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Jetzt wird es auch eng für Steuerhinterzieher

Schwere Steuerhinterziehung hat den Charakter von Steuerbetrug, stellte das Bundesverwaltungsgericht letzte Woche fest. «Ein heisser Entscheid», sagt ein Rechtsexperte und wundert sich, dass das noch kaum jemand bemerkt hat.

Wer Steuern hinterzieht, muss aufpassen: Heute liegt schnell ein Verdacht auf Steuerbetrug vor.

Wer Steuern hinterzieht, muss aufpassen: Heute liegt schnell ein Verdacht auf Steuerbetrug vor.
Bild: Keystone

Die von der UBS unterstützten Steuervermeidungspraktiken reicher Kunden in den USA stellen nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichtes einen amtshilfefähigen Steuerbetrug dar. Zwar habe die amerikanische Steuerbehörde keine Namen der Verdächtigen nennen und nur angeben können, in welcher Weise und mit welchen konkreten Konstruktionen die US-Staatsbürger allenfalls Steuerbetrug begangen hätten, doch dies reiche grundsätzlich, um Amtshilfe leisten zu können, stellte das Gericht Ende letzter Woche fest.

Es sei eine «Selbstverständlichkeit», dass «der Verdacht gegenüber einer bestimmten Person als Täter nicht erforderlich ist», schreibt das Gericht weiter. Danach schrieb es aber die beiden Rekurse von UBS-Kunden als gegenstandslos ab, weil die UBS die Akten der US-Justiz bekanntlich schon übergeben hatte. Dennoch birgt das Urteil viel Brisanz. «Das ist ein heisser Entscheid», glaubt denn auch Wirtschaftsrechtsprofessor Peter V. Kunz von der Universität Bern. Er enthalte zwar rein juristisch betrachtet nicht präjudizierende, aber dennoch «generalisierende Aussagen mit Signalwirkung». Kunz wundert sich deshalb, weshalb der Fingerzeig des Gerichts in der Öffentlichkeit bis jetzt kaum wahrgenommen, geschweige denn thematisiert worden ist.

Hinterziehung = Betrug

Vor allem die Tatsache, dass das Gericht sich bei seinem Entscheid immer wieder auf Artikel 190 des Gesetzes über die direkte Bundessteuer berufen hat, in dem von «fortgesetzter Steuerhinterziehung von grossen Steuerbeträgen» die Rede ist, stellt für Kunz eine symbolische Weichenstellung dar. Denn für das Bundesverwaltungsgericht ist laut dem Entscheid klar, dass der Unrechtsgehalt des vorliegenden Falles von Steuerhinterziehung dem Betrug gleichkommt. Erst im vergangenen Oktober hatte das Bundesstrafgericht – das nicht bei Amts-, sondern bei Rechtshilfe zuständig ist – noch geurteilt, dass Betrug erst vorliege, wenn «ein nahezu undurchschaubares Lügengebäude» zur Steuerflucht benutzt werde.

Nach dem Entscheid des Verwaltungsgerichts hingegen kann schon bei sehr einfachen Konstruktionen ein begründeter Verdacht auf Steuerbetrug vorliegen. Im aktuellen Fall hatte die Briefkastenfirma auf den Jungferninseln «nicht das Spiel einer selbstständigen Gesellschaft gespielt», heisst es in dem Urteil. So habe ihr Besitzer Anlageentscheidungen getroffen und Geld entnommen, als handle es sich um seine Privatkasse.

Bis heute keine eindeutige Rechtssprechung

Brisant ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zudem, weil es indirekt auch das Vorgehen von Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf stützt, welche kürzlich angedeutet hatte, den Begriff des Steuerbetrugs auszuweiten. Ihrer Ansicht nach könnte die Schweiz künftig auch bei «grober Steuerhinterziehung» allenfalls Rechtshilfe leisten.

Wirtschaftsrechtsprofessor Kunz begrüsst diese Entwicklung. Denn bis heute herrsche in der Frage der qualifizierten Steuerhinterziehung keine eindeutige Rechtsprechung und demzufolge «eine grosse Rechtsunsicherheit». Er plädiert zudem in Sachen Amtshilfeverfahren ohnehin, auf die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug so bald als möglich zu verzichten.

Da die Schweiz bisher nur bei Steuerbetrug Amtshilfe leistete, könnte es aufgrund der aktuellen politischen Initiativen und der klaren Signale der Judikative nicht nur für amerikanische Steuerhinterzieher bald einmal eng werden. «Denn auch die Doppelbesteuerungsabkommen mit den europäischen Ländern können so ergänzt werden, dass sie mit jenem der USA kompatibel sind», meint Kunz viel- sagend. (ThurgauerZeitung)

Erstellt: 10.03.2009, 10:43 Uhr

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22 Kommentare

Luca Rinaldi

11.03.2009, 10:12 Uhr
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Es geht nur um eines: "wenn das Geld spricht, schweigt die Wahrheit". Antworten


Reto La Roche

11.03.2009, 07:47 Uhr
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Ich verstehe diese Aussage: " Jetzt wird es auch eng für Steuerhinterzieher" überhaupt nicht! Wer soll damit angesprochen werden? Meine Person lässt das absolut kalt, ich bezahle anständig und ordentlich meine Steuern bereits ein Jahr im voraus und erhalte jedesmal ein kleines Zinsgeschenk! Also bitte, was soll das "Geplärr?" Macht es auch so, dann gibt es keinerlei Diskussionen! Antworten


Alexandra Hamilton

10.03.2009, 20:39 Uhr
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Ein «nahezu undurchschaubares Lügengebäude» dürfte wohl nur in den wenigsten Fällen überhaupt nachweisbar sein und somit würde es wohl kaum je zu einer Rechtshilfe kommen - vor allem dann nicht, wenn man die Bankunterlagen braucht um eben dieses Lügengebäude zu durchschauen. Weltfremde Richter - sicher an der Uni Zürich ausgebildet, wo sonst? Antworten


Emmanuel Meier

10.03.2009, 15:44 Uhr
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@Martin Pauli: Ihr Votum in Ehren: Aber das hat nichts mit dem Bankgeheimnis zu tun! Die Unterscheidung ist eine juristische und führt in beiden Fällen zu einer Bestrafung! Hinterziehung ist auch ein Delikt! Daran ändert das Bankgeheimnis nichts! Dass Deutschland nur einmal in zehn jahren ein Hilfegesuch gesendet hat, zeigt, dass es um ganz anderes geht im Moment! Antworten


Emmanuel Meier

10.03.2009, 15:40 Uhr
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@W. Kunz: Das ist nicht nur eine Problematik der Reichen. Auch Otto Normalverbraucher "vergisst" es ab und zu mal einen Zuverdienst anzugeben. Das hängt damit zusammen, dass der Mensch nicht versteht, wieso er etwas voraussetzungslos schuldet von seinem erarbeiteten Geld. Wenn nun aber der Staat bis zu 60% einzieht, dann wird erst recht unfair (siehe Deutschland)! Antworten


Walter Kunz

10.03.2009, 14:25 Uhr
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Irrglaube. Kaum einer der Reichen und Vermögenden lässt sich vom Staat, seinen Gesetzen und seinen energischen Eintreibern vorschreiben wo und wie er sein Vermögen anzulegen hat. Antworten


Emmanuel Meier

10.03.2009, 13:46 Uhr
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@H. Frei: Und weil der Mensch Steuern schuldet, wird es das nie geben! Der Mensch ist der Fehler, nicht das System! All die Staatsgelder, die Ausgegeben worden sind, um die Verträge mit deutschland etc. auszuarbeiten, die eben gerade dieses Land jetzt brechen möchte...was hat das nur alles gekostet! Steinbrück wirds nicht zurückzahlen... Antworten


MArtin Pauli

10.03.2009, 13:37 Uhr
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Wenn jemand mir etwas stiehlt, macht er sich strafbar. Derjenige, der den Dieb dabei unterstützt auch. Wer in einem Unternehmen etwas unterschlägt macht sich strafbar. Wer ihn dabei unterstützt, auch. Nur weil bei der Steuerbetrug/-hinterziehung der Betrogene/Bestohlene ein Staat ist, sollen anderen Massstäbe gelten? Für mich gehört das Bankgeheimnis abgeschafft! Antworten


Daniel Hauser

10.03.2009, 13:34 Uhr
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Wir beginnen allmählich Realpolitik zu machen. Bravo! Antworten


Emmanuel Meier

10.03.2009, 13:13 Uhr
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@J. Wigger: Sie verwechseln Schweizer und Ausl. Der Grund, weshalb das Bankgeheimnis Hinterziehung schützt, liegt in den mit diversen Staaten abgeschlossenen Übereinkommen, an welche sich diese nun nicht mehr halten wollen, weils ihnen schlecht geht! Das Bankgeheimnis als solches hat damit nur am Rande etwas zu tun! Fakten sollten eben fakten bleiben! Antworten


Marcel Zürcher

10.03.2009, 12:49 Uhr
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@Hans Ulrich Suter,,,was hat das damit zu tun. Die Sache war legal, wenn auch nicht wirklich moralisch einwandfrei. Und wenn muss nicht die Stadt Zürich drankommen sondern das US Unternehmen. Antworten


Herbert Frei

10.03.2009, 12:40 Uhr
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Es gibt keinen Grund, Steuerhinterzieher zu schützen. Ein funktionierender Staat braucht Steuern. Wer Steuern hinterzieht, ist ein Schmarotzer. Unser Steuersystem sollte vereinfacht, die Steuerhinterziehung gleichzeitig energisch bekämpft werden. Würden alle das bezahlen, was sie schulden, würden die Steuern fallen. Antworten


Robert Herz

10.03.2009, 12:36 Uhr
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Wenn das alles stimmt, was hier so zu lesen war, dann tritt jetzt langsam zu Tage, dass Staaten wie Deutschland noch kaum je Amtshilfebegehren gestellt haben und sozusagen auf Vorrat die beleidigte Leberwurst spielen (wohl angesichts des Wahlkampfs) anstatt den Rechtsweg zu beschreiten. Das gibt dem allem doch ein wenig ein neues Gesicht, oder? Antworten


Ernst Dittmar

10.03.2009, 11:50 Uhr
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Der schwache Bundesrat lässt es zu, dass uns die USA und die EU Interpretationen unseres Rechts aufzwingen. Gerade jetzt ist es wichtig, unsere Sicht der Dinge durchzuhalten. In zwei Jahren gibt's die EU nicht mehr und die USA ist in mehrere Teile zerfallen. Ersetzt den Bundesrat mit fähigen Köpfen! Unsere Stärken werden gar nicht ausgespielt. Jetzt brauchen wir Kämpfernaturen wie Peter Spuhler! Antworten


Johannes Wigger

10.03.2009, 11:40 Uhr
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Es ist höchste Zeit, dass das Bankgeheimnis auch in der Schweiz die Steuerhinterzieher nicht mehr schützt. Alle ehrlichen Steuerzahler - und das ist die grosse Mehrheit - kommen sich ja längst als dumm verkauft vor. Von mir aus kann es eine Amnestie geben, also keine Bussen, aber Hinterzogenes soll nachgezahlt werden. Kapieren das unsere Politiker erst wenn eine Volksinitiative lanciert wird? Antworten


Hans Ulrich Suter

10.03.2009, 11:32 Uhr
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Wie ist denn das mit den Lease-und-Lease-Back-Geschäften der Stadt Zürich? Werden die dafür Zuständigen jetzt endlich angezeigt und juristisch verfolgt? Antworten


Hans Zimmerli

10.03.2009, 11:24 Uhr
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Ich kann nicht verstehen, warum die Schweizer Justiz die Steuerbetrüger/Steuerhinterzieher schützt über die Banken. Das kann für die Schweiz sehr schwere Folgen haben ( Vertrauensverlust ). Die Welt brauch die Schweiz eigentlich nicht aber wir brauchen die Welt. Die Schweiz wäre innert wenigen Tagen ein sehr armes Land und brauchte dann Entwicklungshilfe. So schnell geht das mit dem UBS-Grossmut. Antworten


Peter Drexler

10.03.2009, 11:08 Uhr
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Wieso machen wir eigentlich solche halbseiden Geschäfte? Sind wir einen Bananenrepublik? Wir müssen doch rechtstaatlich sein! Es kann doch nicht sein, dass uns die ganze Welt anklagt und wir trotzig reagieren. Vielleicht kommen Herr und Frau Schweizer ja mal darauf, dass vielleicht tatsächlich etwas nicht stimmt! Mir ist das alles peinlich. Früher war ich gern CH'ler im Ausland. Heute nicht mehr!! Antworten


Kurt Minder

10.03.2009, 11:04 Uhr
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Dieses Urteil muss auch Auswirkungen innerhalb der Schweiz haben. Ganze 70% des Vermögens liegt bei nur 10% der Schweizer Bevölkerung. Wenn nur ein kleiner Teil von denen ab und zu ein Konto "vergisst" (d.h. Steuern hinterzieht), dann werden riesige Beträge nicht versteuert. Aus diesem Grund stehen die Bürgerlichen geschlossen hinter der unhaltbaren Unterscheidung zwischen Betrug und Hinterziehung Antworten


Dieter Wundrak

10.03.2009, 10:48 Uhr
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In der Regel ist es doch so, dass der Kunde trotz Bank selbst für seine Steuererklärung verantwortlich zeichnet. Wenigstens in der Schweiz unterschreibe ich diese Steuererklärung. Und sogar meine Frau tut dies. Die Frage, die sich jetzt stellt, ob eine Bank in der Beratung dem Kunden klar zeigt, wie man betrügt. Tut die Bank dies, dann macht sie etwas Betrügerisches. Und dies auch in der Schweiz. Antworten


Emmanuel Meier

10.03.2009, 10:44 Uhr
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Weitere Falschmeldungen: Steuerhinterziehung ist schon immer ein Strafdelikt gewesen und unterscheidet sich vom Betrug darin, dass dabei nicht absichtlich Urkunden für die Erklärung gefälscht werden! Bei einer Busse bis zum dreifachen des Betrages erscheint das auch genügend bestraft! Das Problem der ausl. Staaten liegt in den Abkommen, die sie selber mitgestaltet haben und nun brechen wollen! Antworten


Frank Meier

10.03.2009, 10:12 Uhr
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Hinterziehung ist ganz klar Betrug ! Der Unterschied wird ja nur noch von der politisch Rechten für sich und ihre Klientel verteidigt . Gegenüber der Volksmehrheit, die kein Schwarzgeld aufbauen kann und will, ist dies eine Gaunerei . Was haben wir blos für eine Füdlibürger-Justiz, die erst auf Druck Recht sprechen kann ? Antworten



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