Kadermann der Pensionskasse verhaftet
Von Christoph Landolt, Simon Eppenberger. Aktualisiert am 07.06.2010
Hat Anzeige erhoben: Finanzdirektorin Ursula Gut an der heutigen Medieninformation. (Bild: Christoph Landolt)
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«Der Hinweis aus der Finanzdirektion war klar und so gut dokumentiert, dass ich persönlich Anzeige erstattet habe», sagt Finanzdirektorin Ursula Gut heute Freitag an einer eilig einberufenen Medieninformation. Offensichtlich seien die Kontrollinstanzen getäuscht worden. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich ein Strafverfahren gegen ein Mitglied des Kaders der kantonalen Personalvorsorge (BVK) eröffnet.
Der Angeschuldigte wird verdächtigt, «aus seiner amtlichen Tätigkeit privat unrechtmässigen Nutzen in einem noch zu klärenden Umfang gezogen hat», teilt die Oberstaatsanwaltschaft mit. Er wurde bereits am 26. Mai verhaftet und einen Tag später in Untersuchungshaft genommen. Derzeit werden in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Zürich umfangreiche Unterlagen ausgewertet und Befragungen durchgeführt.
Aufsicht weiss von nichts
Die Aufsichtsbehörde der BVK, das Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungen, hat erst heute Freitag vom Fall erfahren. «Bisher sind wir noch nicht informiert worden», sagt Amtschef Erich Peter auf Anfrage von Tagesanzeiger.ch. Bei einer Verurteilung wegen Bestechung drohen dem Kadermann Geldstrafe oder Haft bis zu fünf Jahre.
Auf Anfrage wollte die Oberstaatsanwaltschaft keine Auskunft über die Tat oder die Deliktsumme erteilen. Die zuständige Finanzdirektorin Ursula Gut brachte in der Stellungnahme vor den Medien ihr ausserordentliches Bedauern und Befremden über das Verhalten des Mitarbeiters zum Ausdruck. Für den Verdächtigen gelte strafrechtlich nach wie vor die Unschuldsvermutung gilt.
Amtierender Chef bleibt
Die Finanzdirektorin selber hat bei der Oberstaatsanwaltschaft eine Anzeige eingereicht, nachdem sie aus ihrer eigenen Direktion einen Hinweis auf ein mögliches Fehlverhalten eines BVK-Mitarbeiters erhalten hatte. Die Vorwürfe, welche in diesem Hinweis enthalten waren, beziehen sich auf Fakten, die schon einige Jahre zurück liegen.
Gut hat dem seit 2009 amtierenden Chef der BVK, Thomas Schönbächler, daher ausdrücklich ihr volles Vertrauen ausgesprochen. Die Versicherungsleistungen der BVK sind durch die Angelegenheit in keiner Weise in Frage gestellt. Auf die pendente, mit einer Statutenrevision angestrebte neue Ausrichtung der BVK hatte der Kadermitarbeiter keinen Einfluss; der Regierungsrat wird sich in den nächsten Wochen mit dieser Statutenrevision befassen.
Zusätzliche Administrativuntersuchung
In ihrer Stellungnahme kündigte die Regierungsrätin gleichzeitig eine Administrativuntersuchung an. Diese Untersuchung durch eine externe und unabhängige Stelle soll aufzeigen, weshalb die Kontrollmechanismen in der BVK nicht genügend gegriffen haben bzw. ob und allenfalls wie sie erweitert werden müssen. Zurzeit ist noch offen, welchen Umfang die Administrativuntersuchung haben wird und wie sie auf die Strafuntersuchung abgestimmt wird. Über personalrechtliche Konsequenzen wird die Finanzdirektion zu gegebener Zeit entscheiden. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 04.06.2010, 15:09 Uhr
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