Jungfrau-Drama: «Eine heimtückische, nicht erkennbare Falle»
Von Thomas Hasler. Aktualisiert am 20.11.2009
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«Der Unfall schmerzt mich unendlich. Ich habe am 12. Juli aufgestellte Bergfreunde verloren. Ich werde sie immer im Herzen behalten.» Dies sagte der angeklagte 34-jährige Berufsunteroffizier am Freitagmittag zum Abschluss des Prozesses vor dem Militärgericht 7 in Chur.
Die vergangenen 28 Monaten sei «eine Zeit mit viel Trauer und grosser Ohnmacht gewesen». Er sei froh, dass es endlich zum Strafverfahren gekommen sei, dass «endlich die Wahrheit offen gelegt» werde. Er habe damals nach seinem besten Wissen und Gewissen gehandelt, aber im Gebirge könne ein Restrisiko nie ausgeschlossen werden. In diesem Sommer hat der 34-Jährige an der Unfallstelle eine Gedenktafel aufgestellt.
Vor dem 34-Jährigen hatte sich auch der zweite Angeklagte, ein 37-jähriger ziviler Bergführer, in französischer Sprache an die Angehörigen gewandt und die zu Tode gestürzten sechs Wehrmänner namentlich genannt. «Sie waren meine Kollegen und Freunde. Ich denke jeden Tag an sie», sagte er. Den Angehörigen dankte er ausdrücklich, dass sie ihn im Vorfeld des Prozesses nicht vorverurteilt hätten.
Keine kriminellen Menschen
Der militärische Ankläger, Auditor Maurus Eckert, hatte am Morgen wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung und der Nichtbefolgung von Dienstvorschriften eine bedingte Freiheitsstrafe von je neun Monaten sowie eine Busse von je 1500 Franken verlangt. Vor Gericht stünden «keine kriminellen Menschen», sondern zwei Bergführer, die einen «verhängnisvollen Fehler» begangen hätten. Dies habe zu einem «tragischen Ereignis» geführt, das «hoffnungsvollen Wehrmännern» das Leben gekostet habe und das in seiner Tragweite nicht wieder gutzumachen sei. Die gerichtliche Aufarbeitung des Unglücks sei wichtig, damit Gleiches oder Ähnliches nie wieder geschehen. «Es darf nicht sein, dass Eltern ihre Kinder im Dienst fürs Vaterland verlieren», sagte Eckert.
Die beiden Angeklagten hätten die Lawinensituation falsch beurteilt. Unter Zeitdruck und möglicherweise vom Wunsch geleitet, den Gipfel zu erreichen, habe es «keine saubere, seriöse Beurteilung» der Lawinengefahr gegeben. Zudem habe der Abstand und die Verteilung der Seilschaften auch nicht der Gefahrenlage entsprochen. Fazit: Bei einer umfassenden Analyse hätte die Tour beim Rottalsattel abgebrochen werden müssen.
Für den militärischen Ankläger war es «unverständlich und nicht nachvollziehbar», dass die beiden sehr erfahrenen Bergführer die Rekruten vorausgehen liessen. Weil die Führer als Letzte auf dem Rottalsattel eingetroffen seien, hätten die «passionierten, ehrgeizigen und topfitten» Rekruten sich bereits für den direkten Weg entschieden gehabt.
Schneephysikalisches Phänomen
Franz Müller, Verteidiger des 47-Jährigen, und Till Gontersweiler, Verteidiger des 34-Jährigen, forderten einen Freispruch, respektive ein Nichteintreten auf die Anklage. Aus den ersten Aussagen der überlebenden Rekruten ergebe sich klar, dass es sich um einen Mitreiss-Unfall gehandelt habe. Auf dem Weg habe wenig Schnee gelegen. Viel Schnee habe es nur links und rechts der Spur gehabt. Weil die Variante Mitreiss-Unfall in der Anklageschrift nicht enthalten sei, könne eine Verurteilung nicht erfolgen. Die Darstellung in der Anklage über den Hergang des Unfalls «ist unbewiesen».
Die Beurteilung der damaligen Situation, die der gerichtliche Gutachter vorgenommen habe, enthalte «nachträgliches Wissen», über welches die Bergführer vor Ort nicht verfügt hätten. Laut Gontersweiler, der aus dem Gerichtsgutachten zitierte, hatte sich damals eine lokale Schwachschicht gebildet, die das Schneebrett begünstigte. Das sei ein «schneephysikalisches Phänomen», das der Gutachter auch nur mit der Lupe entdeckt habe, das in der Fachliteratur weitgehend unbekannt war und deshalb für die Bergführer auch nicht erkennbar gewesen sei. Diese Schneeschichtung sei die «heimtückische, nicht erkennbare Falle» gewesen, sagte Gontersweiler. Was nicht erkennbar sei, damit müsse man auch nicht rechnen.
Presse «unter jedem Anstand»
Auf die Anklage könne auch nicht eingetreten werden, weil in der Anklageschrift nicht aufgeführt sei, gegen welche Normen und Reglemente die Angeklagten verstossen hätten. Damit werde das Anklageprinzip verletzt. Angeklagt werde zudem nur ein Lawinenunfall und kein Mitreiss-Unfall. «Mit grosser Wahrscheinlichkeit» müsse man aber von einem Mitreiss-Unfall ausgehen.
Hart ins Gericht ging Verteidiger Müller mit den Medien und selbsterkannten Experten. Es habe eine «Vorverurteilung sondergleichen» stattgefunden. Er sprach von «unter jedem Anstand liegenden Beiträgen.»
Wer setzt sein eigenes Leben aufs Spiel?
Die entscheidende Frage sei, ob die Lawinengefahr erkennbar war. Klar sei, dass bei einer erheblichen Lawinengefahr die Tour hätte abgebrochen werden müssen, meinte Gontersweiler. Von dieser erheblichen Gefahr hätten die Angeklagten aber gerade nicht ausgehen müssen. Die Anklage habe auch nicht beweisen können, dass objektiv eine erhebliche Lawinengefahr herrschte. Keiner der befragten Augenzeugen habe irgendwelche Alarmzeichen wahrgenommen.
Die Frage, ob eine Lawine die Rekruten in den Tod riss, oder ein Mitreiss-Unfall diese «schmerzhaften Folgen» hatte, sei nicht zu beantworten. Auch im Schlussbericht der Kantonspolizei Bern sei festgehalten, dass das genaue Geschehen «spurentechnisch nicht belegbar» sei. Ein Mitreiss-Unfall sei deshalb nicht auszuschliessen, sie sei sogar die wahrscheinlichere Unfallvariante.
Es sei für die Angehörigen der Getöteten nicht einfach, wenn niemand die Verantwortung für das Geschehene übernehmen wolle, sagte Gontersweiler. Die Angeklagten seien froh um das Gerichtsverfahren, obwohl es auch für sie eine grosse Belastung sei. Aber sie hätten dadurch die Möglichkeit aufzuzeigen, dass sie «mit aller Sorgfalt» gehandelt hätten. Es handle sich um «eine Tragödie, die nicht voraussehbar war».
Dass die Angeklagten überzeugt seien, keinen Fehler gemacht zu haben, sei kein Zeichen für ihre Uneinsichtigkeit. Die Bergführer hätten damals keinen Grund gehabt, eine andere Entscheidung zu treffen. Ihnen eine Sorgfaltspflichtverletzung anzulasten, würde auch bedeuten, dass sie bewusst ihr eigenes Leben aufs Spiel gesetzt hätten. Das mache kein Bergführer.
(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 20.11.2009, 13:37 Uhr
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