Nationalrat lehnt grossen Lauschangriff ab
Aktualisiert am 17.12.2008 11 Kommentare
Die Grosse Kammer trat nicht auf die Vorlage des Bundesrates ein, der die präventive Überwachung von Terrorverdächtigen durch den Staatschutz einführen wollte.
Der Nationalrat folgte damit einem Antrag der Grünen und der SP. Diese argumentierten, dass die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen die Freiheit der Bevölkerung zu stark einschränkten und somit die Verfassung verletzten.
Schon heute sei es möglich, Menschen abzuhören und deren Post, Telefon, Mail und Computer zu überwachen. Dazu bedürfe es aber eines konkreten Verdachts und der Bewilligung durch ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft, erklärte Alec Von Graffenried (Grüne/BE).
Kritik aus allen Parteien
Mit der Gesetzesrevision wolle man dieses Recht an die Polizei und den Staatsschutz abtreten, was zu weit gehe. «Neue, schwammige und uferlose Kompetenzen für den Staatsschutz lehnen wir ab», sagte Von Graffenried.
Der präventive Lauschangriff war aber auch in den anderen Parteien nicht unumstritten. CVP und FDP hatten sich zwar für Eintreten ausgesprochen, räumten aber gleichzeitig ein, dass es im Gesetzesentwurf noch zu viele Unzulänglichkeiten gebe.
Diese könnten aber vom Bundesrat ausgeräumt und allenfalls in der Detailberatung eliminiert werden, erklärten die Sprecher der FDP und der CVP. Beide Fraktionen wollten deshalb auf die Vorlage eintreten und sie dann in einer zweiten Abstimmung an den Bundesrat zur Überarbeitung zurückweisen.
Neues externes Gutachten
Dieser Haltung verschloss sich auch der Bundesrat nicht. Die Regierung sei sich bewusst, dass es um eine heikle Abwägung zwischen Rechtsgütern gehe, sagte Verteidigungsminister Samuel Schmid.
Deshalb habe der Bundesrat ein externes Gutachten über die Verfassungsmässigkeit der vorgeschlagenen Massnahmen in Auftrag gegeben, das im März vorliegen soll. Es sei besser, nochmals ein wenig Abstand zu nehmen, die Vorlage zu überarbeiten und sie so resistent gegen ein Referendum zu machen.
Insofern unterstütze der Bundesrat den Rückweisungsantrag. Gleichzeitig warnte Schmid aber davor, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Bedrohungslage habe sich in den letzten Jahren verschärft, und der Handlungsbedarf sei damit gegeben.
Gespaltene SVP-Fraktion
Für Eintreten und anschliessende Rückweisung hatte auch Pirmin Schwander (SVP/SZ) im Namen der SVP-Fraktion plädiert. Schwander erklärte aber auch, dass ein Teil der SVP nicht auf die Gesetzesrevision eintreten wolle.
In der Eintretensabstimmung stimmten dann rund die Hälfte der SVP zusammen mit den Grünen und der SP, so dass der Nationalrat mit 92 gegen 79 Stimmen beschloss, nicht auf die ursprünglich von Alt-Bundesrat Christoph Blocher ausgearbeitete Vorlage einzutreten. Das Geschäft geht nun in den Ständerat. (sam/sda)
Erstellt: 17.12.2008, 12:07 Uhr
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11 Kommentare
Haben eigentlich alle hier die Fichenaffäre schon vergessen? 300'000 Eidgenossen wurden während Jahrzenhnten durch die politische Polizei observiert und abgehört. Verhindert wurde damit nicht ein einziger Anschlag o.ä. aber Berufsverbote ermöglicht! Das ist noch nicht so lange her; und heute wird tatsächlich über einen grossen Lauschangriff diskutiert: Gahts no? Vergleichsweis war d. DDR ja heilig Antworten
Und jetzt, werte Eidgenossen, stimmen wir noch gegen die uns aufgezwungenen Biometrie-Pässe und sparen uns die Modeerscheinung zukünftig per Chip 'ausgelesen' oder unschuldig verdächtigt zu werden, nur auf Grund biometrischer Rasterfahndung. Every man is innocent till speculated otherwise, yes? Antworten
Der Nationalrat hat meines Erachtens richtig entschieden. Es geht nicht an, grundlegende Rechte und Freiheiten für ein wenig trügerische Sicherheit aufzugeben. Sonst landen wir dann wirklich bei einem Überwachungsstaat, wie ihn sich nicht mal Orwell vorstellen konnte oder wollte. Antworten
Herrje! Schön das Ende unserer Privatsphäre noch nicht ganz abzusehen. Besonders mit Verweis auf den grossen Lauschangriff in den neunziger Jahren in Deutschland, denn was hat's gebracht, werte Nachbarn? Ah, richtig, verfassungswidrige Verletzung der Menschenwürde. Antworten
Ich denke, wer keinen Dreck am Stecken hat muss auch nichts befürchten, oder werden mobile Radars nun auch mit Warntafel angezeigt? Auf dern anderen Seite ist bekannt, dass die "bösen" Buben wieder zurück zu traditionellen Kommunikationsmethoden gewcehselt haben. Die bekommst man nur mit "Manndeckung" in den Griff. Antworten
Richtig so! Der BR soll sich wieder melden, wenn er die Vorlage a) verfassungskonform und b) mit den geringstmöglichen Einschränkungen der persönlichen Freiheiten vorlegen kann. Grundsätzlich stehe ich jedem Vorstoss dieser Art kritisch gegenüber und habe keine Scheu, ein Referendum zu ergreifen. Hier würde es mal Sinn machen, liebe SVP! Antworten
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Armin B Schweizer
Nicht zu vergessen ist, dass das Fernmelde"geheimnis" mit Bewilligung inferiorer Richter schon viel zu stark geloechert ist. Anstatt nur fuer den Staatsschutz und die Verhinderung von Mord, Brand und Pluenderung konnen sogar schon bei Bagatellvergehen Telefon- und Internetverkehr abgehoert und sogar Zufallsfunde verwertet werden. Wehret den Anfaengen und zuegelt auch die Juxtiz wieder! Antworten