Jetzt wird es auch eng für Steuerhinterzieher
Von Thomas Münzel . Aktualisiert am 10.03.2009 22 Kommentare
Die von der UBS unterstützten Steuervermeidungspraktiken reicher Kunden in den USA stellen nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichtes einen amtshilfefähigen Steuerbetrug dar. Zwar habe die amerikanische Steuerbehörde keine Namen der Verdächtigen nennen und nur angeben können, in welcher Weise und mit welchen konkreten Konstruktionen die US-Staatsbürger allenfalls Steuerbetrug begangen hätten, doch dies reiche grundsätzlich, um Amtshilfe leisten zu können, stellte das Gericht Ende letzter Woche fest.
Es sei eine «Selbstverständlichkeit», dass «der Verdacht gegenüber einer bestimmten Person als Täter nicht erforderlich ist», schreibt das Gericht weiter. Danach schrieb es aber die beiden Rekurse von UBS-Kunden als gegenstandslos ab, weil die UBS die Akten der US-Justiz bekanntlich schon übergeben hatte. Dennoch birgt das Urteil viel Brisanz. «Das ist ein heisser Entscheid», glaubt denn auch Wirtschaftsrechtsprofessor Peter V. Kunz von der Universität Bern. Er enthalte zwar rein juristisch betrachtet nicht präjudizierende, aber dennoch «generalisierende Aussagen mit Signalwirkung». Kunz wundert sich deshalb, weshalb der Fingerzeig des Gerichts in der Öffentlichkeit bis jetzt kaum wahrgenommen, geschweige denn thematisiert worden ist.
Hinterziehung = Betrug
Vor allem die Tatsache, dass das Gericht sich bei seinem Entscheid immer wieder auf Artikel 190 des Gesetzes über die direkte Bundessteuer berufen hat, in dem von «fortgesetzter Steuerhinterziehung von grossen Steuerbeträgen» die Rede ist, stellt für Kunz eine symbolische Weichenstellung dar. Denn für das Bundesverwaltungsgericht ist laut dem Entscheid klar, dass der Unrechtsgehalt des vorliegenden Falles von Steuerhinterziehung dem Betrug gleichkommt. Erst im vergangenen Oktober hatte das Bundesstrafgericht – das nicht bei Amts-, sondern bei Rechtshilfe zuständig ist – noch geurteilt, dass Betrug erst vorliege, wenn «ein nahezu undurchschaubares Lügengebäude» zur Steuerflucht benutzt werde.
Nach dem Entscheid des Verwaltungsgerichts hingegen kann schon bei sehr einfachen Konstruktionen ein begründeter Verdacht auf Steuerbetrug vorliegen. Im aktuellen Fall hatte die Briefkastenfirma auf den Jungferninseln «nicht das Spiel einer selbstständigen Gesellschaft gespielt», heisst es in dem Urteil. So habe ihr Besitzer Anlageentscheidungen getroffen und Geld entnommen, als handle es sich um seine Privatkasse.
Bis heute keine eindeutige Rechtssprechung
Brisant ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zudem, weil es indirekt auch das Vorgehen von Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf stützt, welche kürzlich angedeutet hatte, den Begriff des Steuerbetrugs auszuweiten. Ihrer Ansicht nach könnte die Schweiz künftig auch bei «grober Steuerhinterziehung» allenfalls Rechtshilfe leisten.
Wirtschaftsrechtsprofessor Kunz begrüsst diese Entwicklung. Denn bis heute herrsche in der Frage der qualifizierten Steuerhinterziehung keine eindeutige Rechtsprechung und demzufolge «eine grosse Rechtsunsicherheit». Er plädiert zudem in Sachen Amtshilfeverfahren ohnehin, auf die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug so bald als möglich zu verzichten.
Da die Schweiz bisher nur bei Steuerbetrug Amtshilfe leistete, könnte es aufgrund der aktuellen politischen Initiativen und der klaren Signale der Judikative nicht nur für amerikanische Steuerhinterzieher bald einmal eng werden. «Denn auch die Doppelbesteuerungsabkommen mit den europäischen Ländern können so ergänzt werden, dass sie mit jenem der USA kompatibel sind», meint Kunz viel- sagend. (ThurgauerZeitung)
Erstellt: 10.03.2009, 10:43 Uhr
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Der schwache Bundesrat lässt es zu, dass uns die USA und die EU Interpretationen unseres Rechts aufzwingen. Gerade jetzt ist es wichtig, unsere Sicht der Dinge durchzuhalten. In zwei Jahren gibt's die EU nicht mehr und die USA ist in mehrere Teile zerfallen. Ersetzt den Bundesrat mit fähigen Köpfen! Unsere Stärken werden gar nicht ausgespielt. Jetzt brauchen wir Kämpfernaturen wie Peter Spuhler! Antworten
Wenn jemand mir etwas stiehlt, macht er sich strafbar. Derjenige, der den Dieb dabei unterstützt auch. Wer in einem Unternehmen etwas unterschlägt macht sich strafbar. Wer ihn dabei unterstützt, auch. Nur weil bei der Steuerbetrug/-hinterziehung der Betrogene/Bestohlene ein Staat ist, sollen anderen Massstäbe gelten? Für mich gehört das Bankgeheimnis abgeschafft! Antworten
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