht bestätigt sei. Er wollte die neue Entwicklung daher auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA nicht kommentieren.

EDA will nicht Stellung nehmen

Es habe schon zuvor libysche Informationen gegeben, die sich als Nebelpetarden erwiesen hätten, sagte der Aargauer Nationalrat der Grünen. Eine Mitteilung des Aussenministeriums über eine Anklage an einer Medienkonferenz in Tripolis sei schwer zu beurteilen. Er habe keine Kenntnis von einer Anklageschrift gegen die beiden Schweizer.

Eine neue Entwicklung bewerte er als offiziell, wenn die Schweizer «Taskforce» darüber informiert sei. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) nahm auf Anfrage keine Stellung zur sogenannten Affäre Ghadhafi.

Prozess-Drohung

Am Donnerstag hatte ein Vertreter des libyschen Aussenministeriums angekündigt, dass die beiden seit Juli 2008 festgehaltenen Männer noch in diesem Jahr vor einem libyschen Gericht zu erscheinen hätten. Ihnen würden Visa- und Steuervergehen vorgeworfen.

Zudem rief er die Schweizer auf, die Botschaft zu verlassen. Ansonsten könne die Justiz ihre Arbeit nicht aufnehmen. Die libyschen Behörden haben keinen Zugriff auf die Botschaft - dies garantiert das Wiener Übereinkommen über die diplomatischen Beziehungen. Es gibt historische Fälle, bei denen Personen über mehrere Jahre in einer Botschaft lebten.

Angst vor Entführung

Nach Angaben der Frau einer der beiden Schweizer Geiseln, trauten sich die beiden Geschäftsleute nicht, die Botschaft in Tripolis zu verlassen.

«Sie sind haben sehr grosse Angst, dass sie nochmals entführt werden», sagte Bruna Hamdani in einem Interview mit der Tageszeitung «Le Matin». «Sie sind besorgt darüber, dass sie vor den Staatsanwalt gerufen würden.»

Die beiden Geschäftsleute befinden sich erst seit vergangenem Montag wieder in der Schweizer Vertretung. Von dort waren sie Mitte September von den libyschen Behörden verschleppt worden. Die Schweizer Behörden hatten nach eigenen Angaben keine Kenntnis, wo sie sich befanden.

Ziegler sieht zwei Optionen

Für den Bundesrat sieht der Genfer Soziologe und Libyenkenner Jean Ziegler zwei Handlungsoptionen: Entweder könne die Schweiz diskussionslos die Freilassung der Geiseln fordern oder der Bundesrat könne Anwälte für die Verteidigung der beiden Schweizer vor dem libyschen Gericht ernennen.

«Damit würde die Schweiz aber die libysche Rechtsordnung anerkennen», sagte Ziegler in einem Interview mit der «Südostschweiz». (cpm/sda)

Erstellt: 13.11.2009, 15:17 Uhr

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