Jean-René Fournier vs. Wolf
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Am 23. August ordnete die Staatsanwaltschaft Unterwallis eine offizielle Ermittlung durch den Untersuchungsrichter an. Fournier soll das Jagdgesetz sowie das Gesetz über den Schutz freilebender Säugetiere und Vögel verletzt haben. Möglicherweise könnte auch Amtsmissbrauch des ehemaligen Walliser Regierungsrats vorliegen.
Am 25. August schloss die Staatsanwaltschaft die Umweltorganisation WWF als Zivilpartei aus, wie deren Sekretärin Marie-Thérèse Sangra eine Information der «SonntagsZeitung» bestätigte. Allerdings sei der WWF im Vorverfahren nie angehört worden.
Schnelle Abschussbewilligung
Die Affäre nahm ihren Anfang vor vier Jahren. Im September 2006 erliess Fournier eine Abschussbewilligung für den Wolf im Chablais, der bis dahin rund 30 Schafe attackiert hatte. Gleichzeitig entzog er möglichen Einsprachen die aufschiebende Wirkung.
Der WFF verlangte, dass die aufschiebende Wirkung wieder hergestellt wir. Nachdem die Walliser Regierung das abgelehnt hatte, gelangte die Organisation ans Kantonsgericht. Dieses stellte schliesslich fest, der Rekurs hätte automatisch aufschiebende Wirkung gehabt.
Mit dem Wolf auf Kriegsfuss
Das nützte dem Wolf aber nichts, er wurde am 21. November abgeschossen – zwei Monate vor dem Gerichtsentscheid 2008 änderte das Walliser Kantonsparlament das Verwaltungsgesetz, indem es in Verwaltungsverfahren die automatische aufschiebende Wirkung strich.
Heute sitzt Jean-René Fournier (CVP) im Ständerat. Dort errang er im Juni einen Sieg über den Wolf: Die Kleine Kammer hiess eine Motion von ihm gut, welche die Konvention von Bern – sie stellt den Wolf und andere Tiere unter Schutz – in Frage stellt.
In die Konvention soll ein Vorbehalt aufgenommen werden, der die Regulierung von Wolfsbeständen zulässt. Der Nationalrat muss die Motion noch behandeln.
Der 2006 erschossene Wolf im Chablais wurde ausgestopft. Fournier liess ihn anfangs 2007 in seinem Staatsratsbüro aufstellen. (bru/sda)
Erstellt: 05.09.2010, 21:22 Uhr
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